Kleine Anfrage - KA-0589/IX

Erfordernis eines asphaltierten Fußwegs an der Werneuchener Wiese

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Zum Erfordernis eines asphaltierten Fußwegs an der Kniprodestraße entlang der
Schuldreh-scheibe Werneuchener Wiese, für den die Fällung von Eschen notwendig wäre,
äußerten sich verschiedene Abteilungen des Bezirksamts in ihren jeweiligen Ausschüssen:
die Schulstadträtin am 4.1.2023, die Abteilung Stadtentwicklung am 11.5.2023 und die
Abteilung Straßen- und Grünflächen am 25.5.2023. Mitarbeiter*innen der Abteilungen
Stadtentwicklung und Straßen- und Grünflächen sowie die Bezirksstadträtin für Schule
teilten teils mündlich, teils auch schriftlich mit, dass für die Erschließung der
Schuldrehscheibe der asphaltierte Fußweg nicht erforderlich sei, sprich: Als Schulweg
würde dieser Abschnitt nicht benötigt werden und kaum oder sogar gar nicht genutzt
werden.

1. Ist es korrekt, dass für die verkehrliche Erschließung der Schuldrehscheibe auf der
Werneuchener Wiese ein asphaltierter Fußweg an der Kniprodestraße nicht
erforderlich ist?
Bitte beantworten Sie separat:
– Aus Sicht des Straßen- und Grünflächenamtes
– Aus Sicht des Schulamts
– Aus Sicht des Stadtentwicklungsamtes

Eine Separierung der Beantwortung ist nicht möglich, da das Bezirksamt „mit einer
Stimme spricht.“

Die Aussage, dass die Herstellung eines (mit Platten belegten) Gehweges an der
Kniprodestraße für die Erschließung der Schule von nachrangiger Bedeutung ist,
findet sich so in den verkehrlichen Betrachtungen und setzt voraus, dass die Schule
ausschließlich über den Haupteingang an der Margarete-Sommer-Straße oder den
Nebeneingang am Parkweg begangen wird und die an der Kniprodestraße
befindliche Feuerwehrzufahrt dafür absolut nicht zur Verfügung steht. Sollte sich, aus
den verschiedensten Gründen, Schülerverkehr entlang der Kniprodestraße entwickeln,
würde dieser Gehweg benötigt werden.

2. Ist es korrekt, dass aus Sicht des Straßen- und Grünflächenamtes und des
Stadtentwicklungsamtes ein asphaltierter Fußweg an der Kniprodestraße für die
Erschließung der geplanten Bürgerwiese erforderlich ist?

Das ist nicht korrekt. Aus Sicht des Bezirksamtes wird entsprechend den verkehrlichen
Betrachtungen spätestens zur Eröffnung des 1. Abschnittes der Bürgerwiese, geplant
2025, ein Gehweg an der Kniprodestraße, bei Fällung einer der beiden Eschenreihen,
notwendig werden. Es droht, z.B. bei Unfällen auf Grund von Eisglätte, eine Sperrung
des bestehenden Trampelpfades mit der Auflage, einen befestigten Gehweg
herzustellen, was zwischen den Eschen nicht möglich ist. Auch die finanziellen Mittel
für den Wegebau stünden in den folgenden Jahren nicht mehr zur Verfügung.

3. Ist es korrekt, dass ein asphaltierter Fußweg an der Kniprodestraße anstelle der
Eschenallee für die Erschließung des 2025 einzurichtenden Teilstücks der Bürgerwiese
nordöstlich der Schuldrehscheibe nicht erforderlich ist?

Aus Sicht des Bezirksamtes wird spätestens zur Eröffnung des 1. Abschnittes der
Bürgerwiese, geplant 2025, ein Gehweg an der Kniprodestraße, bei Fällung einer der
beiden Eschenreihen, notwendig werden. Es droht, z.B. bei Unfällen auf Grund von
Eisglätte, eine Sperrung des bestehenden Trampelpfades mit der Auflage, einen
befestigten Gehweg herzustellen, was zwischen den Eschen nicht möglich ist. Auch die
finanziellen Mittel für den Wegebau stünden in den folgenden Jahren nicht mehr zur
Verfügung.

4. Wenn Nein, warum benötigt man den Fußweg für dieses Teilstück, das nicht an den
geplanten Fußweg angrenzen wird?

Der Gehweg soll von der Virchowstraße bis zur Danziger Straße verlaufen.

5. Ist es korrekt, dass ein asphaltierter Fußweg an der Kniprodestraße anstelle der
Eschenallee benötigt wird, wenn die Bürgerwiese auf dem Platz, wo jetzt die
Schuldrehscheibe steht, eingerichtet wird?

Auch dann wird der Gehweg noch benötigt.

6. Wie viele Schulen müssen in Pankow saniert werden?

Da es sich hier um einen sehr dynamischen Prozess, in Abhängigkeit der Zusagen
durch SenFin für die Investitionsmaßnahmen (aktuell laufen die Verhandlungen über
die Fortschreibung der Finanzplanung des Landes sowie zum Doppelhaushalt
2023/24) handelt, kann jetzt noch keine absolute Aussage getroffen werden. An
welchen Schulen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen stattfinden, sind im
Investitionsprogramm gelistet.
Link: https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/downloads/artikel.6296.php

7. Welche dieser Schulen sollen in der Schuldrehscheibe Werneuchener Wiese während
ihrer Sanierung eine vorübergehende Bleibe finden?

