Kleine Anfrage - KA-0011/IX  

Malchower Auenlandschaft – Kfz statt Kompensation, Klimaschutz und Erholung?

Die Ortsumfahrung (OU) Malchow wurde 2013 beantragt und 2016 in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) aufgenommen (vgl. Projektdossiers und damalige Nutzen-Kosten-Analyse). Die Broschüre „Auf dem Weg zu einem Berliner Ökokonto” (2019) der Senatsverwaltung besagt bzgl. des „Leitprojekts Malchower Auenlandschaft“ im Rahmen der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption (GAK): „Flora und Fauna würden von einem stabileren Wasserhaushalt ebenso profitieren, wie von mehr Verbindungen zwischen den Biotopen. Spätestens mit dem Wohnungsbauprojekt Blankenburger Süden werden zudem wesentlich mehr Menschen hier Erholung suchen”.

Ich frage das Bezirksamt:

1 .Bzgl. Kompensation (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen):

a) Gehört das Gebiet, durch das die OU laufen soll, oder der Wirkbereich der OU zur Fläche für das Berliner Ökokonto? Falls ja: Wann wurde dieses Gebiet ins Ökokonto aufgenommen?
b) Gibt es im Wirkbereich der OU bereits Kompensationsmaßnahmen, die durch das Bauvorhaben betroffen wären? Falls ja: Welche Folge hat es für das Ökokonto und die GAK, wenn beim Bau der OU eine „doppelte” Kompensation notwendig werden würde?
c) Welche Konsequenzen hat es für die Stadtentwicklung, wenn die Kompensationsflächen in Berlin und Pankow durch die OU weiter gemindert werden?

2 .Bzgl. Klimanotstand und der Auswirkung auf Schutzgüter:

a) Müssten für den Bau der OU Maßnahmen vorgenommen, die den Zielen des BVV-Beschlusses VIII-0916 von 2019 zuwiderlaufen?
b) Müsste eine Entwässerung des Gebietes im Wirkbereich der OU Malchow vorgenommen werden? Wenn ja, welche klimatischen Auswirkungen sind dadurch zu erwarten?
c) Gibt es Auswirkungen auf die Funktion dieses Gebietes als Drainage? Wenn ja, müssen evtl. bauliche Maßnahmen in den umliegenden Wohngebieten bzgl. des Schichtenwassers vorgenommen werden, und durch wen werden die Kosten getragen?
d) Welche ökologischen und klimatischen Auswirkungen der Versiegelung und Trennung von Biotopen könnte es geben?

3. Welche Auswirkungen hätte der Bau der OU Malchow auf die die Ziele des „Leitprojekts Malchower Auenlandschaft”…

a) Auencharakter stärken,
b) Offenlandschaft entwickeln,
c) Aufwertung der landwirtschaftlichen Nutzung,
d) vermehrt Wasser in der Landschaft halten,
e) Entwicklung für mehr Erholungssuchende im gesamten Wirkbereich bzw. im Bereich erhöhter Lärmimmissionen durch die OU Malchow i) derzeit und ii) für das kommende Quartier im Blankenburger Süden?

4. Bzgl. der Prüfung des Vorhabens:

a) Welche Aufgaben (Entscheidungen, Stellungnahmen oder Zuarbeit) fallen bei diesem Vorgang dem Bezirksamtes Pankow zu, und welche Amtsbereiche betreffen sie jeweils?
b) Wann und durch wen wird eine Neu-Evaluation (Bedarfsplanüberprüfung gem. § 4 des Fernstraßenausbaugesetzes) der OU Malchow vorgenommen?

Gez. BV Axel Lüssow, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Antwort:

Bezirksamt Pankow von Berlin

Abt . Ordnung und Öffentlicher Raum

Bezirksstadträtin

16.12.2021

Herr Bezirksverordneter

Axel Lüssow, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

über

den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin

über

den Bezirksbürgermeister

Kleine Anfrage 0011/IX

über

Malchower Auenlandschaft – Kfz statt Kompensation, Klimaschutz und Erholung?

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Die Ortsumfahrung (OU) Malchow wurde 2013 beantragt und 2016 in den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) aufgenommen (vgl. Projektdossiers und damalige Nutzen-Kosten-Analyse). Die Broschüre „Auf dem Weg zu einem Berliner Ökokonto” (2019) der Senatsverwaltung besagt bzgl. des „Leitprojekts Malchower Auenlandschaft“ im Rahmen der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption (GAK): „Flora und Fauna würden von einem stabileren Wasserhaushalt ebenso profitieren, wie von mehr Verbindungen zwischen den Biotopen. Spätestens mit dem Wohnungsbauprojekt Blankenburger Süden werden zudem wesentlich mehr Menschen hier Erholung suchen”.

