Kleine Anfrage - KA-0253/IX

Wohnbaupotenziale bis 50 Wohneinheiten in Pankow

Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste
Bezirksstadträtin

9. Juni 2022

Herrn Bezirksverordneten
Axel Lüssow
über
den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
über
den Bezirksbürgermeister

Kleine Anfrage KA-0253/IX
über
Wohnbaupotenziale bis 50 Wohneinheiten in Pankow

„Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1. Wie erschließt das Bezirksamt bzw. hat Kenntnis oder kann Kenntnis erlangen von Wohn-
baupotenzialen
a) unter 50 Wohneinheiten,
b) über 50 Wohneinheiten?“

Der Bezirk Pankow wertet dafür das Wohnbauflächen-Informationssystem (WoFIS) für Berlin aus. Dieses wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen erarbeitet und wird in Zusammenarbeit mit den Bezirken aktualisiert. Hier sind alle Wohnungsbaupotenziale aufgeführt. Bei den im WoFIS zu berücksichtigen Projekten ist generell eine Anzahl von 50 Wohneinheiten (WE) als Mindeststandard vorgesehen. Für Pankow sind jedoch Projekte aufgelistet bis zu einer Zahl von 20 WE. Quelle für die Wohnungsbaupotenziale sind zum einen die Flächen, die im Konsens zwischen Senat und Bezirk im Rahmen des Stadtentwicklungsplans Wohnen erhoben wurden (BA-Beschlüsse VII-0420 und VII-0446) sowie Flächen, die nach Vorstellung im Stadtentwicklungsausschuss zusätzlich aufgenommen wurden bzw. nicht mehr als Dissens betrachtet werden (z.B. „Alte Schäferei“). Zum anderen werden insbesondere kleinere Flächen aufgenommen, die aus dem Antragsgeschehen hervorgehen bzw. durch konkrete Anfragen im Rahmen der Bauberatung, in denen die planungsrechtliche Zulässigkeit von Wohnungen angefragt wird. Hier erfolgt eine regelmäßige Auswertung im Fachbereich Stadtplanung.

Im Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht des Stadtentwicklungsamtes Pankow wird eine eigene Statistik nicht geführt. Jedoch werden zumindest die Angaben zu erteilten Baugenehmigungen monatlich und zum Bautenstand einmal jährlich (von allen Bezirken) an das Amt für Statistik in Berlin und Brandenburg weitergeleitet und dort berlinweit statistisch aufbereitet.

2. „Wie viele Bauvorhaben unter 50 Wohneinheiten sind in Pankow nach Kenntnis des Bezirksamts bereits fest geplant bei

a) Nachverdichtungen,
b) Aufstockungen,
c) Transformation im bebauten Bereich,
d) Nutzungsstapelung,
e) graue Flächen?“

Die Erhebungssystematik des WoFIS stellt nicht auf die unter a) bis e) aufgelisteten Kriterien ab, es können somit dazu keine Angaben gemacht werden. Nach der Systematik des WoFIS werden die Projekte nach zeitlichen Planungshorizont dargestellt. Insgesamt sind es 141 Projekte mit 4.324 WE. Daraus ergeben sich folgende Zahlen:

PlanungshorizontZahl der WE
realisiert1.834
In Realisierung835
Kurzfristig realisierbar (bis 3 Jahre)1.246
Mittelfristig realisierbar (4 bis 7 Jahre)379
Langfristig realisierbar ( 8 bis 12 Jahre)30

3. „Wie viele der 30.000 Wohneinheiten und wo kann Pankow darüber hinaus voraussichtlich bis 2030 zur Verfügung zur Verfügung stellen bei
a) Nachverdichtungen,
b) Aufstockungen,
c) Transformation im bebauten Bereich,
d) Nutzungsstapelung,
e) graue Flächen?“

Die im Koalitionsvertrag genannten 30.000 Wohnungen beziehen sich auf ganz Berlin, nicht nur auf den Bezirk Pankow. Der Bezirk Pankow kann nur die Voraussetzungen schaffen um die Wohnungen zu schaffen. Wohnraum selbst stellt der Bezirk Pankow nicht zur Verfügung, hier wird mit den Wohnungsbaugesellschaften zusammengearbeitet.

Im Bereich der Projekte bis 50 WE handelt es sich in der Regel um Flächen, auf denen planungsrechtlich Baurecht besteht, insbesondere bei den kurzfristig realisierbaren WE, meist Lückenschlüsse. In dem Bereich bis 50 WE werden sich immer wieder Möglichkeiten ergeben, noch zusätzlich Wohnraum zu schaffen. Dies sind jedoch zahlenmäßig wenig Wohneinheiten, der größte Teil ist im WoFIS erfasst.

4. „Wie wird das Bezirksamt vorgehen bei der Erschließung von Wohnbaupotenzialen bei
a) Nachverdichtungen,
b) Aufstockungen,
c) Transformation im bebauten Bereich,
d) Nutzungsstapelung,
e) graue Flächen?“

Die großen Wohnungsbauprojekte haben bei der Schaffung von Planungsecht Vorrang. Im Bereich bis 50 WE müssen die Projekte planungsrechtlich zulässig sein, für neue Bebauungsplanverfahren hat der Bezirk Pankow keine personellen und finanziellen Ressourcen.

5. „Was ist die Priorität des Bezirksamtes aus welchen Gründen innerhalb der Punkte
a) Nachverdichtungen,
b) Aufstockungen,
c) Transformation im bebauten Bereich,
d) Nutzungsstapelung,
e) graue Flächen?“

Für die Entscheidung der Priorität ist die Anzahl der zu schaffenden WE Hauptkriterium, nicht die Art der Nachverdichtung. Bei einer entsprechenden Zahl von WE kann auch hier Planungsrecht geschaffen werden, grundsätzlich gehen wir jedoch davon aus, dass dies im Bereich bis 50 WE nicht notwendig ist.

6. “Wie wird das Bezirksamt sicherstellen, dass auch bei Bauvorhaben unter 50 Wohneinheiten die Infrastruktur ausreichend sichergestellt ist bzw. nachgeführt wird bei
a) grüner Infrastruktur,
b) sozialer Infrastruktur,
c) verkehrlicher Infrastruktur?“

Nach jeder Aktualisierung des WoFIS steht das Stadtentwicklungsamt Pankow im Austausch mit den zuständigen Fachämtern, um ihnen die neuen WE-Zahlen zur Verfügung zu stellen, so dass im Bereich der sozialen Infrastruktur nachgesteuert werden kann. Das ist seit Jahren geübte Praxis.

Rona Tietje

Kleine Anfrage auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=4035