Drucksache - IX-0773

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes nicht allein lassen: Anleitung zum Kampf gegen Antisemitismus in Deutschland

Das Bezirksamt wird ersucht zu überprüfen, in welcher Art und Weise wirksam vorgegangen werden kann gegen öffentliche Äußerungen, die volksverhetzend sind, zu Desinformation beitragen, geeignet sind, die öffentliche Ordnung zu stören oder zu Hass und Antisemitismus anstacheln sollen. Es soll sichergestellt werden, dass über alle Bereiche des Bezirksamts hinweg der veränderten Situation nach dem 7. Oktober in Israel Rechnung getragen wird. Aktuelle Erkenntnisse zu Formulierungen, Stilmitteln und Elementen der Agitation im Bereich von Volksverhetzung, Störung der öffentlichen Ordnung und Unterstützung von verbotenen Organisationen sollen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung gestellt werden. Damit Verdächtige identifiziert, Beweismittel gesichert und Taten auch zur Anklage gebracht werden können, ist ebenfalls sicherzustellen, dass Vorfälle den zuständigen Ermittlungsbehörden unverzüglich zur Kenntnis gebracht werden.

BV Oliver Simon, BV Dr. Thomas Enge


Begründung:

Am 7. Oktober hat die islamistische Hamas den Staat Israel und seine Bürgerinnen und Bürger mit Terror überzogen. 1.300 Menschen sind dabei zu Tode gekommen. Mehr als 3.000 Menschen sind verwundet, weitere vergewaltigt und verschleppt worden. Das ist der größte Massenmord an Jü-dinnen und Juden seit dem Holocaust. Der einzige Platz, den Deutschland angesichts dieser monströsen Verbrechen einnehmen kann, ist an der Seite von Israel.

Der terroristische Anschlag der Hamas gegen Menschen in Israel und die Folgen der legitimen Selbstverteidigung Israels hat zum öffentlichen Hervorbrechen von antisemitischen Einstellungen und Haltungen geführt. In der Dynamik der Proteste kommen bekannte und neue antisemitische Parolen und Chiffren in verschiedenen Sprachen zur Anwendung. Daher ist es wichtig, solche Paro-len und Chiffren zu monitoren, auf ihren antisemitischen bzw. volksverhetzenden Gehalt zu prüfen und den Beschäftigten im Bezirksamt bekannt zu machen. Zudem soll eine Handlungsanweisung erstellt werden, wie mit antisemitischen/ volksverhetzenden Parolen und Chiffren umgegangen werden soll, bspw. wenn sie als Schmierereien oder Sticker im öffentlichen Raum erkannt werden.

In Deutschland treiben diese Ereignisse viele Menschen um. Es ist legitim, dass Menschen auf die Straße gehen und ihre Meinung äußern, weil sie zu Krieg und Frieden demonstrieren. Was aber nicht geht, ist, dass das Strafrecht verletzt wird. Wer gegen Jüdinnen und Juden in Deutschland hetzt, macht sich der Volksverhetzung strafbar. Wer die Flagge Israels verbrennt, macht sich straf-bar. Wer für die Hamas Propaganda betreibt, macht sich strafbar. Und wer den Mord an Menschen in Israel bejubelt, macht sich der Billigung von Straftaten strafbar.

Verschiedene Gruppen und Personen versuchen, durch strafrechtlich relevantes Verhalten, die öffentliche Meinung zu beeinflussen und damit antisemitische Stimmungen zu verbreiten. Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirkes (z. B. beim Ordnungs-, Jugend- und Sozialamt) aktiv gegen diese Verbreitung vorgehen können, ist eine einheitliche und vor allem aktuelle Anlei-tung des Verwaltungshandelns durch das Bezirksamt und die Amtsleitungen nötig. Der Antrag soll dazu beitragen, zeitnah die Arbeitsweisen der Ämter abzugleichen und ein wirksames einheitliches Vorgehen durch die gesamte Verwaltung abzusichern.