Pankow setzt Zeichen für Demokratieschutz

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow hat einstimmig einen Antrag zur Vorbereitung der kommenden Schöffenwahlen beschlossen, der die Rechte der BVV stärkt, die Landesregierung zu einheitlichen Standards verpflichtet und die Demokratie dort schützt, wo sie unmittelbar gelebt wird – in der Rechtsprechung durch Bürgerinnen und Bürger. 

„Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat im Juni einen Gesetzentwurf angekündigt, der die Verfassungstreue und die Wahl von Schöffinnen und Schöffen klarer regeln soll“, erklärt Bezirksverordnete und Schöffin Heike Schmidt. „Pankow geht mit dem jetzt beschlossenen Antrag voran und stellt die Weichen für mehr Vertrauen in die Justiz und in unsere Demokratie.“ 

Schöff*innen entscheiden als ehrenamtliche Richter*innen genauso mit wie Berufsrichter*innen – und können sie in der Strafjustiz sogar mit zwei zu eins überstimmen. Deswegen gilt auch für Schöff*innen die Pflicht zur Verfassungstreue. Hier setzt der Antrag an: Er fordert vom Berliner Senat ein berlinweit einheitliches Bewerbungsverfahren inklusive einer Prüfung, ob Bewerber*innen für die freiheitliche demokratische Grundordnung einstehen. Die Vorschlagslisten sollen künftig acht Wochen vor der öffentlichen Auslegung dem Ausschuss für Bürgerdienste vorgelegt werden, der eine Beschlussempfehlung erarbeitet – die BVV behält die letzte Entscheidung also in der Hand. 

Der Antrag fordert zudem, dass alle Bevölkerungsgruppen bei der Auswahl von Schöff*innen berücksichtigt werden – ohne Stigmatisierung und Diskriminierung etwa bei Behinderung, chronischer Erkrankung oder höherem Alter. Heike Schmidt kommentiert: „Schöffinnen und Schöffen urteilen im Namen des Volkes – dann muss die Auswahl auch das ganze Volk abbilden. Mit diesem Beschluss sichert Pankow Fairness, Nachvollziehbarkeit und Diskriminierungsfreiheit bei Schöffenwahlen.“