Kleine Anfrage - KA-0257/IX

Schäden an Straßenbäumen durch Anfahren mit Kraftfahrzeugen

Bezirksamt Pankow von Berlin
Abt. Ordnung und Öffentlicher Raum
Bezirksstadträtin

13.06.2022

Herr Bezirksverordneter
Axel Lüssow, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
über
den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
über
den Bezirksbürgermeister

Kleine Anfrage KA-0257
über
Schäden an Straßenbäumen durch Anfahren mit Kraftfahrzeugen

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1. Wie viele Straßenbäume in Pankow sind aktuell durch Anfahren mit einem Kfz beschädigt?

Dem Bezirksamt liegen dazu keine Statistiken vor.

2. Welche Folgen hat das Anfahren eines Straßenbaums mit einem Kfz (vgl. Fotos im Anhang), und kann die Folge das Absterben des Baums oder mangelnde Verkehrssicherheit sein, die zu
a) erhöhtem Kontrollaufwand
b) einer Fällung führt?

Die Folgen können unterschiedlich sein. Hierbei kommt es immer darauf an, wie schwer der Anfahrschaden am Baum ist. Dies kann unter Umständen auch eine Fällung aufgrund von fehlender Verkehrssicherheit sein. Nach Bekanntwerden des Schadens prüfen wir diesen umgehend und treffen die erforderlichen Maßnahmen.

3. Als welches Delikt wird das a) Anfahren, b) Umfahren eines Straßenbaums mit einem Kfz geahndet, und wie hoch ist das Ordnungsgeld und/oder Schadensersatz jeweils? Wie viele Anzeigen gab es seit 2021 und wie viele Ordnungsgelder und/oder Schadensersatzsummen wurden verhängt?

Es handelt sich hierbei um privatrechtliche Forderungen, die durch das Anfahren/Umfahren eines Straßenbaumes durch ein Kfz erhoben werden. Sofern es sich bei dem Baum um einen nach § 2 der „Verordnung zum Schutze des Baumbestandes im Land Berlin-Baumschutzverordnung (BaumSchVO)“ geschützten Baum handelt, liegt sowohl im Fall a) als auch im Fall b) eine Zuwiderhandlung nach § 9 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 und 2 BaumSchVO vor. Eine Ahndung der festgestellten Ordnungswidrigkeiten erfolgt unter Rückgriff auf das Berliner Naturschutzgesetz (§ 56), welches einen gesetzlichen Bußgeldrahmen bis zu maximal 50.000,00 € vorsieht.

Laut der „Allgemeinen Anweisung über den Bußgeldkatalog zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes“, GVBL vom 08. November 2019, S. 6919, beträgt bspw. das Verwarngeld für das unerlaubte Parken im Wurzelbereich eines geschützten Baumes 55,00 €. Die Bußgelder an sich bewegen sich in der Regel zwischen 100,00 € und 400,00 €, können aber je nach Schwere des Einzelfalls auch deutlich darüber liegen.

Grundlage hierfür ist in den meisten Fällen eine Schadensmeldung der Polizei durch einen Verkehrsunfall. Aber auch eine Anzeige eines Augenzeugen/Selbstanzeige (dokumentiert) kann die Grundlage für die Erhebung einer Schadenersatzforderung sein. Die öffentlich-rechtliche Forderung wird durch die Polizei verhängt. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach der Schwere der Beschädigung am Baum. Dieser wird dann über ein Gutachten ermittelt.

Im Jahr 2021 gab es 24 Unfallanzeigen der Polizei. Bei 18 Unfallanzeigen wurde eine Schadensersatzsumme verhängt. Die Schadensersatzsumme beläuft sich auf 28.350,39 €.

4. Wie viel kostet das Bezirksamt die Fällung und Neupflanzung eines Straßenbaums, und sind die Ordnungsgelder und/oder Schadensersatzsummen kostendeckend für einen evtl. höheren Kontrollaufwand und/oder eine (spätere) Fällung und Ersatz?

Die Frage kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Hierbei spielen viele Faktoren eine Rolle. Wenn uns die Anzeige vom Ordnungsamt vorliegt, wird ein Baumgutachten, nach der Methode Koch, ermittelt. Für dieses werden Kriterien wie Baumalter und Zustand des Baumes zum Zeitpunkt vor dem Unfall herangezogen. Anfahrschäden sind nicht nur im unteren Bereich des Stammes festzustellen, auch im Kronenbereich werden immer wieder Äste verletzt. Die Einnahmen aus der Schadensberechnung nach Methode Koch reichen meist nicht ansatzweise für eine Neupflanzung eines Jungbaums. Derzeit liegt der Preis für eine Baumpflanzung bei 2400 €, bei Fällungen bis zu 1000 €. Dabei kommt es auf das Alter des Baumes an.

5. Teils sind Bäume durch eine niedrige Metallbarriere geschützt (vgl. Fotos im Anhang aus der Gleimstraße). Wieso bestehen diese Barrieren nur auf Seite des Gehwegs und decken nicht einmal die Breite des Baumes ab – und wieso besteht kein Schutz zur Seite der Straße, um eine Beschädigung des Baums durch Kollisionen mit Kfz zu verhindern?

Grundlagen sind Vorgaben wie das Rundschreiben III C/2021 über die Pflanzung und Pflege von Straßengrün u. a. – Beim Einbau von Baumschutzbügeln, Dreiböcken oder Ähnlichem muss der Schutzabstand zur Fahrbahn mindestens 50 cm betragen usw. Weiter siehe Anlage Berliner Standards zur Baumpflanzung.

6. Es gibt Bäume, die – offenbar durch zivilgesellschaftliches Engagement – mit einem Signalband umringt sind (vgl. Foto im Anhang). Ist das Umkleben eines Baums mit Signalband oder Tesafilm ein Delikt nach NatSchG Bln und/oder BaumSchVO, und falls ja…
a) ist es für das Bezirksamt relevant, ob die Handlung zum Schutz des Baumes erfolgte,
b) wie viele Verwarnungen hat das Bezirksamt seit 2021 ausgesprochen und/oder
c) wie viele Ordnungsgelder in welcher Höhe hat das Bezirksamt seit 2021 verhängt?

Es handelt sich weder um eine Ordnungswidrigkeit noch um eine Straftat nach NatSchG Bln und/oder BaumSchVO. Der Baum wird durch das Signalband weder gestört, beschädigt oder irgendwie anders beeinträchtigt. Nach NatSchG Bln und/oder BaumSchVO liegen keine zu ahndenden Ordnungswidrigkeit vor. Diese Rechtsgrundlagen können nicht zum Aussprechen einer Verwarnung oder Verhängung eines Ordnungsgeldes herangezogen werden.

7. Welche baulichen und/oder ordnungsrechtlichen Maßnahmen zur Verhinderung des Anfahrens von Straßenbäumen durch Kfz…
a) führt das Bezirksamt gegenwärtig durch,
b) plant das Bezirksamt in Zukunft durchzuführen,
c) hält das Bezirksamt für notwendig, um ein Anfahren oder Umfahren von Straßenbäumen
wirksam zu verhindern?

Das Bezirksamt ist an die rechtlichen Vorgaben und Vorschriften sowie die „Berliner Standards“ gebunden und handelt entsprechend.

Manuela Anders-Granitzki

Kleine Anfrage auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=4039