Kleine Anfrage 0702-IX

Ausweisung neuer Hundeauslaufgebiete in Pankow

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Der Presseartikel „Hundezone in Berliner Grünanlage“ [1] berichtet: „Der Berliner Bezirk
Pankow bekommt ein neues Hundeauslaufgebiet.“ – „Es handelt sich um den ehemaligen
Mauerstreifen entlang der Bahnschienen zwischen dem Bahnhof Bornholmer Straße und
der Straße Esplanade. Dort werde „durch die Grün Berlin GmbH im Rahmen einer
Kompensationsmaßnahme für ein Planfeststellungsverfahren der Deutschen Bahn“ ein
Hundeauslaufgebiet (HUA) „geplant und umgesetzt“.

1. Um welche Fläche handelt es sich genau. und welche genauen a) Eingriffe in den
Naturhaushalt, getrennt davon b) Eingriffe in das Landschaftsbild sollen über
Bau/Ausweisung dieses Hundeauslaufgebietes kompensiert werden (vgl.
bestehende Vorbehalte in Kapitel B4, PFA1 [1] und PFA2 [2] „Wiederaufbau der
Dresdner Bahn“)?
Es handelt sich um die Fläche „östlich“ der Bahn, dabei ist nur ein begrenzter
Abschnitt südlich der Esplanade betroffen. Die genaue Lage und Größe der
Hundezone wird freiraumplanerisch im Zuge der Maßnahmen zur Qualifizierung des
Mauergrünzugs konzipiert.
Zu a) Die Eingriffe im Zuge der Baumaßnahme Dresdner Bahn sind vielfältig und wurden im
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens offengelegt. Für die Bearbeitung der
Eingriffsregelung im Zuge von konzentrierenden Verfahren ist die oberste
Naturschutzbehörde zuständig. Die Grün Berlin GmbH integriert im Auftrag der
Deutschen Bahn unter anderem das Hundefreilaufgebiet in die
Kompensationsmaßnahme „Anlage einer Grünfläche“. Durch die Anlage einer
Grünfläche wird ein Ersatz bzw. Ausgleich im Sinne des §15
Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geschaffen.

Zu b) siehe a

2. Die Einteilung der Grünanlage unterliegt der Zuständigkeit des Straßen- und
Grünflächenamtes bzw. sollte bei solchen Kompensationsmaßnahmen mit dem
Flächeneigentümer (SGA) auch abgestimmt werden. Nach welchen Kriterien und
in welchem Verfahren plant das Bezirksamt die geeignete Größe für die
Ausweisung von neuen Hundeauslaufgebieten festzulegen?
Rechtliche Vorgaben zur Flächengröße von Hundeauslaufgebieten bestehen nach
aktueller Rechtslage nicht.
Die geeignete Größe von Hundefreilaufgebieten ermisst sich somit aus dem
verfügbaren Flächenpotential sowie dem nutzungsabhängigen Bedarf unter der
Maßgabe einer langfristig möglichen Flächeninstandhaltung.

3. Im Pressebericht wird als Kriterium für die Ausweisung eines HUA angegeben:
„Der Nutzungsdruck dürfe nicht zu groß sein, außerdem sollten die Flächen „für
die Naherholung ungünstige Bedingungen aufweisen, damit für
Erholungssuchende keine attraktiven Flächen verloren gehen“. Was sind die
gesamten Kriterien, und ist auch der Naturschutz, d.h. der Wert einer Fläche für
den Artenschutz oder Biotopverbund (z.B. auch entlang Straßen oder
Bahnstrecken) ein Kriterium für die Eignung bzw. mangelnde Eignung einer
Fläche?

Die gesamten Kriterien umfassen:
• Lage im Bezirk (je größer die Wohndichte, desto größer ist der Bedarf)
• Versorgung mit wohnungsnahem Grün (nur diejenigen öffentlichen
Grünflächen, die zu einer ausreichenden wohnungsnahen Grünversorgung
beitragen, werden als Potentiale betrachtet)
• Liegen geeignete Potentialflächen in der öffentlichen Grünfläche vor, die aus
der Erholungsnutzung herausgenommen werden können (wenig genutzte, z.B.
verlärmte Bereiche)
• Strukturreiche Flächen, deren Wert für den Naturschutz hoch ist, sind von der
potentiellen Entwicklung zum HUA ausgenommen

4. Welche Flächen
a) Grünanlagen waren bisher im Flächenscreening, und wurden für die Ausweisung
eines HUA als ungeeignet eingeschätzt
Als ungeeignet eingeschätzt wurden folgende öffentliche Grünflächen:
• „Westlich Bucher Chaussee, Pfannschmidtstraße“ an der Karestraße
• „Grünzug am Siedlungsrand“ an der Cunistraße
• „Blankenburger Weg“ an der Ecke Blankenburger Weg und Straße 42
• „Ostseeplatz“ an der Ostseestraße
Aktuell noch in der Prüfung:
• „Park am Weißen See“ auf Höhe der Berliner Allee 173

b) welche Flächen außerhalb von Grünanlagen sollen im weiteren Verfahren
untersucht werden?
Diese Frage ist innerhalb des Bezirksamtes noch zu klären. Über die öffentlichen
Grünflächen hinausgehende Potentiale sind vor allem in dicht besiedelten Teilen
Pankows, in denen HUA-Potentiale innerhalb der vorhandenen öffentlichen
Grünanlagen fehlen, zu betrachten. Geeignet könnten sein, Abstandsgrünflächen im
Eigentum von Wohnungsbaugesellschaften, sofern ein ausreichender Abstand zu
Wohngebäuden gewahrt werden kann.

