Kleine Anfrage KA-0767/IX

Pflege- und Entwicklungsplan LSG Buch – Beauftragung, Prüfung und Erfolgskontrolle

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:Im Ausschuss für Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur wurden
am 18.01.2024 mit einer Präsentation „geplante Gutachten/Konzepte im Umwelt-
und Naturschutz-amt 2024“ vorgestellt. Beim PEP ist angegeben: „Beauftragung in
2023 mit Mitteln der obersten Naturschutzbehörde“, „weitere Bearbeitung in
2024/2025 geplant (Abschluss 2025)“.

1. Der § 4 Abs. 3 der Rechtsverordnung (RVO) zum Schutz der Landschaft in Buch
und über das Naturschutzgebiet Bogenseekette und Lietzengrabenniederung im
Bezirk Pankow von Berlin (InBuchuaLSchV BE) legt fest, dass die untere Behörde für
Naturschutz und Landschaftspflege außerhalb von Waldflächen im Sinne des
Landeswaldgesetzes einen Plan erstellen soll, der die notwendigen Pflege- und
Entwicklungsmaßnahmen zur Sicherung der Schutzzwecke enthält. Der § 27 der
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) und
deren Anlagen 8 und 9 beschreiben das Leistungsbild „Pflege- und
Entwicklungsplan“.
a) Für welchen prozentualen Flächenanteil des LSG ist der Bezirk zuständig, d.h. wie
viele Flächen liegen außerhalb von Waldflächen im Sinne des Landeswaldgesetzes,
und wie ist die Gewichtung der Schutzzwecke zwischen Waldflächen und anderen
Flächen?
b) Welche Leistungen sind die Grundlage dafür, das Gebiet wegen seiner
besonderen, länderübergreifenden Bedeutung für die Erholung zu erhalten, sowie
eine naturverträgliche Erholungsnutzung einschließlich eines übergeordneten Wege-
und Reitwegenetzes zu ermöglichen,
c) welche Leistungen sind mindestens notwendig, um jeweils welche weiteren
Schutzzwecke des § 3 der RVO zu sichern, und auf welchen Grundlagen begründet
sich diese Einschätzung?

Zu a) In der Auftaktbesprechung zur Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplanes
(PEP) zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) Buch wurde zwischen unterer
Naturschutzbehörde (uNB), Berliner Forsten, oberster Naturschutzbehörde (oNB) und
Naturpark Barnim abgestimmt, dass die Federführung bei der uNB liegt. Die
Bestimmung der Waldeigenschaft einer Fläche obliegt den Berliner Forsten. Die in der
Schutzgebietsverordnung festgelegten Schutzzwecke gelten für das gesamte
Landschaftsschutzgebiet.

Zu b) Im Rahmen der Erstellung des PEP werden die Erholung und die
Erholungsnutzungen im LSG bearbeitet. Dabei werden auch die Wegeinfrastruktur
und die unterschiedlichen Nutzungsarten berücksichtigt. Darauf aufbauend ergeben
sich weitere Maßnahmen im Hinblick auf die Erholung und zu Erhalt und Entwicklung
des Gebietes.

Zu c) Der zu erstellende PEP berücksichtigt alle im § 3 RVO festgelegten
Schutzzwecke. Dazu sind Grundlagenermittlungen zu der Ausstattung des Gebietes
(Flora, Fauna, Biotope, Wegenetze, etc.) erfolgt und werden ausgewertet. Auf dieser
Basis werden Maßnahmen zur qualitativen Entwicklung des Gebietes dargestellt.

2. Die InBuchuaLSchV BE enthält in § 4 Abs 3 und 4 die jeweiligen Zuständigkeiten
der oberen und unteren Naturschutzbehörden. Der § 3 Abs. 1 Nr. 4 legt als einen der
Schutzzwecke fest, das Naturschutzgebiet von störenden Einflüssen abzuschirmen und
sein Wassereinzugsgebiet zu sichern. Welchen Anteil der Aufgaben und Kosten
übernimmt das Land Berlin, wenn der Bezirk eine Fläche außerhalb der eigenen
Zuständigkeit schützen soll?
Die uNB ist für das LSG Buch mit seinen Bestandteilen (Naturschutzgebiete, NSG)
zuständig (Ordnungsbehörde). Für die Erstellung der PEP der NSG ist die oNB
zuständig. Diese werden bei der Erstellung des PEP für das LSG berücksichtigt. Für
die eingebetteten bzw. anliegenden NSG erfolgt eine Kofinanzierung durch die oNB.

