Kleine Anfrage - KA-0239/IX

Frauenhausplätze und Zufluchtswohnungen Pankow

Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Wirtschaft, Finanzen, Personal, Facility
Management
Bezirksbürgermeister

13.06.2022

Frau Bezirksverordnete Helene Bond, Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
über
den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin

Kleine Anfrage KA-0239/IX
über
Schutzeinrichtungen für Frauen

Frauenhausplätze und Zufluchtswohnungen Pankow

Ich frage das Bezirksamt:

Schutzeinrichtungen für Frauen
1. In seiner Antwort auf die Kleine Anfrage KA-0202/IX schreibt das Bezirksamt: „Die Steuerung von Art und Anzahl vorgenannter Schutzeinrichtungen, der damit verbundenen Anzahl von Schutzplätzen sowie der jeweiligen Finanzierung/Ausstattung der Einrichtungen obliegt dem Land Berlin. Das Bezirksamt hat daher keine Kenntnis über die jeweiligen Personalausstattungen.“

a) Hat das Bezirksamt entsprechend auch keine Kenntnis über Anzahl und Art der in Pankow befindlichen Einrichtungen?

Antwort:
Das Bezirksamt hat Kenntnis über Anzahl und Art der in Pankow befindlichen Einrichtungen. Konkret handelt es sich um ein Frauenhaus sowie mehrere Zufluchtswohnungen an verschiedenen Standorten im Bezirk, die insgesamt durch drei Träger verwaltet werden.

b) Falls doch, wie viele Plätze bieten diese Einrichtungen an (aufgeschlüsselt nach Einrichtungen)? Wie viele Plätze für Kinder bieten diese Einrichtungen an?

Antwort:
Vorgenannte Träger sind dem Bezirksamt gegenüber nicht berichtspflichtig und liefern diesem daher keine Daten. Gleichwohl hat das Bezirksamt durch die fachlich enge Zusammenarbeit mit den Trägern Kenntnis von der aktuellen Anzahl der Schutzplätze im Frauenhaus und in den Zufluchtswohnungen im Bezirk Pankow.

Hinweis: Um das System flexibel zu halten, werden Schutzplätze i.d.R. nicht nach Plätzen für Frauen oder Kinder differenziert, sondern für die Einrichtung insgesamt angegeben.

In Pankow gibt es aktuell folgende Schutzplätze:
– Frauenhaus: 20 Zimmer mit insgesamt 53 Plätzen
– Zufluchtswohnungen Träger Hestia e.V.: 5 Wohnungen mit insgesamt 12 Plätzen
– Zufluchtswohnungen Träger Paula Panke e.V.: 2 Wohnungen mit insgesamt 5 Plätzen
-> insgesamt 70 Plätze

2. Liegen Zahlen darüber vor, wie sich die Anzahl der Einrichtungen und Plätze seit 2010 verändert hat? Falls ja, bitte jährliche Veränderung angeben.

Antwort:
Das unter 1. genannte Frauenhaus existiert seit Herbst 1989. Weitere Frauenhäuser gab und gibt es im Bezirk derzeit nicht.

Zufluchtswohnungen sind Teil des regulären Wohnungsmarktes und unterliegen damit immer gewissen Veränderungsdynamiken. So müssen z.B. durch Kündigung bestehender Mietverträge neue Wohnungen gefunden und/oder Kooperationsverträge mit Wohnungsbauunternehmen geschlossen werden. Daher ist die Anzahl der zur Verfügung stehenden Schutzplätze in Zufluchtswohnungen ebenfalls dynamisch und schwankend.

Konkrete Daten zur Entwicklung der Schutzplätze in den letzten Jahren (hier: Art und Anzahl) kann die zuständige Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenWGPG) bereitstellen.

Belegung
3. Ebenso schreibt das Bezirksamt in seiner Antwort auf die KA-0202/IX „Das Berliner Hilfesystem berichtet ebenso wie das bundesweite Hilfesystem seit Jahren, dass die Anzahl niedrigschwellig, durchgängig und sofort zugänglicher Frauenhaus- und sog. Familienplätze nicht ausreichend ist und damit die Standards der Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt – kurz: Istanbul-Konvention – unterlaufen werden. Dies impliziert, dass eine Unterversorgung auch für den Bezirk Pankow zutreffend ist.“

Bedeutet das, dass dem Bezirksamt keine genauen Informationen über Belegung und Bedarf der Schutzeinrichtungen in Pankow vorliegen?

