Kleine Anfrage - KA-0043/IX

B-Plan 3-53 Hansastraße – Baumfällungen und Artenschutz

Das Bezirksamt hat mit der Vorlage zur Kenntnisnahme (VzK) VIII-1589 vom 19.10.2021 die Begründung des B-Plans zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan 3-53 für das Grundstück Hansastraße in Weißensee veröffentlicht.

1. Das Bezirksamt gibt im Kapitel 2.4.4.2 an: „Der Gutachter empfiehlt für die Bereiche, in denen eine Nachnutzung als Kleingarten erfolgen soll bzw. Kinderspielplätze geplant sind, einen Austausch der belasteten Auffüllungen. Innerhalb der Parzellen mit Kleingartennutzung war nur auf einer Parzelle der Wert für Blei auffällig“ […] „Der Gutachter schlägt deshalb vor, auf der[sic] auffälligen Parzelle einen Austausch bis 30 cm vorzunehmen und vorsorglich auf allen Flächen, auf denen zukünftig Kinderspielplätze angelegt werden sollen, den Boden bis ca. 30 cm auszutauschen.”. Die Bodenuntersuchung selbst besagt im Kapitel 8: “Im Bereich der aktuellen Kleingärten (ca. 7500 m²) wurden im Oberboden einer Parzelle von knapp 300 m² erhöhte Blei-Gehalte festgestellt, die am Aufschlusspunkt RKS 11 jener Parzelle jedoch nicht nachzuweisen waren. Die Oberbodenbeprobung fand vorrangig in Beeten statt, die Sondierung auf dem Rasen. Das ist ein Indiz für lokale Blei-Anreicherung durch Dünger. Ein Austausch von Oberboden in dieser Parzelle sollte sich deshalb auf die Beete konzentrieren.”.
a) Soll auf der (einzigen) betroffenen Parzelle nur ein Teil-Austausch des Bodens vorgenommen werden, so wie es der Gutachter empfiehlt? Falls nein, wieso nicht?
b) Soll auf mehr “Grabeland”-Flächen als den in der Bodenuntersuchung genannten 1500 qm ein Bodentausch ausgeführt werden? Falls ja wieso, und wie viel Mehrkosten ergeben sich ggü. der Berechnung des Gutachters?

2. Das Bezirksamt gibt im Kapitel 2.1.2.2 an: “Der Rest des Plangebietes wird als alte (>30 Jahre) Kleingartenfläche mit Obstbäumen eingestuft. […] Die älteren Obstbäume innerhalb der Kleingartenfläche sind von besonderer Bedeutung (insbesondere für Tiere).”, im Kapitel 2.2.4.4: “Die Bäume im derzeitigen Kleingartenbereich sind als Obstgehölze nicht geschützt und können voraussichtlich nicht gehalten werden. Es ist aber davon auszugehen, dass mit der Neuanlage und Neuparzellierung auch neue Obstbäume gepflanzt werden.“.
a) Wieso können die Obstbäume “voraussichtlich” nicht gehalten werden, und wovon hängt dies ab?
b) Könnte durch mehr Bodenproben im Bereich der Obstbaum-Parzellen der Erhalt von Obstbäumen erreicht werden? Falls nein, wieso nicht?
c) Wie viele Obstbäume gibt es auf den “Grabeland”-Parzellen, und wie viele sollen “voraussichtlich” gefällt werden?
d) Gibt es Vereinbarung mit dem neuen Pächter, dass Obstbäume gepflanzt werden?

3. “Das Bezirksamt gibt im Kapitel 2.4.4.2 “Ersatz von Lebensstätten” an: “4 Gebäude-Nistplätze werden im Verhältnis 1 : 1 durch 4 künstliche Nistkästen ersetzt”. Eine neue Studie [1] stellt einen dramatischen Rückgang von Brutvögeln in der EU stellt dar – am stärksten betroffen sind die Gebäudebrüter “Spatzen” Haussperlinge.
a) Wieso werden Niststätten nur im Verhältnis 1:1 kompensiert, und wird nicht die Gelegenheit genutzt um Artenschutz mehr zu fördern?
b) Wie viel kostet ein “künstlicher Nistkasten”?
c) Was ist der finanzielle Gesamtumfang des Projektes?

4. Das Bezirksamt gibt im Kapitel 2.4.4.3 unter “Weitergehende Empfehlung der Fachgutachter” an: “Für alle Fäll- und Abrissmaßnahmen sollte eine ökologische Baubegleitung erfolgen.”. Wird das Bezirksamt der Empfehlung des Fachgutachters nach einer ökologischen Baubegleitung folgen? Falls Nein, wieso ncht bzw. falls ja,
a) zu welchem Zeitpunkt des Verfahrens wird sie beginnen,
b) welche Aufgabenbereiche wird sie umfassen?

