Kleine Anfrage KA-0769/IX

Niststätten für Vögel und Quartiere für Fledermäuse bei öffentlichen Bauvorhaben in Pankow

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Im Beschluss der Bauordnung Berlin [1] sind gegenüber dem Entwurf aus der vorherigen
Legislaturperiode [2] keine Maßnahmen für den Tier- und Artenschutzes enthalten („Bei der
Errichtung von Gebäuden sind auf je 50 m begonnene Fassadenlänge drei Niststätten für
Vögel und ein Quartier für Fledermäuse herzustellen.“). Die Pressemitteilung der Natur-
schutz- und Umweltverbände [3] kommentieren die Streichungen im Entwurf: „Maßnahmen
wie Vogelschutzfolien an Glas oder künstliche Nisthilfen sind – frühzeitig in den Bauprozess
eingebunden – günstig und einfach umsetzbar für die Bauherrschaft“. Im Presse-Interview
[4] kommentiert Landschaftsarchitekt und Gründer des “Studio Animal-Aided Design”: „Als
Argument dafür werden immer Aufwand und Kosten aufgeführt, die durch den Artenschutz für
die Bauherren entstehen. Aber ich weiß aus unseren eigenen Projekten, dass diese Kosten
minimal sind: Da geht es um Promillebeträge des gesamten Baupreises.“. Die Kosten für z.B.
für einen „Universalkasten Mauersegler- und Sperlings-Quartier mit Fledermaus-Einflug an
Rückseite“ betragen ca. 150€. [5]

1. Wie viele über eventuell vorgeschriebene Kompensation hinausgehende Niststät-
ten/Quartiere sind beim Bauvorhaben Maxim (Bauvolumen bis 6.2 Mio € [9]) einge-
plant, und wie wird darüber entschieden ob über eine Kompensation hinaus gehende
Niststätten/Quartiere Teil des Bauvorhabens sein werden – oder sind diese als z.B.
als „Niststeine“ bereits Bestandteil der Planung?
BWA:
Am 13.10.2023, PE 31.10.2023 wurde ein Bauantrag für die Errichtung einer Ju-
gendfrzeiteinrichtung mit max. 200 Personen eingereicht. Das Umwelt- und Natur-
schutzamt wurde am 23.11.2023 in der wöchentlichen Meldeliste der beim BWA ein-
gegangenen Bauanträge und am 24.11.2023 über den Bauantrag informiert (Baum-
bestand).
Die angesprochenen Maßnahmen sind nicht Bestandteil des bauaufsichtlichen Prüf-
programms gemäß § 64 BauO Bln und werden daher bauaufsichtlich nicht geprüft.
Unabhängig davon enthalten die Bauvorlagen keine, wie hinterfragten Angaben zum
Tier- und Artenschutz. In den Bauvorlagen sind keine Niststätten/Quartiere darge-
stellt.

2. Wie viele über eventuell vorgeschriebene Kompensation hinausgehende Niststät-
ten/Quartiere sind beim Schulbau Werneuchener Wiese (Bauvolumen 38.3 Mio plus
Maßnahmen im Rahmen der Förderung „nachhaltige Erneuerung“) einge-
baut/angebracht? Falls keine Niststätten/Quartiere angebracht/eingebaut wurden,
wieso nicht, und wird dies im Rahmen der Förderung „nachhaltige Erneuerung“ noch
geschehen?
UmNat
In der Stellungnahme von UmNat vom 24.06.2022 an das BWA wurde auf den BVV-
Beschluss VIII 1296 hingewiesen und die Anbringung zusätzlicher Ersatzkästen und
Fledermausquartiere angemahnt. Es liegen keine Rückmeldungen vor, die zusätzliche
Maßnahmen bestätigen. Hierzu und zu Maßnahmen, die im Rahmen der Förderung
„nachhaltiger Erneuerung“ geplant werden, kann das BWA oder die zuständige Stelle
für dem Bau Aussagen treffen.
BWA:
Die angesprochenen Maßnahmen waren zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugeneh-
migung nicht Bestandteil des bauaufsichtlichen Prüfprogramms gemäß § 64 und
wurden demzufolge nicht bauaufsichtlich geprüft.
Unabhängig davon enthalten die Bauvorlagen keine der angesprochenen Angaben
zum Tier- und Artenschutz. In den Bauvorlagen sind keine Niststätten/Quartiere dar-
gestellt.
Der Baugenehmigung sind die Hinweise des Umwelt- und Naturschutzamtes beige-
fügt. Das Bauvorhaben ist fertiggestellt und seit September 2023 in Nutzung.
Dem BWA liegen keine Informationen vor, ob und wie viele über eventuell vorge-
schriebene Kompensation hinausgehende Niststätten/Quartiere beim Schulbau Wer-
neuchener Wiese angebracht wurden. Zu Maßnahmen, Förderung „nachhaltiger Er-
neuerung“ kann das BWA keine Aussagen treffen.