Antwort:
Frauenhäuser melden die Belegung ihrer Plätze täglich an SenWGPG, die Zufluchtswohnungen einmal monatlich. Dem Bezirksamt werden keine Belegungsdaten übermittelt.

Bezüglich der Belegung ist zu berücksichtigen, dass diese pandemiebedingt schwanken kann (z.B. durch Aufnahmestopp a. G. von Corona-Infektionen der Bewohner:innen).

Die Bedarfe hingegen sind allgemein bekannt, da diese seit vielen Jahren von den Trägern der Schutzeinrichtungen, der BIG Hotline e.V. sowie gleichstellungspolitischen Akteur:innen formuliert und an das Land Berlin herangetragen werden.

4. Gibt es Informationen dazu, wie sich die Belegungszahlen seit 2010 verändert haben?

Antwort:
Zuständigkeit: SenWGPG

5. Gibt es Zahlen dazu, wie viele Frauen im letzten Jahr der Erfassung abgewiesen werden mussten? Wie hoch schätzt das Bezirksamt den Mehrbedarf an Plätzen ein? Wie viele Frauen müssen abgewiesen werden, weil es nicht ausreichend Platz für ihre Kinder gibt?

Antwort:
Zuständigkeit: SenWGPG

6. In welcher Form steht das Bezirksamt mit den zuständigen Stellen auf Landesebene in Kontakt, um einen Ausbau der Schutzinfrastruktur voranzubringen?

Antwort:
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Berliner Bezirksämter, organisiert in der Landesarbeitsgemeinschaft der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (LAG), stehen sowohl auf Gremienebene als auch bilateral mit der fachlich zuständigen Senatsverwaltung auf Landesebene (SenWGPG) in kontinuierlichem Austausch zu diesem Thema.

7. In seiner Antwort auf die KA-0202/IX schreibt das Bezirksamt weiterhin: „Wenn Frauen Schutz in einem Frauenhaus u.ä. Einrichtungen suchen, werden sie in der Regel nicht im Wohnbezirk untergebracht und wechseln bei Bedarf auch KITA und Schule der Kinder.“ Welche Kooperation gibt es mit anderen Bezirken, um Ausgleichsangebote zu schaffen und ausreichend Plätze sicherzustellen?

Antwort:
Um von Gewalt betroffenen Frauen eine Unterbringung zunächst in einem Frauenhaus zu ermöglichen, sind die Berliner Schutzeinrichtungen untereinander und mit weiteren Fachakteur:innen in diesem Arbeitsbereich vernetzt. Zum Beispiel mit der Berliner BIG Hotline (Tel.: (030) 611 03 01) oder über die bundesweite Frauenhaussuche der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser, ZIF (https://www.frauenhaus-suche.de/).

Finanzierung
8. Wie werden die Einrichtungen finanziert?

a) Wie viele Einrichtungen haben seit 2020 Fördergelder aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ oder dem Förderprogramm „Hilfesystem 2.0“ erhalten?

Antwort:
Zuständigkeit: Bund

b) Erhalten die Einrichtungen Unterstützung vom Bezirksamt zur Beantragung von Fördergeldern? Wenn ja, welche?

Antwort:
Das Bezirksamt Pankow stellt im Kapitel 3310, Titel 68406 Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen zur Verfügung (Projektförderung, Fehlbedarfsfinanzierung); im DHH 2022/23 für den Bereich Gleichstellung insgesamt 176.000 € p.a.. Davon gehen in 2022 und 2023 jeweils 28.895,83 € an den Träger Paula Panke e.V. (entspricht 16,4%; vorbehaltlich der Verabschiedung des Landeshaushalts 2022 und der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel). Davon sind p.a. 28.211,04 € Personalmittel zur Finanzierung einer 20-Stunden-Sozialarbeiterinnenstelle für die beiden Zufluchtswohnungen des Trägers.

9. Haben die Träger im Rahmen der Bezirkshaushaltsaufstellungen Mehrbedarfe angemeldet? Falls ja, in welchem Umfang wurde dem entsprochen?

Antwort:
Die Planungen für den Doppelhaushalt 2022/23 sind bereits abgeschlossen; der vorgenannte Träger hatte zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Mehrbedarfe angemeldet. Mögliche künftige Mehrbedarfe müssten daher seitens des Trägers (bzw. anderer Träger) für den nächsten Doppelhaushalt (2024/25) angemeldet werden.