[1] https://doi.org/10.1002/ece3.8282

Gez. BV Axel Lüssow, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Antwort:

Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Ordnung und Öffentlicher Raum
Bezirksstadträtin

17.12.2021

Herr Bezirksverordneter
Axel Lüssow, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
über
den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
über
den Bezirksbürgermeister

Kleine Anfrage 0043/IX
über
B-Plan 3-53 Hansastraße – Baumfällungen und Artenschutz

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Das Bezirksamt hat mit der Vorlage zur Kenntnisnahme (VzK) VIII-1589 vom 19.10.2021 die Begründung des B-Plans zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan 3-53 für das Grundstück Hansastraße in Weißensee veröffentlicht.

1. Das Bezirksamt gibt im Kapitel 2.4.4.2 an: „Der Gutachter empfiehlt für die Bereiche, in denen eine Nachnutzung als Kleingarten erfolgen soll bzw. Kinderspielplätze geplant
sind, einen Austausch der belasteten Auffüllungen. Innerhalb der Parzellen mit Kleingartennutzung war nur auf einer Parzelle der Wert für Blei auffällig“ […] „Der Gutachter schlägt deshalb vor, auf der[sic] auffälligen Parzelle einen Austausch bis 30 cm vorzunehmen und vorsorglich auf allen Flächen, auf denen zukünftig Kinderspielplätze angelegt B-Plan 3-53 Hansastraße – Baumfällungen und Artenschutz werden sollen, den Boden bis ca. 30 cm auszutauschen.”. Die Bodenuntersuchung selbst besagt im Kapitel 8: “Im Bereich der aktuellen Kleingärten (ca. 7500 m²) wurden im Oberboden einer Parzelle von knapp 300 m² erhöhte Blei-Gehalte festgestellt, die am Aufschlusspunkt RKS 11 jener Parzelle jedoch nicht nachzuweisen waren. Die Oberbodenbeprobung fand vorrangig in Beeten statt, die Sondierung auf dem Rasen. Das ist ein Indiz für lokale Blei-Anreicherung durch Dünger. Ein Austausch von Oberboden in dieser Parzelle sollte sich deshalb auf die Beete konzentrieren.”
a) Soll auf der (einzigen) betroffenen Parzelle nur ein Teil-Austausch des Bodens vorgenommen werden, so wie es der Gutachter empfiehlt? Falls nein, wieso nicht?
b) Soll auf mehr “Grabeland”-Flächen als den in der Bodenuntersuchung genannten 1500 qm ein Bodentausch ausgeführt werden? Falls ja wieso, und wie viel Mehrkosten ergeben sich ggü. der Berechnung des Gutachters?

Im Rahmen der Konzepterarbeitung und des Bebauungsplanverfahrens 3-53 wurde lediglich eine orientierende Bodenuntersuchung (Stand November 2020) durchgeführt. Darin ist vermerkt, dass „in fast allen untersuchten Bodenproben die PAK- und Benzo(a)pyren-Konzentrationen über den entsprechenden Vorsorgewerten der BBodSchV liegen“ und „diese diffusen Bodenbelastungen in erster Linie auf das Vorhandensein von auffüllungstypischen technogenen Substraten wie Schlacke, Asche, Kohle zurückzuführen sind“. Bei einer im Bereich des Grabelandes entnommenen Oberbodenmischprobe wurden auffällige Bleikonzentrationen nachgewiesen. Zudem ist vermerkt, dass vieles dafürspricht, dass „Blei und Cadmium residual (oxidisch) gebunden, z.B. in Schlacken, vorliegen.“
Gemäß Stellungnahme des Amtes für Umwelt und Naturschutz vom 21.12.2020 zum Bodenaustausch im B-Plangebiet 3-53, KGA Hansastraße ist:

• „…in den geplanten Gartenbereichen ein Bodenaustausch von mind. 60cm, in den weiteren sensiblen Flächen (Kinderspielflächen) ein Bodenaustausch von mind. 35cm erforderlich. …
• Bei den Bäumen auf den Parzellen ist entweder ein Bodenaustausch von 60cm vorzunehmen oder im Wurzelbereich der Bäume erfolgt nur Austausch von 35cm mit Untersagung der Nutzung als Anbaufläche für essbare Pflanzen. …
• Alternativ ist eine Oberbodenmischprobe in einem definierten Radius um den Baum
nach den Vorgaben der BBodSchV erforderlich. Stellen sich geringere Schadstoffkonzentrationen dar, kann von einem Bodenaustausch abgesehen werden. …