3. Die Kurzbeschreibung zur Vergabe der Leistungen gibt an: „Es sind
landschaftsplanerische sowie naturschutzfachliche Zielvorstellungen für den
Gesamtraum zu entwickeln. Ziel ist die Bündelung von Maßnahmen zu einer
Gesamtstrategie und Ihre Darstellung in einem Maßnahmenkatalog.“
a) (Wie) unterscheiden sich diese Zielvorgaben ggü. der Erstellung des PEP für das
LSG Blankenfelde, und (wie) soll sich der PEP für das LSG Buch bzgl. Maßnahmen
und Gesamtstrategie von diesem unterscheiden (der PEP LSG Blankenfelde enthält
keine „Gesamtstrategie“)?
b) Wie wird die BVV bzw. deren Ausschüsse an der Erstellung der Zielvorstellungen
sowie der Gesamtstrategie beteiligt werden?
c) Wie wird die Öffentlichkeit an der Erstellung der Zielvorstellungen sowie der
Gesamtstrategie beteiligt werden?

Zu a) Die beiden LSGs unterscheiden sich durch die vorhandenen abiotischen und
biotischen Bedingungen. Diesen unterschiedlichen Bedingungen sollen die PEPs
gerecht werden und räumlich genau definierte Maßnahmen und Entwicklungen
vorsehen. Darüber hinaus unterscheidet sich der PEP LSG Buch dahingehend, dass
Grundlagen für die Durchführung der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption
erarbeitet werden sollen. Im PEP zum LSG Blankenfelde finden sich ab Seite 97 ff.
Darstellungen zu den Zielen und dem Leitbild für die Entwicklung des Schutzgebietes.
Diese beinhalten die „Gesamtstrategie“. Eine ähnliche Darstellung mit Blick auf die
unterschiedliche Ausprägung des Landschaftsraumes wird es auch für den PEP LSG
Buch geben.
Zu b) Der PEP ist eine Fachplanung. Insofern werden die Ergebnisse dem zuständigen
Ausschuss vorgestellt.
Zu c) siehe Frage 3. b)

4. Die InBuchuaLSchV BE enthält in § 4 Abs. 6 „Die Wirksamkeit von Maßnahmen der
Pflege- und Entwicklungspläne soll nach fünf Jahren von den in den Absätzen 3 und 4
genannten Behörden geprüft und an die durch die Erfolgskontrolle gewonnenen
Erkenntnisse angepasst werden.“. Entsprechend formuliert sind ebenfalls § 4 Abs. 3
der Verordnung zum Schutz der Landschaft des ehemaligen Mauerstreifens der
Schönholzer Heide und des Bürgerparks in den Bezirken Pankow, Reinickendorf und
Mitte von Berlin (MauerSchönhLSchV BE) und § 4 Abs. 3 der Verordnung zum Schutz
der Landschaft um den Ort Blankenfelde in den Bezirken Pankow und Reinickendorf
von Berlin (OrtBlankLSchV BE).
a) Was genau umfasst die Prüfung nach Einschätzung des Bezirksamts mindestens,
und auf und auf welchen Grundlagen basiert diese Einschätzung?
b) Was genau umfasst die Erfolgskontrolle, auf der Erkenntnisse gewonnen werden
nach Einschätzung des Bezirksamts mindestens, und auf welchen basiert diese
Einschätzung?
c) Wann wurden diese Prüfungen und Erfolgskontrollen zuletzt vorgenommen worden
in den LSG Blankenfelde sowie LSG Mauerstreifen/Bürgerpark/Schönholzer Heide,
wann sind diese Prüfungen dort jeweils notwendig – und wann wird diese Prüfung
voraussichtlich für das LSG Buch notwendig werden?

Zu a) Geprüft werden alle Entwicklungsziele und Schutzzwecke. Dies erfolgt aktuell
unter Einsatz der Stadtnatur-Ranger, der Mitarbeiter der Landesbeauftragten für
Naturschutz und in Kooperation mit der Stiftung Naturschutz Berlin, die Kartierungen je
nach Zielsetzung der Unterschutzstellung durchführen, da derzeit keine weiteren
Gutachtenmittel zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse werden von der uNB
ausgewertet.
Zu b) Die Wirksamkeit der Maßnahmen der PEP werden nach Umsetzung überprüft.
Zu c) Im LSG Blankenfelde werden schrittweise Maßnahmen des PEP im Zuge von
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt. Die Erfolgskontrolle kann frühestens
nach Beendigung der Entwicklungspflege (5 Jahre) durchgeführt werden.
Für das LSG ehemaliger Mauerstreifen, Schönholzer Heide und Bürgerpark gibt es
keinen PEP. Vielmehr wurde durch die Senatsverwaltung eine Pflege- und
Entwicklungskonzeption beauftragt (2013). Den Bezirken ist es freigestellt dieses bei
Bedarf zu konkretisieren.
Für das LSG Buch ist der PEP derzeit in Bearbeitung. Nach Fertigstellung
(voraussichtlich 2025) können Maßnahmen umgesetzt werden. Eine Erfolgskontrolle
kann daher nicht vor Anfang 2030 erfolgen.