Ich frage das Bezirksamt:

1. Bzgl. Kompensation (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen):

a) Gehört das Gebiet, durch das die OU laufen soll, oder der Wirkbereich der OU zur Fläche für das Berliner Ökokonto? Falls ja: Wann wurde dieses Gebiet ins Ökokonto aufgenommen?

Der Senatsbeschluss zur Aufstellung eines ersten gesamtstädtischen Ökokontos für das Gebiet der Malchower Auenlandschaft wurde am 10. Dezember 2019 gefasst (S-2810/2019). In der Vorlage wurde zur Ortsumfahrung Malchow folgende Formulierung aufgenommen: „Bei der Entwicklung von Ausgleichsmaßnahmen und dem Aufbau eines Ökokontos im Landschaftsraum der Malchower Auenlandschaft werden die Planvorhaben „Verkehrserschließung Blankenburg“ und Ortsumfahrung Malchow berücksichtigt. Für beide Vorhaben kann die Trassenführung auf absehbare Zeit noch nicht hinreichend konkret bestimmt werden; die erforderlichen Planverfahren sind noch durchzuführen. (…)

Da das Planungsziel zur Schaffung der Ortsumfahrung Malchow mit dem Leitprojekt Malchower Auenlandschaft gegenwärtig zeitlich nicht in Übereinstimmung gebracht werden kann und damit die Entwicklung geeigneter Kompensationsmaßnahmen nicht blockiert wird, haben sich die zuständigen Fachbereiche auf ein Vorgehen verständigt. Da der endgültige Trassenverlauf der Ortsumfahrung Malchow und der „Verkehrserschließung Blankenburg“ erst nach Vorhandensein von rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlüssen verbindlich ist, ist im Rahmen der Erarbeitung dieses Entwicklungs- und Maßnahmenkonzeptes ein entsprechender Korridor für diese Infrastrukturmaßnahmen zu berücksichtigen, um beide Planungen weiterhin zu entwickeln und zu ermöglichen. (…) In den laufenden Prozess zur Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs für Ausgleichsmaßnahmen in der Malchower Auenlandschaft werden die vorhandenen Unterlagen der Verkehrsplanung, insbesondere die Anmeldeunterlage im Zuge der Aufstellung des BVWP 2030 sowie bereits vorhandene Umweltbetrachtungen bzw. Kartierungseinheiten einbezogen. Ebenso werden verfügbare Informationen zur neuen Straßenverbindung zwischen der B 2 und Hohenschönhausen und dem Ausbau des Bahn-Außenrings berücksichtigt.“

b) Gibt es im Wirkbereich der OU bereits Kompensationsmaßnahmen, die durch das Bauvorhaben betroffen wären? Falls ja: Welche Folge hat es für das Ökokonto und die GAK, wenn beim Bau der OU eine „doppelte” Kompensation notwendig werden würde?

Mit dem Planfeststellungsbeschluss zur Bundesautobahn A 10 vom 27. Februar 2009 wurden zahlreiche Kompensationsmaßnahmen in der Malchower Auenlandschaft festgesetzt und umgesetzt, die potentiell von der Ortsumfahrung betroffen wären. Örtlich handelt es sich um eine Reihe an Gehölzpflanzungen und ein neu angelegtes Kleingewässer im weiteren Wirkbereich. Neben den verfahrensrechtlichen Änderungserfordernissen müssten fachlich geeignete Ersatzflächen und Maßnahmen gefunden werden, die derzeit absehbar nicht durch das Land Berlin bereitgestellt werden können.

c) Welche Konsequenzen hat es für die Stadtentwicklung, wenn die Kompensationsflächen in Berlin und Pankow durch die OU weiter gemindert werden?

Wichtigen Berliner Stadtentwicklungsvorhaben werden in erheblichem Umfang Ausgleichsflächen entzogen und neue Bedarfe erzeugt, damit verbunden sind zeitlich und finanziell nachteilige Konsequenzen in der Projektrealisierung für das Land Berlin. Der Bezirk Pankow hat 55% der Berliner Eingriffsvorhaben in Planung und entsprechenden Kompensationsbedarf.