Nach aktuellem Stand sind für die geplante Nachnutzung als Nutzgarten und als Kinderspielflächen vollflächig Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Mit dem Ziel, den notwendigen Bodenaustausch zu minimieren, werden weiterführende Untersuchungen durchgeführt. Dies gilt insbesondere im Bereich geschützter Bäume oder Heckenstrukturen, da hier ein Bodenaustausch nur mit einem sehr hohen technischen Aufwand möglich ist und zudem die Standsicherheit der Bäume nicht unbedingt gewährleistet werden kann. Die abschließende Einstufung des Gefährdungspotenzials und Festlegung des erforderlichen Bodenaustauschs erfolgt unter Berücksichtigung der geänderten Rahmenbedingungen, die sich aus weiteren Untersuchungen und den Anforderungen aus dem B-Plan-Verfahren ergeben, in Abstimmung mit dem Umwelt- und Naturschutzamt.
Eine Abschätzung von Mehrkosten ist aufgrund des aktuell noch nicht feststehenden tatsächlichen Bodenaustausches nicht möglich. Zudem wird die Kostenschätzung durch einen Gutachter (Entsorgung richtet sich nach abfallrechtlicher Deklaration) vorgenommen.
Ziel ist, eine ökologisch sinnvolle und wirtschaftlich vertretbare Lösung zur Umsetzung der neuen Anlage zu erarbeiten.

2. Das Bezirksamt gibt im Kapitel 2.1.2.2 an: “Der Rest des Plangebietes wird als alte (>30 Jahre) Kleingartenfläche mit Obstbäumen eingestuft. […] Die älteren Obstbäume innerhalb der Kleingartenfläche sind von besonderer Bedeutung (insbesondere für Tiere).”, im Kapitel 2.2.4.4: “Die Bäume im derzeitigen Kleingartenbereich sind als Obstgehölze nicht geschützt und können voraussichtlich nicht gehalten werden. Es ist aber davon auszugehen, dass mit der Neuanlage und Neuparzellierung auch neue Obstbäume gepflanzt werden.“
a) Wieso können die Obstbäume “voraussichtlich” nicht gehalten werden, und wovon hängt dies ab?

Vgl. Antwort zu Frage 1: Im Bereich des Spielplatzes muss ein großflächiger Bodenaustausch bzw. Auftrag stattfinden, was zu einem Verlust der vorhandenen Bäume führen kann. Im Zuge der weiteren Planung werden sowohl das Amt für Umwelt und Naturschutz Pankow als auch eine ökologische Baubegleitung für Baumschutz und Artenschutz eingebunden. Zusammen mit einem Baumsachverständigen werden derzeit alle Bäume im Hinblick auf ihre Standsicherheit zum aktuellen Zeitpunkt überprüft und bewertet. In Ergänzung dessen werden auf Grundlage der Ergebnisse der weiterführenden Untersuchungen und des B-Plan-Verfahrens die notwendigen Eingriffe zur Herstellung der neuen Kleingartenanlage (Abriss der alten Lauben, Bodenaustausch, Errichtung einer Lärmschutzwand, Anlage von Wegen, Leitungsverlegungen etc.) zusammen mit dem Umwelt- und Naturschutzamt und weiteren Fachplanungen sowie den Sachverständigen für Baum- und Artenschutz geprüft und die Planung angepasst.
Ziel ist, die Eingriffe auf ein Minimum zu reduzieren und möglichst viele Bäume und Gehölzstrukturen zu erhalten.
In diesem Rahmen wird grundsätzlich noch einmal geprüft, welche Bäume, aber insbeson#dere auch Habitatbäume, unter Berücksichtigung des Artenschutzes und der Anforderung an
die Verkehrssicherheit erhalten bleiben können.
Der Erhalt aller (Obst-)bäume kann nicht gewährleistet werden.
Eine finale Planung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

b) Könnte durch mehr Bodenproben im Bereich der Obstbaum-Parzellen der Erhalt von
Obstbäumen erreicht werden? Falls nein, wieso nicht?

Vgl. Antwort zu Frage 1: Um den notwendigen Bodenaustausch zu minimieren, werden weitere Untersuchungen durchgeführt.

c) Wie viele Obstbäume gibt es auf den “Grabeland”-Parzellen, und wie viele sollen “voraussichtlich” gefällt werden?

Quantitative Aussagen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Es sind jedoch weitere Bestandskartierungen (Vermessungsleistungen durch das Straßen- und Grünflächenamt) beauftragt.

d) Gibt es Vereinbarung mit dem neuen Pächter, dass Obstbäume gepflanzt werden?

