Jugendschöff:innen: Zivilgesellschaftliches Engagement für ein wichtiges Amt 

Das Jugendamt sucht Bewerber:innen für die Schöff:innenwahl 2023 (Wahlperiode 2024 bis 2028): Gesucht sind Bürger:innen zwischen 25 und 69 Jahren, die bereit sind, bei den Jugendschöff:innengerichten ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Rechtsprechung mit einzubringen. Eine juristische Vorbildung ist für diese Aufgabe nicht erforderlich. Die Amtszeit dauert fünf Jahre.

Jugendschöff:innengerichte bestehen aus einem:einer hauptamtlichen Richter:in und zwei ehrenamtlichen Schöff:innen. Sie verfügen über ein gleiches Stimmrecht und nehmen an den Hauptverhandlungen bei Jugendgerichtsverfahren teil. Sie sind nur dem Recht unterworfen und an keine Weisungen gebunden.

Die Arbeit als ehrenamtliche:r Richter:in an einem Jugendgericht ist eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Dieses ehrenamtliche Engagement hat für unsere Demokratie und insbesondere für unseren Rechtsstaat eine große Bedeutung.

Schöff:innen bringen einerseits eine Vielfalt an Lebenserfahrung in Jugendgerichtsverfahren ein und gleichzeitig gewährleisten sie, dass diese Verfahren für die betroffenen Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen allgemein und gut verständlich sind. Dadurch sollen Gerichtsverfahren aus der Perspektive junger Menschen möglichst gut durchschaubar und für sie nachvollziehbar werden. Schöff:innen sind also wichtige Vermittler:innen zwischen der Gesellschaft – hier insbesondere den jungen Menschen – und dem Rechtsstaat.

Dabei geht es um die Vermittlung von Werten und Wertvorstellungen, die sie einerseits aus ihrem Lebensumfeld in das Gerichtsverfahren einbringen, andererseits aber wieder in die Gesellschaft zurücktransportieren. Es ist wichtig, dass Jugendschöff:innen aus allen Teilen der Bürger:innenschaft gewählt werden. Jugendschöff:innen tragen durch ihre Tätigkeit wesentlich zum Vertrauen in unseren Rechtsstaat bei und stärken das Rechtsbewusstsein in unserer Gesellschaft. Jugendschöff:innen sollten dabei in ihrer Vielfalt unsere Gesellschaft repräsentieren.

Im Jugendstrafrecht steht der erzieherische Gedanke im Vordergrund: Straftaten von jungen Menschen sind daher anders zu beurteilen als von Erwachsenen. Bei einem Urteil muss daher immer ein erzieherischer Aspekt im Vordergrund stehen. Hier sind besondere Kompetenzen gefragt, die die Schöff:innen in ihrem privaten, ehrenamtlichen oder beruflichen Leben erworben haben. Dies können Erziehungserfahrungen als Eltern sein oder als Ehrenamtliche, die in den vielen Vereinen Angebote für Kinder und Jugendliche organisieren. Oft gibt es auch einen beruflichen Bezug zu diesem Engagement.

Hiermit möchte ich für diese verantwortungsvolle und interessante Aufgabe werben, die für die demokratische Ausgestaltung unserer Jugendschöff:innengerichte und Rechtsprechung eine hohe Bedeutung hat. Diese ehrenamtliche Tätigkeit verdient unser aller Respekt, Wertschätzung und Dank. Sie trägt wesentlich zu einem friedlichen Zusammenleben in unserer Gesellschaft bei.

Mehr Informationen auf der Bezirksamtsseite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/schoeffenamt/artikel.178096.php