Rückforderung überteuerter Mieten – rechtlich möglich und dringend notwendig

Jährlich gehen in Pankow Summen von bis zu 10.000 Euro pro Wohnung verloren, die dringend anderswo gebraucht werden: Der Bezirk zahlt rechtswidrig überteuerte Mieten bei Empfänger*innen von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung oder von Sozialhilfe – obwohl diese nach der Berliner Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB) rückwirkend für bis zu drei Jahre zurückgefordert werden könnten. Rechtliche Grundlage bietet ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 2024 (VIII ZR 150/23).

„Es ist inakzeptabel, dass der Bezirk in einer angespannten Haushaltslage Wuchermieten finanziert, während gleichzeitig dringend benötigte Mittel für Jugend, Kultur oder Klimaanpassung fehlen“, erklärt Silke Gänger, Sprecherin für Mieten- und Wohnungspolitik der Grünen Fraktion in Pankow. 

Das Bezirksamt kann als Träger der Unterkunftskosten die Ansprüche auf Rückzahlung geltend machen (§ 93 Abs. 1 SGB XII): Externe Rechtsbeistände könnten die Rückforderungen effektiv durchsetzen, ohne dabei die Verwaltungskapazitäten des Bezirks zu überlasten. 

Unsere Fraktion fordert das Bezirksamt auf, Wuchermieten bei Empfänger*innen von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung oder von Sozialhilfe konsequent zurückzuholen.