Kleine Anfrage - KA-0226/IX Sprachförderung 2. Mai 202212. Januar 2023 Bezirksamt Pankow von Berlin Abteilung Schule, Sport, Weiterbildung und Kultur Bezirksstadträtin 1.6.2022 Frau Bezirksverordnete Katharina Koufen über den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin über den Bezirksbürgermeister Kleine Anfrage KA-/0226/IX Betreff: Sprachförderung Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: 14 Berliner Kita-Träger haben sich in einem offenen Brief an die Bildungssenatorin und an die Schulstadträt*innen gewandt. Sie fordern, endlich sicherzustellen, dass auch diejenigen Kinder, die keine Kita besuchen, vor ihrer Einschulung Sprachförderung erhalten, sofern ein Förderbedarf festgestellt wird. Offener Brief an die Berliner Bildungssenatorin und an die Schulstadträte / Die Kita-Stimme Berlin Ich frage das Bezirksamt: 1. Hat das Bezirksamt (insbesondere die Schulstadträtin) Kenntnis von dem Brief? Ja. 2. Wird sich das Bezirksamt für die Gründung eines Runden Tischs, wie in dem Schreiben vorgeschlagen, einsetzen? Wie den folgenden Zahlen zu entnehmen ist, ist der Bezirk Pankow nicht sehr stark von dieser Problematik betroffen. Die Gründung eines Runden Tischs wird zwar befürwortet, jedoch steht im Vordergrund innerhalb des Bezirkes die benötigten Kapazitäten zu schaffen, um dem Bedarf gerecht zu werden. Frage 3 bis 7 bitte jeweils für 2022 und 2023 beantworten. In Bezug auf das Jahr 2023 können die Fragen nur teilweise beantwortet werden, da die Verfahren noch laufen. 3. Wie viele Kinder, die 2023 (2022) schulpflichtig werden und keine Kita besuchen, leben in Pankow und wurden zur Sprachstandfeststellung eingeladen? 2022: ca. 270 2023: ca. 270 4. Wo, durch wen und wann fand die Sprachstandfeststellung statt? Die Sprachstandsfeststellungen fanden durch die Pankower Sprachberaterinnen (Lehrerinnen der Schule an der Strauchwiese und Mitglieder des Sprachberaterteams für vorschulische Sprachförderung Pankow) statt. Orte: Die Testungen werden in den Räumlichkeiten der Kitas: Schlossparkspatzen, Kita im Moselviertel und Gleimstrolche (Rahmenvereinbarung) oder Im SIBUZ Pankow durchgeführt. 5. Mit welchem Verfahren wurde der Sprachstand erhoben? Als Instrument der Sprachstandsfeststellung ist der Test „Deutsch Plus 4″ vorgesehen, der speziell für Kinder im Vorschulalter entwickelt wurde. 6. Wie viele Kinder, die eingeladen wurden, sind zur Sprachstandfeststellung erschienen? 2022: 43 2023: 47 (Stand 18.05.2022) 7. Bei wie vielen dieser Kinder wurde ein Sprachförderbedarf diagnostiziert? 2022: 27 2023: 26 8. Wie stellt das BA sicher, dass diesen Kindern gemäß §55 (3) Schulgesetz nach vier Wochen ein Angebot zum Besuch einer Einrichtung, in der die Sprachförderung erfolgt, gemacht wird? Gemäß § 129 Abs. 13 SchulG tritt diese Regelung erst mit dem Schuljahr 2022/2023 in Kraft und ist daher bisher nicht anzuwenden. 9. Bestehen zwischen dem BA und einzelnen Trägern bzw. Einrichtungen Vereinbarungen über Platz-Kontingente, die für Kinder mit diagnostiziertem Sprachförderbedarf bereitgestellt werden müssen, wie dies in anderen Bezirken der Fall ist? Nein. 10. Überprüft das BA, ob das Angebot von den Eltern der betroffenen Kinder angenommen wird und ob ein regelmäßiger Besuch erfolgt? Aktuell erfolgt eine Überprüfung nur stichpunktartig, da die personellen Kapazitäten nicht vorhanden sind. Dominique Krössin Kleine Anfrage auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=4008