Mehr Information zu Abtreibungen Pankower Bündnisgrüne fordern Bereitstellung von Infomaterial zu Schwangerschaftsabbrüchen 31. August 20221. September 2022 Foto von Gerd Altman auf Pixabay Seit dem 19. Juli 2022 und der Streichung des § 219a des Strafgesetzbuches dürfen Ärzt*innen, die Abtreibungen durchführen, Informationen über den Ablauf und die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich kommunizieren. Die Pankower Fraktion Bündnis 90/Die Grünen setzt sich daher in der heutigen Bezirksverordnetenversammlung dafür ein, dass Ärzt*innen und Beratungsstellen in Pankow darüber informiert werden, welche Informationsarbeit sie zu Abtreibungen in Zukunft leisten dürfen. Außerdem soll das Bezirksamt über Anlaufstellen, Behandlungen, Erstattungsmöglichkeiten und in Pankow ansässige Ärzt*innen, die Abtreibungen durchführen, gebündelt informieren. „Es ist allerhöchste Zeit, dass sachgerechte, fachliche Informationen zu Abtreibungen allen Schwangeren zur Verfügung gestellt werden“, erklärt der Initiator des Antrags, Can Aru von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Bisher war es fast ein Ding der Unmöglichkeit herauszufinden, wie Abtreibungen ablaufen und wer sie überhaupt durchführt und gleichzeitig die Fristen einzuhalten. Betroffene Frauen brauchen umfassende Informationen und Unterstützung. Dazu gehört, dass sie in ein paar Klicks herausfinden können, wie Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden und an welche Ärzt*innen in ihrer Umgebung sie sich wenden können“, so Aru. Neben der Patienteninformation ist der bündnisgrünen Fraktion auch der Schutz von Ärzt*innen ein Anliegen. Denn zunehmend drohen Abtreibungsgegner*innen auch mit Gewalt., sowohl online als auch persönlich. Deswegen soll das Bezirksamt Ärzt*innen darüber in Kenntnis setzen, wie sie mit auftretenden Bedrohungen oder Anfeindungen umgehen und an welcher Stelle sie sich Unterstützung suchen können. „Leider bleiben Ärzt*innen noch zu oft Angriffen von Abtreibungsgegner*innen ausgesetzt. Deswegen muss das Bezirksamt auch sie schützen und darüber informieren, welche Sicherheitsvorkehrungen sie treffen können und wo sie sich bei Bedarf Hilfe holen können. Nur wenn Ärzt*innen keine Angst vor Repressionen haben müssen, finden Frauen umfangreiche Angebote, mit denen sie selbst über ihre Schwangerschaft entscheiden können“, so Aru abschließend. Den Antrag Nach der Streichung des § 219a StGB – Informationen für Pankower Ärztinnen und Ärzte sowie Beratungsstellen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen finden Sie hier.