Als erstes wird die Schulgemeinschaft des Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Gymnasiums
(Standort Eugen-Schönhaar-Str.) in die Schuldrehscheibe ziehen. Aktuell wird mit der
Schule der Umzug zum neuen Schuljahr geplant. Wie derzeitig geplant sollen im
Anschluss, unter der Voraussetzung, das die Sanierung des Felix-MendelssohnBartholdy-Gymnasiums planmäßig erfolgt und die Mittel für die Sanierung der
weiteren Schulen über die I-Planung zur Verfügung gestellt werden, die KurtSchwitters-Schule, Tesla-Gemeinschaftsschule sowie die Heinrich-Roller-Grundschule
in die Drehscheibe ziehen.

8. Welche dieser Schulen sollen in der Schuldrehscheibe Eschengraben während ihrer
Sanierung eine vorübergehende Bleibe finden?

Als erstes wird die Schulgemeinschaft der Grundschule Wolkenstein in die
Schuldrehscheibe ziehen. Aktuell wird mit der Schule der Umzug zum neuen Schuljahr
geplant. Wie derzeitig geplant sollen im Anschluss, unter der Voraussetzung, dass die
Sanierung der Grundschule planmäßig erfolgt und die Mittel für die Sanierung der
weiteren Schulen über die I-Planung zur Verfügung gestellt werden, die GustaveEiffel-Schule und die Kurt-Tucholsky-Schule in die Drehscheibe ziehen.

9. Falls es zu sanierende Schulen gibt, für die noch kein Ersatz-Standort während ihrer
Sanierung bestimmt ist, welche Planungen oder Überlegungen gibt es für die
Unterbringung dieser Schulen während ihrer Sanierung?

Siehe Antwort auf die Frage 6. Die Finanzierungszusage, welche Grundlage ist für die
weitere bezirkliche Schulplanung, steht noch aus. Seitens des Schul- und Sportamtes
wurden für das Investitionsprogramm drei weitere Drehscheiben für Schulsanierungen
angemeldet.

10. Wie lange ist die geplante Verweildauer der Schulen in der Schuldrehscheibe?

Unterschiedlich und abhängig von der Maßnahme und dem Schultypus der saniert
wird. Von voraussichtlich 1,5 Jahre bis hin zu voraussichtlich 3 Jahren.

11. Wie lange sind die voraussichtlichen Übergangszeiten zwischen dem Auszug einer
Schule und dem Einzug der nächsten Schule?
Je nach Zustand der Schule mit oder ohne malermäßiger Instandsetzung bzw. bei
einer Änderung der Schulart notwendige Änderungen von Sanitäranlagen.

12. Wie lange wird aus Sicht des Schulamts die Schuldrehscheibe benötigt, wenn die
aktuell zu sanierenden Schulen zügig saniert werden?

Geplante Nutzungsdauer der Schuldrehscheiben liegt bei 15 Jahren.

13. Wie lange wird aus Sicht des Schulamts die Schuldrehscheibe realistisch benötigt,
wenn es zu einem erwartbaren Sanierungsstau kommt?
Siehe Antwort auf vorherige Frage.

14. Welche Prognosen gibt es, dass weitere Schulen innerhalb der nächsten 20 Jahre
saniert werden müssen?

Siehe Investitionsprogramm und Möglichkeit Maßnahmen über die bauliche
Unterhaltung durchzuführen.

15. Nach welchem Zeitraum treten bei einem neugebauten Fußweg Gehwegschäden
durch Frost etc. auf?

Die Schadensentwicklung hängt von den verschiedensten Faktoren, vor allem von der
Häufigkeit der nachträglichen Aufgrabungen durch die Leitungsbetriebe ab. Wir
haben im Bezirk Gehwege, die nach 100 Jahren im Prinzip ohne Schäden sind.

16. Was kostet die Sanierung eines Gehwegs in der Länge des geplanten Fußwegs an der
Kniprodestraße?

Die Kosten für die Instandsetzung eines Gehweges hängen vom Schadensbild ab.

17. Welche technischen Neuerungen beim Gehwegbelag gab es in den vergangenen 20
Jahren in Punkto Haltbarkeit, Durchlässigkeit, Verbesserung der Baustoffe,
Ressourcenschonung, Effizienz, die auch in Pankow zur Anwendung kamen?

Die Bezirke haben bezüglich der zu verwendenden Baustoffe die Vorgaben der
Senatsverwaltung einzuhalten. Ein Sickerpflaster wäre eine gravierende Neuerung, ist
aber im öffentlichen Straßenland in Berlin noch in der Testphase und wird von der
zuständigen Senatsabteilung kritisch gesehen.
Der Trampelpfad zwischen den Eschen darf im Übrigen laut Baumgutachten nicht
aufgegraben oder angedeckt werden, auch ein Sickerpflaster ist in diesem Bereich
also ausgeschlossen.

18. Wird es vorrausichtlich auch in den nächsten 20 Jahren Neuerungen geben, die
Pankow einsetzen wird?

Es ist nicht auszuschließen, dass die zuständige Senatsverwaltung Neuerungen
gegenüber aufgeschlossen sein wird.

19. Hält das Bezirksamt es für möglich, dass aktuelle Forschungen zu Recycling von
Asphalt, sich selbst reparierenden Straßen- und Gehwegbelagen und AntiÜberflutungsbelag innerhalb der nächsten 10 bis 20 Jahre zur Marktreife gelangen
und damit Kosten für die Verwaltung reduziert werden könnten?

Das wird für möglich gehalten.

20. Ist es aus Sicht des Bezirksamtes ökonomisch sinnvoll einen Weg zu bauen, der erst in
20 bis 30 Jahren benötigt wird?

Der Gehweg wird aus Sicht des Bezirksamtes in zwei Jahren benötigt.

21. Welche Lebensdauer haben die Eschen an der Werneuchener Wiese nach
Erkenntnissen des Bezirksamtes?

Die Eschen haben laut Baumgutachten eine zu erwartende Restlebensdauer von ca.
30 Jahren.