5. Im Pressebericht wird angegeben: „Bei Vorhandensein von Flächen wird ein
Träger gesucht“- Welche Anforderungen bestehen an potenzielle „freie Träger“
eines HUA, und welche Finanzierung muss erreicht werden?
Die Ausweisung von Hundefreilaufflächen geht über die gesetzlich festgelegten
Aufgaben und über personelle und finanzielle Budgetzuweisung abgedeckte
Leistungskatalog hinaus und kann daher leider nicht in ausreichendem Maße
regelmäßig unterhalten werden. Aus diesem Grund beabsichtigt der Bezirk potenziell
geeignete Flächen nach Herstellung einer Grundausstattung an einen
(gemeinnützigen) Träger oder Verein zur Nutzung zu übergeben. Hierfür wird eine
befristete Nutzungsvereinbarung abgeschlossen, die jährlich verlängert werden kann.
In der Vereinbarung werden Rechte und Pflichten vereinbart. Der Träger ist für eine
Kontrolle auf Ordnung und Sauberkeit der Auslauffläche sowie dem unmittelbaren
Umfeld zuständig, z. B. Nachfüllen von Hundekotbeuteln, regelmäßiges Auffüllen von
Grabelöchern in der Fläche. Der Träger kann nach Abstimmung mit dem Straßen-
und Grünflächenamt und dem Veterinäramt zusätzliche Ausstattungselemente
(Hunde-Spielgeräte) auf der Fläche einbringen, sofern von diesen durch
missbräuchliche Nutzung keine Gefahr ausgeht. Die Fläche soll allen Hundehaltern
zum Freilauf Ihrer Tiere unentgeltlich zur Verfügung stehen. Die Fläche wird durch den
Bezirk eingezäunt, als Hundefreilauffläche ausgeschildert, ggf. mit Sitzbank und
Abfallbehälter ausgestattet. Der Bezirk wird für eine wöchentliche Entleerung der
Abfallbehälter sorgen und bei Bedarf Boden zum Verfüllen von Löchern kostenfrei zur
Verfügung stellen.

6. Soll bei einer Ausweisung eines HUA begleitend ein verstärkter Vollzug des
Leinengebots stattfinden, sodass die Verminderung der Fläche für andere
Nutzungen und das Angebot für Hunde zu einem Win-Win für Mensch, Tier und
Stadtnatur führen – weil der Hundefreilauf innerhalb, und weniger außerhalb des
neuen HUA stattfindet?
Grundsätzlich ist ein verstärkter Vollzug des Leinengebots im Sinne des UmNat
vorgesehen. Im Außendienst des Ordnungsamtes fallen jedoch eine Vielzahl von
Aufgaben an. Neben der Überwachung des ruhenden Verkehrs sind es vor allem die
Verfolgung und Ahndung von Haus- und Nachbarschaftslärm, illegaler
Müllentsorgung und Werbung im Straßenland, die Einhaltung des Hundegesetzes
Berlin und die Überwachung der Grünanlagen. Insbesondere in Pankow, dem
bevölkerungsreichsten und flächenmäßig zweitgrößten Bezirk Berlins, sind die
werktags von 06:30 bis 22:00 Uhr sowie sonn- und feiertags von 10:00 bis 18:00 Uhr
im 2-Schicht-Betrieb tätigen 44 Dienstkräfte des Allgemeinen Ordnungsdienstes
(AOD) gehalten, den öffentlichen Raum im Rahmen der verfügbaren personellen
Möglichkeiten und unter Berücksichtigung des sonstigen Einsatzgeschehens zu
bestreifen. Daher kann eine verstärkte Kontrolle im zukünftigen Hundefreilaufgebiet
nur unter der Voraussetzung der Schaffung ausreichend zusätzlicher Stellen für
Außendienstmitarbeitende im Allgemeinen Ordnungsdienst in Aussicht gestellt
werden.

7. Wie kommen weitere Maßnahmen im Bereich des Mauergrünzugs voran,
insbesondere im Bereich des „Nassen Dreieck“ mit der Ausweisung eines
Naturerfahrungsraums (vgl. BVV-Beschluss VIII-1489, bisher ohne VzK) – und wird
das Bezirksamt auch hier alle Möglichkeiten nutzen, diesen im Rahmen einer
Kompensationsmaßnahme umzusetzen?
Die Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgt gemäß dem
Planfeststellungsbeschluss entlang des Mauergrünzugs in den Teilflächen Nr. 1 bis 10.
Die Realisierung eines Naturerfahrungsraumes ist Bestandteil der Teilfläche Nr. 4
„Nasses Dreieck“. Das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen Freianlagen für
den Mauergrünzug wurde durch die landeseigene Grün Berlin GmbH im Oktober
2023 veröffentlicht. Bei erfolgreichem Abschluss kann die konkrete Objektplanung der
Teilflächen voraussichtlich im II. Quartal 2024 beginnen.

[1] https://www.tagesspiegel.de/berlin/bezirke/hundezone-in-berliner-
grunanlage-neues-auslaufgebiet-entsteht-in-prenzlauer-berg-10577827.html
[2]
https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/PF/Beschluesse/Berlin
/bis_2020/51_Dresdner-Bahn_PFA1.html
[3]
https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/PF/Beschluesse/Berlin
/bis_2020/51_Dresdner-Bahn_PFA2.html