Kleine Anfrage 0702-IX Ausweisung neuer Hundeauslaufgebiete in Pankow 13. Dezember 202313. Dezember 2023 Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: Der Presseartikel „Hundezone in Berliner Grünanlage“ [1] berichtet: „Der Berliner Bezirk Pankow bekommt ein neues Hundeauslaufgebiet.“ – „Es handelt sich um den ehemaligen Mauerstreifen entlang der Bahnschienen zwischen dem Bahnhof Bornholmer Straße und der Straße Esplanade. Dort werde „durch die Grün Berlin GmbH im Rahmen einer Kompensationsmaßnahme für ein Planfeststellungsverfahren der Deutschen Bahn“ ein Hundeauslaufgebiet (HUA) „geplant und umgesetzt“. 1. Um welche Fläche handelt es sich genau. und welche genauen a) Eingriffe in den Naturhaushalt, getrennt davon b) Eingriffe in das Landschaftsbild sollen über Bau/Ausweisung dieses Hundeauslaufgebietes kompensiert werden (vgl. bestehende Vorbehalte in Kapitel B4, PFA1 [1] und PFA2 [2] „Wiederaufbau der Dresdner Bahn“)? Es handelt sich um die Fläche „östlich“ der Bahn, dabei ist nur ein begrenzter Abschnitt südlich der Esplanade betroffen. Die genaue Lage und Größe der Hundezone wird freiraumplanerisch im Zuge der Maßnahmen zur Qualifizierung des Mauergrünzugs konzipiert. Zu a) Die Eingriffe im Zuge der Baumaßnahme Dresdner Bahn sind vielfältig und wurden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens offengelegt. Für die Bearbeitung der Eingriffsregelung im Zuge von konzentrierenden Verfahren ist die oberste Naturschutzbehörde zuständig. Die Grün Berlin GmbH integriert im Auftrag der Deutschen Bahn unter anderem das Hundefreilaufgebiet in die Kompensationsmaßnahme „Anlage einer Grünfläche“. Durch die Anlage einer Grünfläche wird ein Ersatz bzw. Ausgleich im Sinne des §15 Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geschaffen. Zu b) siehe a 2. Die Einteilung der Grünanlage unterliegt der Zuständigkeit des Straßen- und Grünflächenamtes bzw. sollte bei solchen Kompensationsmaßnahmen mit dem Flächeneigentümer (SGA) auch abgestimmt werden. Nach welchen Kriterien und in welchem Verfahren plant das Bezirksamt die geeignete Größe für die Ausweisung von neuen Hundeauslaufgebieten festzulegen? Rechtliche Vorgaben zur Flächengröße von Hundeauslaufgebieten bestehen nach aktueller Rechtslage nicht. Die geeignete Größe von Hundefreilaufgebieten ermisst sich somit aus dem verfügbaren Flächenpotential sowie dem nutzungsabhängigen Bedarf unter der Maßgabe einer langfristig möglichen Flächeninstandhaltung. 3. Im Pressebericht wird als Kriterium für die Ausweisung eines HUA angegeben: „Der Nutzungsdruck dürfe nicht zu groß sein, außerdem sollten die Flächen „für die Naherholung ungünstige Bedingungen aufweisen, damit für Erholungssuchende keine attraktiven Flächen verloren gehen“. Was sind die gesamten Kriterien, und ist auch der Naturschutz, d.h. der Wert einer Fläche für den Artenschutz oder Biotopverbund (z.B. auch entlang Straßen oder Bahnstrecken) ein Kriterium für die Eignung bzw. mangelnde Eignung einer Fläche? Die gesamten Kriterien umfassen: • Lage im Bezirk (je größer die Wohndichte, desto größer ist der Bedarf) • Versorgung mit wohnungsnahem Grün (nur diejenigen öffentlichen Grünflächen, die zu einer ausreichenden wohnungsnahen Grünversorgung beitragen, werden als Potentiale betrachtet) • Liegen geeignete Potentialflächen in der öffentlichen Grünfläche vor, die aus der Erholungsnutzung herausgenommen werden können (wenig genutzte, z.B. verlärmte Bereiche) • Strukturreiche Flächen, deren Wert für den Naturschutz hoch ist, sind von der potentiellen Entwicklung zum HUA ausgenommen 4. Welche Flächen a) Grünanlagen waren bisher im Flächenscreening, und wurden für die Ausweisung eines HUA als ungeeignet eingeschätzt Als ungeeignet eingeschätzt wurden folgende öffentliche Grünflächen: • „Westlich Bucher Chaussee, Pfannschmidtstraße“ an der Karestraße • „Grünzug am Siedlungsrand“ an der Cunistraße • „Blankenburger Weg“ an der Ecke Blankenburger Weg und Straße 42 • „Ostseeplatz“ an der Ostseestraße Aktuell noch in der Prüfung: • „Park am Weißen See“ auf Höhe der Berliner Allee 173 b) welche Flächen außerhalb von Grünanlagen sollen im weiteren Verfahren untersucht werden? Diese Frage ist innerhalb des Bezirksamtes noch zu klären. Über die öffentlichen Grünflächen hinausgehende Potentiale sind vor allem in dicht besiedelten Teilen Pankows, in denen HUA-Potentiale innerhalb der vorhandenen öffentlichen Grünanlagen fehlen, zu betrachten. Geeignet könnten sein, Abstandsgrünflächen im