2. Bzgl. Klimanotstand und der Auswirkung auf Schutzgüter:

a) Müssten für den Bau der OU Maßnahmen vorgenommen, die den Zielen des BVV-Beschlusses VIII-0916 von 2019 zuwiderlaufen?

Der genannte Beschluss beinhaltet die Bevorzugung von klima-, umwelt- und artenschutzgerechten Planungen im Bezirk Pankow inklusive klimagerechter, energiesparender Raum- und Bauleitplanung sowie eine umweltverträgliche Verkehrsentwicklung. In der überschlägigen Eingriffsfolgenabschätzung für das Vorhaben werden die Eingriffe in die Schutzgüter Boden, Naturnähe des Wasserhaushalts, Gewässerbelastung, Stadtklima, Biotope und Biotopverbund, Landschaftsbild und Erholung als erheblich eingestuft. Die OU und einhergehende Maßnahmen können demzufolge nicht als klima-, umwelt- und artenschutzgerecht bezeichnet werden und widersprechen dem BVV-Beschluss.

b) Müsste eine Entwässerung des Gebietes im Wirkbereich der OU Malchow vorgenommen werden? Wenn ja, welche klimatischen Auswirkungen sind dadurch zu erwarten?

Die Malchower Auenlandschaft ist ein Niederungsbereich mit hydromorphen Böden. Charakteristisch für Niederungsböden und -gebiete sind hohe Grundwasserstände bzw. hoch anstehendes Schichtenwasser. Der überwiegende Teil der geplanten OU Malchow führt über Schmelzwassersande auf einer gering durchlässigen Geschiebemergelschicht, welche einen lokalen Schichtenwasserkörper mit Flurabständen von teilweise weniger als 0,5 m aufweisen. Diese landschaftsökologischen Bedingungen sind eine Voraussetzung für das Vorkommen gefährdeter Arten und Lebensräume (biologische Vielfalt).

Die Errichtung von Infrastrukturbauwerken erfordert die Herstellung eines tragfähigen Untergrundes, in Form von Aufschüttungen bzw. den Einsatz technischer Bauweisen und -verfahren. Von erheblich negativen Umweltauswirkungen ist auszugehen. Außerdem verursacht die OU Neuversiegelungen von Böden hoher bis sehr hoher Schutzwürdigkeit. Die Malchower Auenlandschaft ist im Umweltatlas mit einer hohen bis vorwiegend höchsten Schutzwürdigkeit in Bezug auf die stadtklimatische Bedeutung gekennzeichnet. Die Kühlleistung dieses Gebiets würde durch die zusätzliche Versiegelung und potentielle Veränderung des Landschaftswasserhaushaltes vermindert und die Feuchtbiotope und Gewässer in der Umgebung, welche in Berlin bereits unter vermehrt auftretender Trockenheit leiden, wären gefährdet.

Für die Ortsumfahrung muss eine Entwässerungsinfrastruktur geschaffen werden. Dazu müssen Rückhaltebecken und Vorreinigungsanlagen mit entsprechend zusätzlichem Flächenbedarf geschaffen werden, da die bestehenden Gräben für die belasteten Straßenabwässer nicht aufnahmefähig sind. Damit sind weitere erhebliche Eingriffen in Natur und Landschaft, insbesondere auch in die Schutzgüter Boden sowie Tiere, Pflanzen und Klima verbunden.

c) Gibt es Auswirkungen auf die Funktion dieses Gebietes als Drainage? Wenn ja, müssen evtl. bauliche Maßnahmen in den umliegenden Wohngebieten bzgl. des Schichtenwassers vorgenommen werden, und durch wen werden die Kosten getragen?

Da das Bauvorhaben den Gebietswasserhaushalt eher hinsichtlich einer möglichen Entwässerung beeinflusst, dürften die Siedlungsbereiche nicht durch zusätzlich anfallendes Schichtenwasser bedroht sein. Aufgrund fehlender Planungsunterlagen können die Auswirkungen jedoch derzeit nicht quantifiziert werden.

d) Welche ökologischen und klimatischen Auswirkungen der Versiegelung und Trennung von Biotopen könnte es geben?

