Drucksache - IX-0850

Mittel für Infrastruktur bei Flüchtlingsunterkünften anfordern

Das Bezirksamt wird ersucht, sich an die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zu wenden und deutlich zu machen, dass bei der Errichtung von Unterkünften für Geflüchtete auch die notwendige Infrastruktur geschaffen werden muss. Um sowohl Geflüchtete als auch Anwohnende adäquat versorgen zu können, sind den Bezirken die entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Zur notwendigen Infrastruktur gehört in diesem Sinne mindestens die gesetzlich verankerte Basisversorgung mit Schul- und Kitaplätzen sowie mit Spielplätzen. Auch die Versorgung mit Jugendeinrichtungen, Kultureinrichtungen, Sportplätzen, Angeboten für Familien und Senior*innen und grüner und verkehrlicher Infrastruktur muss mitbetrachtet werden.

gez. BV Almuth Tharan, BV Christoph Göring, BV Hannah Wettig


Begründung:

Der Bezirk Pankow hat über 5000 Geflüchtete untergebracht und damit 15 Prozent der Gesamtzahl in Berlin. Mit einem weiteren Anstieg ist zu rechnen. Bei der Zuteilung an die Bezirke berücksichtigt der Senat vor allem, ob Platz für Unterkünfte vorhanden ist. Dass zusätzliche Menschen auch zusätzliche Infrastruktur benötigen und die Umsetzung von mehr Infrastruktur mehr Personal im Bezirksamt erfordert, bildet sich hingegen bisher nicht in den Planungen oder im Haushalt des Senats ab. Wenn einige Bezirke deutlich mehr Geflüchtete als andere Bezirke aufnehmen, muss der Mehraufwand für den entsprechenden Ausbau der Infrastruktur in allen Bereichen in den Zuteilungen des Senats an die Bezirke berücksichtigt werden.