Eigentum von Wohnungsbaugesellschaften, sofern ein ausreichender Abstand zu Wohngebäuden gewahrt werden kann. 5. Im Pressebericht wird angegeben: „Bei Vorhandensein von Flächen wird ein Träger gesucht“- Welche Anforderungen bestehen an potenzielle „freie Träger“ eines HUA, und welche Finanzierung muss erreicht werden? Die Ausweisung von Hundefreilaufflächen geht über die gesetzlich festgelegten Aufgaben und über personelle und finanzielle Budgetzuweisung abgedeckte Leistungskatalog hinaus und kann daher leider nicht in ausreichendem Maße regelmäßig unterhalten werden. Aus diesem Grund beabsichtigt der Bezirk potenziell geeignete Flächen nach Herstellung einer Grundausstattung an einen (gemeinnützigen) Träger oder Verein zur Nutzung zu übergeben. Hierfür wird eine befristete Nutzungsvereinbarung abgeschlossen, die jährlich verlängert werden kann. In der Vereinbarung werden Rechte und Pflichten vereinbart. Der Träger ist für eine Kontrolle auf Ordnung und Sauberkeit der Auslauffläche sowie dem unmittelbaren Umfeld zuständig, z. B. Nachfüllen von Hundekotbeuteln, regelmäßiges Auffüllen von Grabelöchern in der Fläche. Der Träger kann nach Abstimmung mit dem Straßen- und Grünflächenamt und dem Veterinäramt zusätzliche Ausstattungselemente (Hunde-Spielgeräte) auf der Fläche einbringen, sofern von diesen durch missbräuchliche Nutzung keine Gefahr ausgeht. Die Fläche soll allen Hundehaltern zum Freilauf Ihrer Tiere unentgeltlich zur Verfügung stehen. Die Fläche wird durch den Bezirk eingezäunt, als Hundefreilauffläche ausgeschildert, ggf. mit Sitzbank und Abfallbehälter ausgestattet. Der Bezirk wird für eine wöchentliche Entleerung der Abfallbehälter sorgen und bei Bedarf Boden zum Verfüllen von Löchern kostenfrei zur Verfügung stellen. 6. Soll bei einer Ausweisung eines HUA begleitend ein verstärkter Vollzug des Leinengebots stattfinden, sodass die Verminderung der Fläche für andere Nutzungen und das Angebot für Hunde zu einem Win-Win für Mensch, Tier und Stadtnatur führen – weil der Hundefreilauf innerhalb, und weniger außerhalb des neuen HUA stattfindet? Grundsätzlich ist ein verstärkter Vollzug des Leinengebots im Sinne des UmNat vorgesehen. Im Außendienst des Ordnungsamtes fallen jedoch eine Vielzahl von Aufgaben an. Neben der Überwachung des ruhenden Verkehrs sind es vor allem die Verfolgung und Ahndung von Haus- und Nachbarschaftslärm, illegaler Müllentsorgung und Werbung im Straßenland, die Einhaltung des Hundegesetzes Berlin und die Überwachung der Grünanlagen. Insbesondere in Pankow, dem bevölkerungsreichsten und flächenmäßig zweitgrößten Bezirk Berlins, sind die werktags von 06:30 bis 22:00 Uhr sowie sonn- und feiertags von 10:00 bis 18:00 Uhr im 2-Schicht-Betrieb tätigen 44 Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes (AOD) gehalten, den öffentlichen Raum im Rahmen der verfügbaren personellen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung des sonstigen Einsatzgeschehens zu bestreifen. Daher kann eine verstärkte Kontrolle im zukünftigen Hundefreilaufgebiet nur unter der Voraussetzung der Schaffung ausreichend zusätzlicher Stellen für Außendienstmitarbeitende im Allgemeinen Ordnungsdienst in Aussicht gestellt werden. 7. Wie kommen weitere Maßnahmen im Bereich des Mauergrünzugs voran, insbesondere im Bereich des „Nassen Dreieck“ mit der Ausweisung eines Naturerfahrungsraums (vgl. BVV-Beschluss VIII-1489, bisher ohne VzK) – und wird das Bezirksamt auch hier alle Möglichkeiten nutzen, diesen im Rahmen einer Kompensationsmaßnahme umzusetzen? Die Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgt gemäß dem Planfeststellungsbeschluss entlang des Mauergrünzugs in den Teilflächen Nr. 1 bis 10. Die Realisierung eines Naturerfahrungsraumes ist Bestandteil der Teilfläche Nr. 4 „Nasses Dreieck“. Das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen Freianlagen für den Mauergrünzug wurde durch die landeseigene Grün Berlin GmbH im Oktober 2023 veröffentlicht. Bei erfolgreichem Abschluss kann die konkrete Objektplanung der Teilflächen voraussichtlich im II. Quartal 2024 beginnen. [1] https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/hundezone-in-berliner- grunanlage-neues-auslaufgebiet-entsteht-in-prenzlauer-berg-10577827.html [2] https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/PF/Beschluesse/Berlin /bis_2020/51_Dresdner-Bahn_PFA1.html [3] https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/PF/Beschluesse/Berlin /bis_2020/51_Dresdner-Bahn_PFA2.html