Für die Malchower Auenlandschaft liegt die besondere Schutzwürdigkeit sowohl in ihrer Funktion als Lebensraum für Tiere und Pflanzen in Form einer strukturreichen und großflächig zusammenhängenden Landschaft als auch in ihrer stadtklimatischen Bedeutung. Eine Fragmentierung und zusätzliche Versiegelung der Landschaft stellt einen erheblichen Eingriff in den Lebensraum und Naturhaushalt dar. Straßenbauvorhaben verursachen bau-, anlage- und betriebsbedingte Auswirkungen. Darunter fallen beispielsweise:

• Individuenverluste durch Tötung; Störung und Beunruhigung von Tieren

• Barrierewirkung von Straßen, dadurch Trennung von Lebensräumen und Teillebensräumen (Revieren) einzelner Individuen oder zusammenhängender Populationen; Unterbindung jahreszeitlicher Wanderungen

• Kreuzung diverser Gräben: Notwendigkeit der Passierbarkeit für Otter und Biber

• Versiegelung, Immissionseintrag, Emissionen Treibhausgase

Es wird im Bundesverkehrswegeplan (Nr. B2-G20-BE) von einem 2-streifigen/4-streifigen Neubau auf 3,2 km Länge und einer Prognose von 30.000 Kfz/24 h mittig durch die Malchower Niederung ausgegangen. Die direkte Flächeninanspruchnahme beträgt 6-8 ha, die Kompensationsbedarfe im Wirkbereich der Maßnahme belaufen sich auf etwa 24 ha (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Überschlägige Eingriffsfolgenbewertung 2021, ohne Nebenanlagen).

Das Vorhaben erhöht den Anteil an abflusswirksamen Flächen auf Kosten von verdunstungs- und versickerungswirksamen Flächen und mindert hiermit die Kühlwirkung des Gebiets. Das Wasser muss durch ein geeignetes Regenwassermanagementkonzept in der Landschaft gehalten werden, um die klimatischen und ökologischen Auswirkungen zu verringern. Ein Verlust an Wasser in der Landschaft würde nicht nur die Kühlwirkung verringern, sondern auch die Feuchtbiotope und Kleingewässer in der Umgebung der geplanten OU gefährden. Eine ausreichende Reinigung des Straßenabflusses vor der Versickerung oder Einleitung in Gewässer muss gewährleistet sein, um weder Grund- noch Oberflächenwasser zu verunreinigen.

Im Bundesverkehrswegeplan wurde die Umweltbetroffenheit der Maßnahme als gering eingestuft. Zu beachten ist, dass die Bewertungskriterien auf Raumwiderstandsanalysen für Verkehrsprojekte auf Bundesebene ausgerichtet sind, nicht aber auf notwendigerweise großmaßstäbliche Bewertungen im Land Berlin. Die getroffenen Aussagen des BVWP sind damit für eine Beurteilung der Umweltverträglichkeit auf Landesebene nicht aussagekräftig.

3. Welche Auswirkungen hätte der Bau der OU Malchow auf die die Ziele des „Leitprojekts Malchower Auenlandschaft”…

a) Auencharakter stärken,

b) Offenlandschaft entwickeln,

c) Aufwertung der landwirtschaftlichen Nutzung,

d) vermehrt Wasser in der Landschaft halten,

e) Entwicklung für mehr Erholungssuchende im gesamten Wirkbereich bzw. im Bereich erhöhter Lärmimmissionen durch die OU Malchow i) derzeit und ii) für das kommende Quartier im Blankenburger Süden?

Die Malchower Auenlandschaft ist – auch unabhängig vom Ökokonto – Teil eines Naherholungsgebiets von gesamtstädtischer Bedeutung (siehe Landschaftsprogramm) mit dem Ziel der Sicherung und Entwicklung ruhiger Orte sowie Stärkung der Erholungsfunktion. Von grundlegender Bedeutung ist die im Berliner Maßstab bemerkenswerte, großräumige Ungestörtheit des Gebietes und die landschaftsökologische Schutzbedürftigkeit der feuchten Niederungsböden der Auenlandschaft mit Vorkommen streng geschützter Arten (z.B. Weißstorch, Wachtelkönig). Die Entwicklung des Ökokonto-Leitprojekts Malchower Auenlandschaft soll diese Qualitäten stärken und zusätzliche Erholungsangebote schaffen – in Verbindung mit der Bewältigung von Umweltfolgen von bedeutsamen Stadtentwicklungsvorhaben an anderer Stelle. Das Konzept zur Malchower Auenlandschaft enthält verschiedenste Maßnahmen zur Stabilisierung des Landschaftswasserhaushalts und die Entwicklung einer vielfältigen Wasserlandschaft. Das Bauvorhaben wird je nach Bauausführung voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf den Wasserhaushalt haben und steht somit den Zielen des Leitprojektes Malchower Auenlandschaft entgegen. Weiterhin sehen die Maßnahmen die Förderung einer strukturreichen, offenen Feldlandschaft vor, welche den Biotopverbund stärken. Die OU mindert voraussichtlich die naturschutzfachliche Wirksamkeit der Maßnahmen für Biotopverbund und Naturhaushalt und verringert die Anzahl der umsetzbaren Maßnahmen in diesem Bereich.

