Sichere Schulwege für die Kinder der Schulen in der Galenusstraße

Das Bezirksamt wird ersucht, wirkungsvolle Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Galenusstraße zu ergreifen.

Dabei sollen mindestens die konkreten Gefährdungen adressiert werden, die von den betroffenen Eltern sowie den Schulleitungen der Panke-Schule, der Schule an der Strauchwiese und der Evangelischen Grundschule Pankow identifiziert wurden. Deren Vorschläge, die im Folgenden aufgeführt sind, sollten bei der Prüfung entsprechend §17a Abs. 5 des Berliner Mobilitätsgesetzes mit höchster Priorität berücksichtigt werden.

  • Gefährdungen durch haltende „Elterntaxis“:
    • Ausweisung von Kurzzeitparkplätzen für Hol- und Bring-Verkehr dort, wo die Gefährdung durch haltende Kfz am geringsten ausfällt
  • Gefährdungen durch Kfz und Radfahrende beim Queren der Schulkinder:
    • Schaffung sicherer Querungsmöglichkeiten mit hervorragenden Sichtbeziehungen bzw. deren bauliche Sicherung vor widerrechtlich parkenden Kfz. (z.B. durch Einengung und Anhebung der Fahrbahn auf Gehwegniveau, ggf. in Verbindung mit Errichtung benötigter Fahrradbügel, ähnlich der Maßnahme vor dem Max-Delbrück-Gymnasium)
  • Gefährdungen fahrradfahrender Schulkinder durch Kfz-Begegnungsverkehr in engen Fahrgassen:
    • Erweiterung der Fahrgassen entweder durch Änderung der Parkordnung oder ein System von Einbahnstraßen vor allem durch Einbeziehung der engen Fahrgassen der Klausthaler-, Mendel- und Galenusstraße.

Die Planung soll in Abstimmung mit der Gruppe KIS erfolgen, welche die jetzt zu ergreifenden Maßnahmen mit den Empfehlungen des Verkehrsgutachtens zur Erschließung der Neubauten von Schwimmbad und Schule im Rahmen des B-Plans 3-80 „Sommerbad Pankow“ harmonisieren müsste.

gez. BV Almuth Tharan, BV Hannah Wettig


Begründung:

Seit Jahren gibt es immer wieder Beschwerden über gefährliche Situationen im Umfeld der Panke-Schule, der Schule an der Strauchwiese und der Evangelischen Grundschule Pankow.

Diese gefährlichen Situationen sind vor Ort täglich zu beobachten. Verschiedene Schreiben an das Bezirksamt haben bisher leider keine Aktivitäten des Straßen- und Grünflächenamtes bewirkt.

Die im Antrag geforderten Maßnahmen sollten priorisiert werden, da mit ihnen die Sicherheit der Wege gleich zu drei Schulen und einigen Kitas verbessert würde.

Da die Gefährdungen von den Betroffenen selbst identifiziert und Maßnahmen vorgeschlagen wurden, kann die Prüfung auf deren Eignung schneller erfolgen.

Unter Maßgabe von MobG BE §17a Abs. 6 kann das Bezirksamt von der Senatsverwaltung finanzielle Mittel anfordern („Das Land Berlin unterstützt auf Anforderung der Bezirke konkrete Projekte zur Förderung der Schulwegsicherheit. Jährlich sollen mindestens zehn Gefahrenstellen pro Bezirk so verändert werden, dass die Gefahrenquellen bestmöglich beseitigt werden und eine Erhöhung der Schulwegsicherheit sichergestellt ist.“).