Drucksache - IX-0335

Nach der Streichung des § 219a StGB – Informationen für Pankower Ärztinnen und Ärzte sowie Beratungsstellen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die im Bezirk Pankow ansässigen Ärztinnen und Ärzte sowie Beratungsstellen zum Thema Schwangerschaftsabbruch und Familienplanung zeitnah über die neue Rechtslage nach Inkrafttreten der Streichung von § 219a StGB zu informieren. Dabei soll das Bezirksamt entsprechende Informationen über die praktische Bedeutung der Streichung für die Informationsarbeit der Ärztinnen und Ärzte sowie Beratungsstellen bereitstellen. Die Ärztinnen und Ärzte sowie Beratungsstellen sollen zudem angeregt werden entsprechende Informationen über Schwangerschaftsabbrüche auf ihren Webseiten und in anderweitigen Informationsmaterialien zur Verfügung zu stellen, sollten sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder hierzu beraten. Darüber hinaus sollen diese Informationen auch allen Arztpraxen für Gynäkologie und Frauenheilkunde bereitgestellt werden. Außerdem wird das Bezirksamt ersucht, selbst Informationen über etwaige Anlaufstellen, Behandlungen, Erstattungsmöglichkeiten und in Pankow ansässige Ärztinnen und Ärzte, die entsprechende Behandlungen vornehmen, gebündelt anzubieten. Das Bezirksamt soll zudem Informationen für Ärztinnen und Ärzte bereitstellen, wie sie mit auftretenden Bedrohungen oder Anfeindungen aufgrund der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen umgehen und an welcher Stelle sie Unterstützung erhalten können.

Berlin, den 24.08.2022

Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,

gez. BV Almuth Tharan, BV Hannah Wettig, BV Can Aru, BV Helene Bond

Begründung:

Der Bundestag hat die Abschaffung der Strafbarkeit von Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen beschlossen. Durch diese Veränderung des Strafgesetzbuches (StGB), müssen Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des § 218a Absatz 1 bis 3 StGB vornehmen, nicht mehr mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen, wenn sie sachliche Informationen über Ablauf und Methoden des Schwangerschaftsabbruchs öffentlich kommunizieren (§ 11 Absatz 3 StGB). Um die sich daraus ergebende neue Rechtslage auch in Pankow möglichst schnell und unkompliziert umzusetzen und betroffenen Frauen und Mädchen einen ungehinderten Zugang zu sachgerechten fachlichen Informationen über den sie betreffenden medizinischen Eingriff und das Auffinden einer geeigneten Ärztin oder eines geeigneten Arztes zu ermöglichen, ist es notwendig, dass der Zugang zu fachgerechter medizinischer Versorgung sowie die freie Ärztinnenwahl ermöglicht wird. Denn die Bereitstellung von Informationen, insbesondere durch Ärztinnen und Ärzte, die selbst Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, auch außerhalb eines persönlichen Beratungsgesprächs, stellt für sie eine wichtige Entscheidungshilfe dar. Dies hilft wirksam, eine verantwortungsvolle Entscheidung über die Fortführung oder Beendigung der Schwangerschaft treffen zu können, weil ihnen wichtige sachliche Informationen nicht mehr fehlen. Ebenso ist die Gesundheit der im Bezirk lebenden Menschen bedeutsam. Durch die formulierten Maßnahmen ergibt sich mithin eine Stärkung im Hinblick auf sexualmedizinische und reproduktive Versorgung die den Zielen drei und fünf des „Sustainable Development Goals“ für nachhaltige Entwicklung entsprechen1. Auch leistet der Bezirk Pankow einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts von Menschen über ihren eigenen Körper und fördert mit dem allgemeinen Zugang zu Informationen für ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters.

Antrag auf der BVV-Seite: https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=6276