Durch die Entwicklung weiterer Wohnquartiere wird die Bevölkerungszahl in diesem Raum weiter steigen. Die Schaffung einer stark emittierenden Infrastruktur ist verbunden mit erheblich nachteiligen Auswirkungen auf a) die besondere Auenlandschaft, die als Vorsorgegebiet Boden besondere Relevanz erlangt; b) die weiträumig zusammenhängende Offenlandschaft und die an sie gebundenen Tier- und Pflanzenwelt; c) die produktive Feldflur- und Wiesenlandschaft und ihren typischen Nutzungen und Strukturelementen; d) den Landschaftswasserhaushalt, auch im Hinblick auf die Erhaltung und Entwicklung der klimatischen Ausgleichsfunktion; e) das Angebot an ruhigen Orte für die Lärmentlastung der erholungssuchenden Bevölkerung in einem Naherholungsgebiet von gesamtstädtischer Bedeutung welches i) bereits heute zahlreich genutzt wird und ii) in Zukunft durch Bauprojekte wie den Blankenburger Süden noch stärker genutzt werden wird (vgl. Landschaftsprogramm Berlin; Umweltatlas Berlin).

4. Bzgl. der Prüfung des Vorhabens:

a) Welche Aufgaben (Entscheidungen, Stellungnahmen oder Zuarbeit) fallen bei diesem Vorgang dem Bezirksamtes Pankow zu, und welche Amtsbereiche betreffen sie jeweils?

Gemäß § 17 (1) FStrG ist für das Straßenbauvorhaben OU Malchow ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Vor dem formellen Planfeststellungsverfahren ist davon auszugehen, dass der Vorhabenträger mit den örtlichen Behörden die notwendigen Abstimmungen treffen wird. Im formellen Planfeststellungsverfahren gelten neben den Regelungen der §§ 17ff FStrG die §§ 72 bis 78 des VwVfG. Demnach kommen dem Bezirksamt (BA) Pankow alle Aufgaben zu, die üblicherweise im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens zu erwarten sind (Beteiligung Träger öffentlicher Belange [TÖB-Beteiligung] etc.). Darunter:

• Vorbereitung der Planunterlagen: Schon bei der Vorbereitung des Plans wird mit den – je nach Lage des Falls – beteiligten Behörden und Stellen geklärt, inwieweit andere Planungen oder öffentliche Belange dieser Behörden und Stellen einschließlich der Umweltbelange durch das Bauvorhaben berührt werden.

• Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung: Der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung unterliegen alle Vorhaben, die nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können.

• Anhörungsverfahren: u.a. Auslegung der Planunterlagen in den betroffenen Gemeinden und Einstellung der Unterlagen ins Internet, Erörterung

• Stellungnahmen der beteiligten Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange

Beteiligte Organe des Bezirksamtes Pankow sind unter anderem:

• StaPl mit Planungs-, Bau-, Denkmalschutzbehörde

• UmNat mit Naturschutz-, Umwelt- (Boden-, Wasser-, Immissionsschutz-) Behörde

• SGA mit bezirklicher Straßenbehörde, Grünflächenamt als Bewirtschafter und Fachvermögensverwalter

b) Wann und durch wen wird eine Neu-Evaluation (Bedarfsplanüberprüfung gem. § 4 des Fernstraßenausbaugesetzes) der OU Malchow vorgenommen?

Gemäß § 4 FStrAbG prüft das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), ob der Bedarfsplan der Verkehrsentwicklung anzupassen ist. Wie sich hier der aktuelle Verfahrensstand darstellt ist ggf. direkt beim BMVI zu erfragen. Im Zuge der Neu-Evaluation ist nach Einschätzung der zuständigen Umweltbehörden auch eine auf die Maßstabsebene des Landes Berlin bezogene Bewertung der Umweltauswirkungen in die Entscheidung einzubeziehen.

Manuela Anders-Granitzki

Kleine Anfrage auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3793