Abwahlantrag gescheitert

BVV stärkt Vorsteher Dr. Oliver Jütting den Rücken

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BVV Pankow begrüßt ausdrücklich das Scheitern des Abwahlantrags gegen den BVV-Vorsteher Dr. Oliver Jütting. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe waren haltlos und rechtlich unbegründet. Vielmehr offenbaren sie eine bedenkliche politische Instrumentalisierung parlamentarischer Verfahren durch SPD- und Linksfraktion. Statt sich den realen Herausforderungen unserer Zeit zu widmen – vom Klimaschutz bis zum Kampf gegen Rechts – taktieren diese Fraktionen auf Kosten eines aufrechten Demokraten. Ein schwerwiegender Umstand kommt hinzu: Es ist davon auszugehen, dass Linke und SPD gemeinsam mit der AfD für die Abwahl des grünen BVV-Vorstehers gestimmt haben. 

„Was wir hier erleben, ist ein durchsichtiges politisches Manöver – nicht der Versuch, die demokratische Ordnung zu schützen, sondern sie für kurzfristige Punktgewinne der Opposition” zu missbrauchen“, so Almuth Tharan, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen. „Dr. Oliver Jütting steht für Transparenz, Integrität und eine klare antifaschistische Haltung. Dass ausgerechnet er zur Zielscheibe wird, während echte rechtsextreme Bedrohungen ignoriert werden, ist beschämend. 

Die Grüne Fraktion bekräftigt ihr Vertrauen in Dr. Jütting, der sich durch juristische Sorgfalt und einen respektvollen Umgang mit allen Fraktionen auszeichnet – auch mit denen, die ihm nun fälschlich Fehlverhalten unterstellen. Wir rufen SPD und Linke dazu auf, zur sachorientierten Arbeit zurückzukehren und sich gemeinsam gegen die realen Gefahren für unsere Demokratie einzusetzen.

Zu den Vorwürfen gegen den BVV-Vorsteher Oliver Jütting: 

Der Vorwurf, der BVV-Vorsteher habe eine Abstimmung zugunsten seiner Fraktion beeinflusst, ist völlig haltlos. Eine Videoaufnahme belegt (Ab ca. 1:07:00): Es gab keine politische Einflussnahme, sondern lediglich eine technische Erläuterung zur Bedienung des Abstimmungsgeräts – ausgelöst durch die Mitteilung eines Bezirksverordneten, versehentlich falsch abgestimmt zu haben. 

Faktisch hatte ein Änderungsantrag der Grünen zu einer Vorlage von SPD und Linken  mit einer Stimme aus der AfD eine Mehrheit gefunden. Um zu vermeiden, dass der Antrag allein wegen dieser Stimme aus der AfD beschlossen wird, lehnten die Grünen ihn in der Schlussabstimmung bewusst ab. Wer daraus eine Zusammenarbeit mit der AfD konstruiert, stellt die Realität bewusst falsch dar.

Auch der Vorwurf, der BVV-Vorsteher habe rechtswidrig eine Sondersitzung der BVV „für eine Parteifreundin“ einberufen, ist sachlich falsch. Die Sitzung wurde auf offiziellen Antrag der Bezirksbürgermeisterin einberufen – wie es die Geschäftsordnung vorsieht. Der Vorsteher war gesetzlich verpflichtet, diesem schriftlichen Antrag nachzukommen. Ebenso unbegründet ist die Behauptung, der Vorsteher hätte vorab prüfen müssen, ob ein formeller Bezirksamtsbeschluss vorlag. Eine solche Pflicht ist in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen. Diese Prüfung erfolgt inzwischen allerdings freiwillig – aus Verantwortung, nicht aus rechtlicher Verpflichtung.

Für alle im Antrag erhobenen Vorwürfe steht auf Wunsch eine ausführliche Begründung zur Verfügung.