Drucksache - IX-0088

Keine Sondernutzungserlaubnis für Online-Lieferdienste (Mitzeichnung)

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht,

  • Online-Lieferdiensten keine Erlaubnis für die Sondernutzung des Pankower öffentlichen Straßenraums nach dem Berliner Straßengesetz (BerlStrG) zu erteilen,
  • die für einen Lieferdienst im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs für die Dauer von einem Jahr erteilte Sondernutzungserlaubnis nach deren Auslaufen nicht zu verlängern bzw. zu erneuern.

Berlin, den 08.02.2022

Einreicher: Fraktion der SPD, Linksfraktion
SPD-Fraktion Pankow, Mike Szidat, Roland Schröder
Linksfraktion, Max Schirmer und Matthias Zarbock

Begründung:
Jeder über das allgemein übliche Maß hinausgehende Gebrauch des öffentlichen Straßenlandes stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar. Den Ausführungen des Bezirksamts im Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung zufolge wurde die Geschäftspraktik von Gorillas, Flink, Getir etc., ihre Fahrzeugflotte auf dem lediglich dem Fußgängerverkehr vorbehaltenen Bereich des öffentlichen Straßenlandes abzustellen, vom Verwaltungsgericht Berlin ausdrücklich als Sondernutzung im Sinne des BerlStrG bezeichnet.

Das BerlStrG wiederum gewährt dem Bezirk Pankow im Rahmen der Erlaubnisprüfung von Sondernutzungen einen weiten Ermessenspielraum.

Durch das andauernde Blockieren der Gehwege durch Fahrräder, E-Scooter etc. in großer Zahl, treten fortgesetzt andauernde Behinderungen des Fußgängerverkehrs auf, die den Gemeingebrauch des Verkehrsraums nicht nur unerheblich einschränken und auch über einen gesteigerten Anliegergebrauch weit hinausgehen. Darüber hinaus sind diese Einschränkungen zeitlich nicht begrenzt, sondern auf Dauer angelegt. Durch die zumeist in reinen Wohngebieten erfolgende Ansiedlung dieser Niederlassungen ergeben sich auch aus städtebaulicher Sicht Einschränkungen des allgemeinen Stadtbildes. Allein aus diesen Erwägungen ist es gerechtfertigt, die für diese Nutzung erforderliche Dauererlaubnis zu versagen.

Geschäftsmodelle, die Betriebskosten auslagern und lediglich zu Lasten der Allgemeinheit funktionieren, sollten vom Bezirk Pankow nicht unterstützt werden. Nicht nur für profane Unternehmen hat der allgemeine Rechtsrahmen Geltung, auch sog. start-ups können sich nicht darüber hinwegsetzen.

Antrag auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6027