In den textlichen Festsetzungen Nr. 4 und 5 der Begründung zum B-Plan ist der Erhalt und die Nachpflanzung von Bäumen bei Abgang festgehalten. In der textlichen Festsetzung Nr. 6 ist explizit die Pflanzung von mind. 10 gebietstypischen, hochstämmigen Obstbäumen festgelegt. Die textlichen Festsetzungen sind jedoch noch nicht final abgestimmt. Es gibt somit zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Vereinbarungen mit dem Pächter.

3. “Das Bezirksamt gibt im Kapitel 2.4.4.2 “Ersatz von Lebensstätten” an: “4 Gebäude-Nistplätze werden im Verhältnis 1:1 durch 4 künstliche Nistkästen ersetzt”. Eine neue Studie [1] stellt einen dramatischen Rückgang von Brutvögeln in der EU stellt dar – am stärksten betroffen sind die Gebäudebrüter “Spatzen” Haussperlinge.
a) Wieso werden Niststätten nur im Verhältnis 1:1 kompensiert, und wird nicht die Gelegenheit genutzt um Artenschutz mehr zu fördern?

Das Kompensationserfordernis ergibt sich aus der „Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten“, § 3 Ökologischer Ausgleich. Demnach sind Ersatzniststätten in gleicher Kapazität wie die zuvor entfernten Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu schaffen.

b) Wie viel kostet ein “künstlicher Nistkasten”?

Je nach Firma und Kastentyp kostet ein künstlicher Nistkasten für gebäudebewohnende Arten wie Haussperling und Mauersegler zwischen 60 € und 80 €.

c) Was ist der finanzielle Gesamtumfang des Projektes?

Im Rahmen der Erarbeitung des Nutzungskonzeptes wurde für die Vorzugsvariante Sonnenstern 2020 eine Kostenschätzung vorgenommen.

Die Umsetzung der Minimalvariante (ohne Spielplatz, Lauben, Vereinsheim und Abwasserentsorgung) wurde mit 3.198 T€ veranschlagt. Darin enthalten sind die Abbrucharbeiten, Bodensanierung, die Herstellung des Planums, die Lärmschutzwand die Herstellung der Haupt- und Nebenwege, die äußere Einfriedung sowie naturschutzfachliche Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen und die Erschließung mit Wasser und Strom der Anlage. Darin enthalten sind die Planungskosten für die Bauleistungen, nicht jedoch die Kosten für die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage. Die Planungsleistungen für den Bebauungsplan 3-53 und die erforderlichen Fachbeiträge (Altlastenvoruntersuchung, Artenschutzbeitrag Umweltbericht schalltechnische Untersuchung) belaufen sich nach derzeitiger Kenntnis auf 115,15 T€

4. Das Bezirksamt gibt im Kapitel 2.4.4.3 unter “Weitergehende Empfehlung der Fachgutachter” an: “Für alle Fäll- und Abrissmaßnahmen sollte eine ökologische Baubegleitung erfolgen.”. Wird das Bezirksamt der Empfehlung des Fachgutachters nach einer ökologischen Baubegleitung folgen? Falls Nein, wieso nicht bzw. falls ja,
a) zu welchem Zeitpunkt des Verfahrens wird sie beginnen,

Eine ökologische Baubegleitung sollte bereits ein Jahr vor Baubeginn beginnen, um im Vorlauf beratend zur Seite zu stehen und erforderliche Maßnahmen festzulegen. Für die ökologische Begleitung Baumschutz wurde bereits ein Baumsachverständiger gebunden. Die Vergabe der ökologischen Begleitung Artenschutz erfolgt voraussichtlich Anfang 2022.

b) welche Aufgabenbereiche wird sie umfassen?

• Ermittlung und Bewertung des Bestands
• Prüfung der Planunterlagen auf mögliche Konfliktpunkte zwischen Planunterlagen (DIN-Normen, Maßnahmen etc.) und geplanter Ausführung.
• Kontrolle der Einhaltung der festgelegten Maßnahmen während der gesamten Bauzeit.
• Abstimmung zum Bauablaufplan
• Beratende Tätigkeit und Risikomanagement im Hinblick auf mögliche akut auftretende bzw. sich anbahnende artenschutzrechtliche Verstöße durch den Baustellenablauf. Koordinierung/Beratung bei unabwendbaren Anpassungen von Maßnahmen, in Abstimmung mit den genehmigenden Behörden.
• Abnahme von umgesetzten Maßnahmen zusammen mit Vorhabenträgerin und Behörden.

Manuela Anders-Granitzki

Kleine Anfrage auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3825