Bürger*innenanträge

Einwohnende des Bezirks sind oftmals die wichtigsten Expert*innen für die Belange in ihrer unmittelbaren Umgebung. Ihre Anliegen können relativ einfach in Zusammenarbeit mit der Fraktion in die BVV eingebracht werden. Dazu müssen Bürger*innen die entsprechenden Fachsprecher*innen der Fraktion kontaktieren, um gemeinsam einem Antrag auszuformulieren. Dieser wird anschließend in die Debatte in der BVV eingebracht. Die Erfahrung zeigt: ein Bürgerantrag hat mindestens so viel Chancen, ganz oder teilweise durchzukommen, wie die Anträge der Fraktionen.

Welche Fachsprecher*innen es in unserer Fraktion gibt, seht ihr hier: Unsere Bezirksverordneten

Mit einem Einwohner*innenantrag können Einwohnende eines Bezirks Empfehlungen an die BVV richten. Mindestens 1.000 Einwohnende mit Hauptwohnsitz in Pankow müssen den Antrag unterstützen, damit dieser zulässig ist. Die Antragsstellenden sowie die Unterschreibenden müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ist der Antrag zulässig, besteht ein Recht auf Anhörung in der Bezirksverordnetenversammlung und in den jeweiligen Ausschüssen.

Wahlberechtigte Einwohnende des Bezirks können beim Bezirksamt die Durchführung eines Bürger*innenentscheids beantragen. Dieser Antrag wird Bürger*innenbegehren genannt. Damit dieser zulässig ist, müssen mindestens 3 % der bei der letzten Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung Wahlberechtigten durch Eintragungen in Unterschriftbögen oder Unterschriftenlisten den Antrag unterstützen. War ein Bürgerbegehren erfolgreich, kann die BVV das Anliegen innerhalb von zwei Monaten annehmen. Ist das nicht der Fall, wird innerhalb von vier Monaten ein Bürger*innenentscheid durchgeführt.

Die Bürger*innenanträge in der IX. Wahlperiode