Kleine Anfrage - KA-0311/IX

Nichtbeschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher

Bezirksamt Pankow von Berlin
Abteilung Schule, Sport, Weiterbildung und Kultur
Bezirksstadträtin

22. August 2022

Frau Bezirksverordnete
Koufen, Katharina
über
den Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
über
den Bezirksbürgermeister

Kleine Anfrage KA-0311/IX
Betreff: Nichtbeschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Wie viele Kinder im schulpflichtigen Alter, die in Pankow wohnhaft sind, haben zum Stichtag 1. Juli 2022 keinen Schulplatz, weder in einer Regelklasse noch in einer Willkommensklasse?

Insgesamt sind 331 Kinder im schulpflichtigen Alter.

a) Wie viele Kinder davon sind im Grundschulalter?

193

b) Wie viele Kinder sind im Sekundarschulalter?

138

2. Aus welchen Ländern stammen die Kinder?

Circa 180 Kinder aus der Ukraine stammend, weitere 50 aus Moldawien und die anderen 100 Kinder stammen aus etwa 25 anderen Nationen.

3. In welchen Stadtteilen wohnen diese Kinder und welches wäre jeweils ihre Einzugsgebietsschule, sofern es sich um Grundschulkinder handelt?

Die Kinder wohnen über den ganzen Bezirk verteilt. Etwa 50 Grundschulkinder wohnen im Prenzlauer Berg, 40 in Weißensee, 30 in Karow, 15 in Niederschönhausen und 30 in Pankow.

4. Welchen Schulen sind die Schüler:innen zugeordnet? Bitte jeweils Zahl der Kinder für jeden Stadtteil mit der dazugehörigen Einzugsgebietsschule nennen.

Die Zuordnung erfolgt nach Wohnortnähe, nach Möglichkeit innerhalb der Schulregionen. Schulen mit Willkommensklassen haben für diese kein eigenes Einzugsgebiet.

5. Steht das Bezirksamt mit den Familien der betroffenen Kinder in Kontakt? Wenn ja: Welche Ämter sind in welcher Weise und wie häufig seit Zuzug der Kinder in den Bezirk in Kontakt?

Das Schul-und Sportamt steht mit den Familien im Zuge der Anmeldung in Kontakt, reagiert auf Nachfragen und teilt, wenn vorhanden, einen Schulplatz zu.

6. Hat das Bezirksamt diese Kinder bereits zu einer Einschulungsuntersuchung eingeladen? Wenn ja, wie viele Kinder konnten bereits untersucht werden?

Für alle zugezogenen Kinder, die beim Schul- und Sportamt gemeldet sind, muss beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst ein Untersuchungstermin vereinbart werden. Die Terminvereinbarung erfolgt über die Unterkünfte, Heime, Sozialdienste sowie über die Eltern selbst. Parallel werden dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst vom Schul- und Sportamt die Daten der Kinder zugeschickt. Im Jahr 2022 haben sich zur Untersuchung 871 geflüchtete Kinder angemeldet, davon wurden 685 Kinder bis zum Stichtag 01.07.2022 untersucht.

7. Wurde die Vorbildung in den Herkunftsländern (Schulform, Schuljahre, Sprachen, Mathematik …) erfasst? Welche Ergebnisse gibt es dazu?

Im Zuge der Anmeldung wird durch die Schulaufsicht auch die Vorbildung abgefragt und fließt in die Entscheidung über die individuelle Schulplatzzuweisung mit ein.

8. Wurden die deutschen Sprachkenntnisse der Kinder getestet? Wenn ja, wie viele Kinder haben Sprachförderbedarf?

Die Sprachstandsfeststellung erfolgt durch die Schulaufsicht. Da die meisten Schüler:innen aus anderen Ländern kommen, beherrschen sie in der Regel kein Deutsch und müssen entsprechend in den Willkommensklassen gefördert werden.

9. Wurden bei den untersuchten Kindern über Sprachförderbedarf auch sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt?

In Einzelfällen ja, wenn dies trotz nicht vorhandener bzw. nicht ausreichender Deutschkenntnisse während der Untersuchung sichtbar wurde.

10. Wurden den Kindern bzw. ihren Eltern Förderangebote unterbreitet, die die Kinder auf den Besuch einer Schule vorbereiten?

In vereinzelten Fällen erfolgt die Empfehlung zum Besuch einer KITA durch die Schulaufsicht. Darüber hinaus ist das Schul- und Sportamt lediglich für die Schulplatzvermittlung zuständig, nicht aber für besondere Förderangebote.

11. Wurden die Eltern über mögliche kinderfreundliche Aktivitäten in Berlin informiert, z.B. den Besuch von Spielplätzen, dem zoologischen Garten oder ähnlichem?

Das Schul- und Sportamt [ist] lediglich für die Schulplatzvermittlung zuständig.

12. Was plant das Bezirksamt zu unternehmen, um allen Kindern einen Schulplatz anzubieten?

Der Schulplatzmangel wird weiter zunehmen. Deshalb werden auch kurzfristige Maßnahmen zur temporären Schulplatzerweiterung geprüft. Dazu gehören neben der Umsetzung geplanter Containerlösungen, auch die Anmietung externer Räumlichkeiten und die innerschulische Organisation. Oberste Priorität bleibt die zügige Umsetzung der Berliner Schulbauoffensive mit neugebauten Schulen im Bezirk.

13. Nach welcher Frist nach Ankunft in Deutschland bzw. Anmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland werden geflüchtete Kinder im schulpflichtigen Alter in Berlin schulpflichtig?

Jedes Kind, was seinen Aufenthalt im Land Berlin hat, hat das Recht auf Bildung. Schulpflichtig ist jedes Kind, das seinen Hauptwohnsitz im Land Berlin hat.

Dominique Krössin

Kleine Anfrage auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=4093