KA-1093/IX

Zweckentfremdung durch Leerstand?

Es gibt einige Gebäude im Bezirk, die augenscheinlich leer stehen, teilweise verfallen.

Das Bezirksamt wird um folgende Auskünfte gebeten:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Gebäude in der Elsa-Brändström-Straße 51/53 seit langer Zeit leer steht?

Dem Bezirksamt Pankow war dieser Leerstand bislang nicht bekannt.

2. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Gebäude in der Asta-Nielsen-Straße 4 seit einigen Jahren leer steht und bereits verfällt?

Dem Bezirksamt Pankow ist seit 2018 bekannt, dass das Gebäude leer steht. Im Zuge eines damals eingeleiteten Amtsverfahrens wurde jedoch festgestellt, dass es sich bei dem Objekt nicht um Wohnraum im Sinne des ZwVbG handelt, sondern um ein ehemaliges Botschaftsgebäude der Volksrepublik Ungarn. Es wurde nie zu Wohnzwecken errichtet oder genutzt und stand somit nie dem Wohnungsmarkt zur Verfügung.

3. Sind dem Bezirksamt die Eigentumsverhältnisse dieser beiden Häuser bekannt? Wenn ja, handelt es sich um landes- oder bundeseigene Gebäude?

Soweit dem Bezirksamt Pankow bekannt ist, befindet sich das Objekt Asta-Nielson-Straße 4 in privater Hand. Das Objekt Elsa-Brandström-Straße 51/53 hingegen befindet sich im Eigentum des Bundes.

4. Gibt es seitens des Bezirksamtes Informationen zur weiteren Nutzung der Gebäude?

Dem Bezirksamt Pankow liegen keine Informationen über die weitere Nutzung vor.

5. Inwiefern liegt möglicherweise Zweckentfremdung durch Leerstand vor?

In der Asta-Nielsen-Straße 4 liegt keine Zweckentfremdung durch Leerstand vor, da es sich nicht um Wohnraum im Sinne des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes handelt. Im Fall Elsa-Brandström-Straße 51/53 wird hingegen ein Prüfverfahren eingeleitet, um der Frage nachzugehen.

Artikel kommentieren

Artikel kommentieren