3. Im Investitionsprogramm 23-27 [10] ist die „Erweiterung der Grundschule am Plane-
tarium“ mit 38.6 Mio € angemeldet. Der Schulbau erfolgt im planerischen Außenbe-
reich und auf einer (inzwischen entwidmeten) öffentlichen Grünfläche, es gibt nicht
ausreichend lokale Kompensation (vgl. schriftliche Anfrage KA-0703/IX, KA-0696/IX,
KA-0437/IX, KA-0041/IX, KA-0042/IX). Wie viele über eventuell vorgeschriebene
Kompensation hinausgehende Niststätten/Quartiere sind bei diesem Bauvorhaben
eingeplant, und wie wird darüber entschieden ob über eine Kompensation hinaus ge-
hende Niststätten/Quartiere Teil des Bauvorhabens sein werden?
UmNat
Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen bei UmNat bekannt. Wie Entscheidungen für
zusätzlichen über eine Kompensation hinausgehende Maßnahmen getroffen werden,
ist UmNat ebenfalls nicht bekannt.
BWA:
Das beantragte Bauvorhaben befindet sich derzeit noch im bauaufsichtlichen Ge-
nehmigungsverfahren, speziell in der Ämterbeteiligung. Die angesprochenen Maß-
nahmen sind nicht Bestandteil des bauaufsichtlichen Prüfprogramms gemäß § 64
BauO Bln und werden daher bauaufsichtlich nicht geprüft. Unabhängig davon ent-
halten die Bauvorlagen keine, wie hinterfragten Angaben zum Tier- und Artenschutz.
SE FM:
Derzeitig sind keine zusätzlichen Maßnahmen geplant. Die Auflagen von UmNat
werden eingehalten.

4. Wie viele über eventuell vorgeschriebene Kompensation hinausgehende Niststät-
ten/Quartiere sind beim Bauvorhaben Bildungs- und Integrationszentrum (BIZ) Buch
(Mehrkosten gedeckt via Förderprogramm „nachhaltige Erneuerung“ 2.2 Mio €) ein-
geplant, und wie wird darüber entschieden ob Niststätten/Quartiere Teil des Bauvor-
habens sein werden?
UmNat
Es liegen keine Informationen zu zusätzlichen geplanten Ersatzmaßnahmen (Ersatz- und
Fledermausquartierskästen) beim UmNat vor. In der SN vom 11.09.2018 an SE Facility
Management, FB Hochbau wurde auf die BVV Beschlüsse hinsichtlich der Anbringung
von zusätzlichen Ersatzkästen durch UmNat hingewiesen.
BWA:
Das beantragte Bauvorhaben befindet sich derzeit noch im bauaufsichtlichen Geneh-
migungsverfahren, speziell in der Ämterbeteiligung. Die angesprochenen Maßnahmen
sind nicht Bestandteil des bauaufsichtlichen Prüfprogramms gemäß § 64 BauO Bln und
werden daher bauaufsichtlich nicht geprüft. Unabhängig davon enthalten die Bauvor-
lagen keine, wie hinterfragten Angaben zum Tier- und Artenschutz.

5. Wie viele über eventuell vorgeschriebene Kompensation hinausgehende Niststät-
ten/Quartiere wurden jeweils bei den folgenden Bauvorhaben in Zuständigkeit des
Bezirks aus der Vorhaben- und Projektliste [6] des Bezirks angebracht/ eingebaut/
vorbereitet – und sollen bei zukünftigen Vorhaben des Bezirks regelhaft mehr als die
eventuell via Kompensation vorgeschriebenen Niststätten/Quartiere angebracht bzw.
eingebaut werden?
a) Grundinstandsetzung Amtshaus Buchholz (5 Mio €)
b) Neubau Kindertagesstätte Sema-Lagerlöff-Straße (3.8 Mio €)
UmNat
Dem UmNat sind bei beiden Vorhaben keine zusätzlichen Kompensationsmaßnah-
men bekannt. Auch bei zukünftigen bezirklich geplanten Bauvorhaben ist nicht be-
kannt, ob es zu zusätzlichen An- und Einbauten von Vogelniststätten und/oder Fle-
dermausquartieren kommen wird.
BWA
Zu a)
Das beantragte Bauvorhaben befindet sich derzeit noch im bauaufsichtlichen Ge-
nehmigungsverfahren, speziell in der Ämterbeteiligung. Die angesprochenen Maß-
nahmen sind nicht Bestandteil des bauaufsichtlichen Prüfprogramms gemäß § 64
BauO Bln und werden daher bauaufsichtlich nicht geprüft. Unabhängig davon enthal-
ten die Bauvorlagen keine der angesprochenen Angaben zum Tier- und Artenschutz.
Zu b)
Es wird angenommen, dass der Kitaneubau in der Selma-Lagerlöf-Str. 6 gemeint ist.
Hierzu wurde am 21.01.2019 die Baugenehmigung erteilt. Am 23.04.2021 wurde die
Nutzung aufgenommen.
Die angesprochenen Maßnahmen waren zum Zeitpunkt der Erteilung der Baugeneh-
migung nicht Bestandteil des bauaufsichtlichen Prüfprogramms gemäß § 64 BauO
Bln und wurden daher bauaufsichtlich nicht geprüft. Unabhängig davon enthalten die
Bauvorlagen keine der angesprochenen Angaben zum Tier- und Artenschutz. (andere
Kita-Vorhaben in derselben Straße sind nicht bekannt)

