Drucksache - IX-0108

Naturschutzgebiet Moorlinsen ausweisen und Lückenschluss Landschaftsschutzgebiet Buch

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat dafür einzusetzen, die Fläche südlich des Gebietes des Bebauungsplans „Am Sandhaus“, die an vom Landschaftsschutzgebietes (LSG) Buch umringt ist und von der kleinen Wildbergstraße abgegrenzt wird, als Schutzgebiet auszuweisen. Die Fläche soll eine Erweiterung des bestehenden LSG 47 bilden. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht sich beim Senat dafür einzusetzen, die Flächen der großen und der kleinen Moorlinse als Naturschutzgebiet (NSG) auszuweisen und bei Planungen eine dem Schutzzweck angemessenen Pufferzone einzuhalten, die Fluchtdistanzen berücksichtigt, Störungen minimiert und Nahrungshabitate der Offenlandarten im Zusammenhang mit den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft und Klima sichert.

In den Verordnungen der Schutzgebiete sollen Umweltbildung und BNE (Bildung für Nachhaltige Entwicklung) als Schutzzweck aufgenommen werden.

Die untere Naturschutzbehörde (UNB) soll prüfen, in wie weit eine weitere Ausweisung als NSG für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen oder Lebensgemeinschaften wild lebender Tier- und Pflanzenarten über die Schutzziele eines LSG hinaus notwendig sind (vgl. das Gutachten zur floristischen und faunistischen Bestandserhebung Moorlinse Buch Juni 2017 sowie der Vorschlag des Naturschutzbundes Berlin Februar 2022).

Die UNB soll weiterhin eine angemessene Pufferzone, mögliche Durchwegungen sowie Möglichkeiten zur Minderung von signifikanten störenden Einflüssen durch eine Erholungsnutzung vorschlagen.

Die UNB soll die Vorschläge dem zuständigen Fachausschuss der BVV zur Beratung vorlegen und danach den zuständigen Senatsverwaltungen übergeben.

Das Bezirksamt wird ersucht den Senat aufzufordern, das Amt für Umwelt- und Naturschutz mit ausreichenden Ressourcen auszustatten, um einen Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) für das erweiterte Schutzgebiet erstellen und umsetzen zu können.

Berlin, den 08.02.2022

Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
gez. BV Almuth Tharan, BV Hannah Wettig, BV Axel Lüssow

Begründung:
Nach der Einstellung des Rieselfeldbetriebs entwickelte sich das Gebiet der großen und kleinen Moorlinse in den vergangenen 30 Jahren zu einem Schwerpunkt für Beobachtungen und bedeutsame Vorkommen für viele seltene und überregional bedrohte Vogelarten. Gleichzeitig beherbergt das Gebiet auch zahlreiche weitere schützenswerte Tier- und Pflanzenarten (vgl. das Gutachten zur floristischen und faunistischen Bestandserhebung Moorlinse Buch Juni 2017).

Eine Ausweisung der großen und kleinen Moorlinse als Naturschutzgebiet (NSG) ist sinnvoll, da der Schutz von Lebensräumen bedrohter Tier- und Pflanzenarten im Vordergrund steht. Neben dem Artenreichtum stellen auch eine auf dem Gebiet Berlins/Pankows wichtige Trittsteinfunktion für die Verbindung von Biotopverbund dar und bilden mit den angrenzenden Naturschutzgebieten Bogenseekette und Lietzengrabenniederung sowie den Karower Teichen ein zusammenhängendes Gefüge von regionalen und überregionalem Schutzgebieten.

Durch die den Wasserhaushalt stabilisierenden Maßnahmen in der Vergangenheit hat sich rund um die Große Moorlinse ein Bodenwasserregime wieder eingestellt, das vorteilhaft für das Wachstum von moortypischer Vegetation ist. Durch den dauerhaften Entzug von CO2 aus der Atmosphäre sind die Flächen deshalb auch bedeutsam für die Klimaschutzbemühungen Berlins. Der Moorkörper erfüllt gleichzeitig effektive Anpassungsfunktionen während wetterbedingten Extremwettersituationen, die als Folge des globalen Klimawandels projiziert sind.

Insbesondere im Bereich rund um die kleine Moorlinse könnte das Potenzial für eine Wiederherstellung der für diesen Standort typischen Moorvegetation unterstützt werden und die bezirklichen/städtischen Klimaschutzbemühungen weiter unterstützen. Erfahrungen in anderen Bundesländern zeigen, dass sich solche Maßnahmen zum Schutz und Wiederherstellung von Mooren erfolgreich in breit angelegte Programme für Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) integrieren lassen.

Der „Lückenschluss“ des Landschaftsschutzgebietes (LSG) von 55 Hektar zwischen großer Moorlinse über die (für den Rückbau vorgesehene) Planstraße D birgt ebenso wie die bestehende LSG-Fläche nördlich der Autobahn ein wichtiges Potenzial zur Entwicklung und Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie des Schutzes von Lebensstätten und Lebensräumen wild lebender Tier- und Pflanzenarten.

Ein Großteil der Erweiterungsfläche des LSG wird aktuell konventionell landwirtschaftlich genutzt. Das Gebiet eignet sich durch seine Größe und die Nachbarschaft zu artenreichen Biotopen auch als Kompensationsflächen für geplanten Wohnungsbau in Pankow. Das Aufwertungspotenzial sollte als Offenlandschaft gestaltet werden mit strukturierenden Landschaftselementen (Blüh- und Brachestreifen, Hecken und mit Bäumen alter, hochstämmigen Obstsorten durchsetzte Gebüschstreifen) – entsprechend der schon jetzt vorhandenen Vielfalt und Dichte von für das Offenland typischen Vogelarten, die in der Stadt zunehmend ihre Lebensräume verlieren.

Auch für die Naherholung ist das LSG von besonderer Bedeutung, diese wird durch die weiteren Entwicklung des Wohnungsbaus in Pankow und Berlin weiter steigen. Durch die Ausweisung aus Schutzgebiet in Einbeziehung in den Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) können gezielter Störungen schützenswerter Arten durch Erholungsnutzung und Mitnahme von Haustiere vermieden werden, z.B. über intelligentes Wegesystem eine Besucherleitung. Dies sollte Teil einer umfassenden Strategie für Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) sein.

Antrag auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6047