10. Die Finanzierung auf Bundesebene für kommunale Frauenhäuser soll verstärkt werden. Sind hierzu bereits Abstimmungen erfolgt? Liegen dem Bezirksamt hier bereits genauere Informationen vor?

Antwort:
Dem Bezirksamt liegen hierzu jenseits der Pressemitteilung des BMFSFJ vom 06.05.2022 („Klarer Auftrag für Recht auf Schutz und Beratung. Runder Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ berät über bundesgesetzliche Regelung“) keine weiteren Informationen vor.

Beratung und Bekanntmachung
11. Welche Unterstützungsangebote bei der Suche nach einer eigenen Wohnung im Anschluss an den Frauenhausaufenthalt bietet das Bezirksamt für Bewohnerinnen von Frauenhäusern und Zufluchtswohnungen?

Antwort:
Hilfe bei der Suche nach einer eigenen Wohnung wird i.d.R. durch die Mitarbeitenden der Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen geleistet, da diese über Zugang zum Geschützten Marktsegment verfügen. In diesem Zusammenhang unterstützt das Bezirksamt konkret bei der bevorzugten Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins durch das Wohnungsamt.

12. Inwieweit ist eine muttersprachliche und interkulturell sensible Beratung und Betreuung gewährleistet, entweder durch Sozialarbeiter*Innen vor Ort oder Dolmetscherdienste?

Antwort:
In der Annahme, dass Fachberatungsstellen und Schutzeinrichtungen gemeint sind:

Die ambulanten Fachberatungsstellen im Antigewaltbereich und auch die stationären Schutzeinrichtungen arbeiten interkulturell und, wenn das entsprechende eigene Sprachwissen vorhanden ist, auch mehrsprachig. Das ist insofern notwendig, weil viele Klientinnen eine Flucht- oder Einwanderungsbiographie haben, die bei der Arbeit entsprechend berücksichtigt werden muss.

Bezüglich der Sprachmittlung durch Dolmetschendienste muss zwischen den Einrichtungsarten differenziert werden: Frauenhäuser verfügen über ein Sprachmittlungsbudget, Zufluchtswohnungen nicht bzw. nur temporär (z.B. angelehnt an Fluchtpeaks o.ä. Ereignisse). Hier muss die Sprachmittlung jeweils fallbezogen beantragt werden, was häufig aufwändig, langwierig und in der Sache nicht hilfreich ist.

13. In welcher Form und über welche Kommunikationskanäle werden die Angebote der Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen bekannt gemacht?

Antwort:
Die Berliner Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen verfügen i.d.R. über eigene Websites, die über ihr Angebot und die Zugangsmöglichkeiten zu den Schutzplätzen informieren. Auch auf der Website der Berliner BIG Hotline, von SenWGPG, der Frauenprojekte oder der Polizei finden sich entsprechende Informationen bzw. Links zu den Einrichtungen.

Bundesweit ist das Hilfetelefon gegen Gewalt (08000 116 016) eine wichtige Anlaufadresse ebenso wie die bundesweite Frauenhaussuche der ZIF (vgl. Antwort zu 7.).

Alle Websites sind, sofern man über ein mobiles Endgerät verfügt, über digitale Suchmaschinen leicht erreichbar/zugänglich.

Für Menschen, die über kein mobiles Endgerät verfügen oder dieses nicht in der gewünschten Form nutzen können (z.B. da überwacht/getrackt vom gewalttätigen Partner), sind analoge Informationen sehr wichtig.

Das Bezirksamt Pankow stellt daher eine bezirkliche Notfallkarte zur Verfügung, die in den Bürgerämtern/Rathäusern ausgelegt und bei geeigneten Veranstaltungen oder Sitzungen verteilt wird.

Darüber hinaus werden im Bezirksamt auch Informationen zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten Dritter in Form von Kärtchen, Flyern, Broschüren, Plakate ausgelegt und verteilt, so zum Beispiel beim jährlichen bezirklichen Antigewalttag am 25.11. in den Schönhauser Allee Arcaden.

Des Weiteren wird auf der Website des Bezirksamtes (hier: der Gleichstellungsbeauftragten) über entsprechende Angebote informiert. Ein Ausbau der Informationen ist geplant.

Sören Benn
Bezirksbürgermeister

Kleine Anfrage auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=4021