6. Für die in Pankow aktuell geplanten Schulbauvorhaben sind über 1 Mrd € Kosten
veranschlagt (vgl. Vorhaben- und Projektliste [7], BSO Controlling [8] und Haus-
haltsplan Pankow [9]). Bei welchen dieser Schulbauvorhaben sollen über eventuell
vorgeschriebene Kompensation hinausgehende Niststätten/Quartiere angebracht/
eingebaut/ vorbereitet werden bzw. sind wo sind diese bereits fest eingeplant, und
wie wird darüber entschieden ob (weitere) Niststätten/Quartiere Teil der jeweiligen
Bauvorhaben sein werden?

UmNat
Aussagen können nur die einzelnen für die Bauvorhaben zuständigen und finanziell
eingestelltenStellen beim Senat oder BA treffen. Das UmNat kann diese Anfrage nicht
beantworten, da hier nur auf die nach den naturschutzgesetzlichen Grundlagen not-
wendigen vorgeschriebenen Ersatzmaßnahmen geachtet werden. Vom UmNat wer-
den und wurden bei allen artenschutzrechtlichen und-fachlichen Stellungnahmen bei
den Einzelvorhaben auf die BVV-Beschlüsse zur Durchführung von zusätzlichen Er-
satzmaßnahmen hingewiesen. Die Einplanung und Durchführung dieser obliegt den
einzelnen Bauträgern und wird nicht an UmNat gemeldet.

7. Das Bezirksamt bietet im Februar 2025 einen „Workshop zum Nistkastenbau“ [5] an:
„Diese werden anschließend im Mühlenkiez aufgehängt. Mit dem Umbau der Gustave-
Eiffel-Schule bedarf es neuer Niststellen für die dort lebenden Vögel.“ Dieses Vorhaben
ist aktuell im Pankower Haushalt [9] mit bis zu 92.5 Mio € veranschlagt.
a) Wie viele Nistkästen/Quartiere sind im Rahmen von A&E-Maßnahmen notwendig,
und wo werden diese wann angebracht?
UmNat
Es müssen 31 Mauersegler-/Haussperlingskästen als Ersatz angebracht werden. Da
die Sporthalle ab April 2024 abgerissen werden soll, werden die dort vorhandenen 7
Nester als CEF in der näheren Umgebung in Absprache mit dem Fachkundigen Herrn
Dr. Baeseler vorab (bis Mitte März) angebracht. Da die Schulgebäude noch nicht
vom Bau betroffen sind, ist die noch ausstehenden Anbringung der Ersatzkästen erst
nach Festlegung des Beginns der Baumaßnahmen für diese zu erbringen.
c) Gab/gibt es während des Bauvorhabens eine vorgezogene Kompensation für weg-
fallende Niststätten/Quartiere geschützter Arten am Gebäude,
UmNat
Siehe a)
d) Gab/gibt es während des Bauvorhabens Übergangshabitate für geschützte Arten, und falls
ja, wie viele und wo werden wiese geschaffen?
UmNat
Ja, es werden für alle 31 gefundenen Fortpflanzungsstätten CEF-Maßnahmen jeweils vor
der Beseitigung der Nester durchgeführt. Wo und wann wird mit dem fachkundigen Orni-
thologen rechtzeitig abgesprochen
e) Wie viele Nistkästen sollen darüber hinaus via den Workshop geschaffen werden?
UmNat
Insgesamt ist die Herstellung von 40 Haussperlings-/Mauersegler- und 5 Starenkästen
während des Workshops geplant. Es werden 9 HSp/MS-Kästen und 5 Starenkästen mehr
als erforderlich geschaffen und sind zur Anbringung vorgesehen.

[1] https://pardok.parlament-berlin.de/portala/vorgang/V-379788
[2] https://pardok.parlament-berlin.de/portala/vorgang/V-348577
[3] https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-wirtschaft/meistens-ist-es-ahnungslosigkeit-warum-zauneidechsen-immer-
wieder-zu-verzogerungen-beim-bauen-fuhren-10725211.html
[4] https://www.bund-berlin.de/service/presse/detail/news/berlin-braucht-eine-bauordnung-mit-weitsicht/
[5] https://www.berlin.de/ba-pankow/aktuelles/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1408030.php
[6] https://www.gruenshoppen.de/mauerseglernistkasten-fuer-mauersegler-sperlinge-und-fledermaeuse/nistkasten-
gebaeudebrueter
[7] https://www.berlin.de/ba-pankow/aktuelles/vorhaben-und-projektliste/index.php
[8] https://www.berlin.de/schulbau/_assets/service/downloadcenter/berichte-beschluesse/h19-0999a-v.pdf
[9] https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/downloads/haushaltsplaene-der-bezirke/33_ba-pankow_2024_2025.pdf
[10] https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/downloads/investitionsplanung/investitionsprogramm-2023-bis-2027-
senatsbeschluss.pdf