Kleine Anfrage KA-0767/IX Pflege- und Entwicklungsplan LSG Buch – Beauftragung, Prüfung und Erfolgskontrolle 22. Februar 202411. Juni 2024 Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:Im Ausschuss für Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur wurden am 18.01.2024 mit einer Präsentation „geplante Gutachten/Konzepte im Umwelt- und Naturschutz-amt 2024“ vorgestellt. Beim PEP ist angegeben: „Beauftragung in 2023 mit Mitteln der obersten Naturschutzbehörde“, „weitere Bearbeitung in 2024/2025 geplant (Abschluss 2025)“. 1. Der § 4 Abs. 3 der Rechtsverordnung (RVO) zum Schutz der Landschaft in Buch und über das Naturschutzgebiet Bogenseekette und Lietzengrabenniederung im Bezirk Pankow von Berlin (InBuchuaLSchV BE) legt fest, dass die untere Behörde für Naturschutz und Landschaftspflege außerhalb von Waldflächen im Sinne des Landeswaldgesetzes einen Plan erstellen soll, der die notwendigen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur Sicherung der Schutzzwecke enthält. Der § 27 der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) und deren Anlagen 8 und 9 beschreiben das Leistungsbild „Pflege- und Entwicklungsplan“. a) Für welchen prozentualen Flächenanteil des LSG ist der Bezirk zuständig, d.h. wie viele Flächen liegen außerhalb von Waldflächen im Sinne des Landeswaldgesetzes, und wie ist die Gewichtung der Schutzzwecke zwischen Waldflächen und anderen Flächen? b) Welche Leistungen sind die Grundlage dafür, das Gebiet wegen seiner besonderen, länderübergreifenden Bedeutung für die Erholung zu erhalten, sowie eine naturverträgliche Erholungsnutzung einschließlich eines übergeordneten Wege- und Reitwegenetzes zu ermöglichen, c) welche Leistungen sind mindestens notwendig, um jeweils welche weiteren Schutzzwecke des § 3 der RVO zu sichern, und auf welchen Grundlagen begründet sich diese Einschätzung? Zu a) In der Auftaktbesprechung zur Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplanes (PEP) zum Landschaftsschutzgebiet (LSG) Buch wurde zwischen unterer Naturschutzbehörde (uNB), Berliner Forsten, oberster Naturschutzbehörde (oNB) und Naturpark Barnim abgestimmt, dass die Federführung bei der uNB liegt. Die Bestimmung der Waldeigenschaft einer Fläche obliegt den Berliner Forsten. Die in der Schutzgebietsverordnung festgelegten Schutzzwecke gelten für das gesamte Landschaftsschutzgebiet. Zu b) Im Rahmen der Erstellung des PEP werden die Erholung und die Erholungsnutzungen im LSG bearbeitet. Dabei werden auch die Wegeinfrastruktur und die unterschiedlichen Nutzungsarten berücksichtigt. Darauf aufbauend ergeben sich weitere Maßnahmen im Hinblick auf die Erholung und zu Erhalt und Entwicklung des Gebietes. Zu c) Der zu erstellende PEP berücksichtigt alle im § 3 RVO festgelegten Schutzzwecke. Dazu sind Grundlagenermittlungen zu der Ausstattung des Gebietes (Flora, Fauna, Biotope, Wegenetze, etc.) erfolgt und werden ausgewertet. Auf dieser Basis werden Maßnahmen zur qualitativen Entwicklung des Gebietes dargestellt. 2. Die InBuchuaLSchV BE enthält in § 4 Abs 3 und 4 die jeweiligen Zuständigkeiten der oberen und unteren Naturschutzbehörden. Der § 3 Abs. 1 Nr. 4 legt als einen der Schutzzwecke fest, das Naturschutzgebiet von störenden Einflüssen abzuschirmen und sein Wassereinzugsgebiet zu sichern. Welchen Anteil der Aufgaben und Kosten übernimmt das Land Berlin, wenn der Bezirk eine Fläche außerhalb der eigenen Zuständigkeit schützen soll? Die uNB ist für das LSG Buch mit seinen Bestandteilen (Naturschutzgebiete, NSG) zuständig (Ordnungsbehörde). Für die Erstellung der PEP der NSG ist die oNB zuständig. Diese werden bei der Erstellung des PEP für das LSG berücksichtigt. Für die eingebetteten bzw. anliegenden NSG erfolgt eine Kofinanzierung durch die oNB. 3. Die Kurzbeschreibung zur Vergabe der Leistungen gibt an: „Es sind landschaftsplanerische sowie naturschutzfachliche Zielvorstellungen für den Gesamtraum zu entwickeln. Ziel ist die Bündelung von Maßnahmen zu einer Gesamtstrategie und Ihre Darstellung in einem Maßnahmenkatalog.“ a) (Wie) unterscheiden sich diese Zielvorgaben ggü. der Erstellung des PEP für das LSG Blankenfelde, und (wie) soll sich der PEP für das LSG Buch bzgl. Maßnahmen und Gesamtstrategie von diesem unterscheiden (der PEP LSG Blankenfelde enthält keine „Gesamtstrategie“)? b) Wie wird die BVV bzw. deren Ausschüsse an der Erstellung der Zielvorstellungen sowie der Gesamtstrategie beteiligt werden? c) Wie wird die Öffentlichkeit an der Erstellung der Zielvorstellungen sowie der Gesamtstrategie beteiligt werden? Zu a) Die beiden LSGs unterscheiden sich durch die vorhandenen abiotischen und biotischen Bedingungen. Diesen unterschiedlichen Bedingungen sollen die PEPs gerecht werden und räumlich genau definierte Maßnahmen und Entwicklungen vorsehen. Darüber hinaus unterscheidet sich der PEP LSG Buch dahingehend, dass Grundlagen für die Durchführung der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption erarbeitet werden sollen. Im PEP zum LSG Blankenfelde finden sich ab Seite 97 ff. Darstellungen zu den Zielen und dem Leitbild für die Entwicklung des Schutzgebietes. Diese beinhalten die „Gesamtstrategie“. Eine ähnliche Darstellung mit Blick auf die unterschiedliche Ausprägung des Landschaftsraumes wird es auch für den PEP LSG Buch geben. Zu b) Der PEP ist eine Fachplanung. Insofern werden die Ergebnisse dem zuständigen Ausschuss vorgestellt. Zu c) siehe Frage 3. b) 4. Die InBuchuaLSchV BE enthält in § 4 Abs. 6 „Die Wirksamkeit von Maßnahmen der Pflege- und Entwicklungspläne soll nach fünf Jahren von den in den Absätzen 3 und 4 genannten Behörden geprüft und an die durch die Erfolgskontrolle gewonnenen Erkenntnisse angepasst werden.“. Entsprechend formuliert sind ebenfalls § 4 Abs. 3 der Verordnung zum Schutz der Landschaft des ehemaligen Mauerstreifens der Schönholzer Heide und des Bürgerparks in den Bezirken Pankow, Reinickendorf und Mitte von Berlin (MauerSchönhLSchV BE) und § 4 Abs. 3 der Verordnung zum Schutz der Landschaft um den Ort Blankenfelde in den Bezirken Pankow und Reinickendorf von Berlin (OrtBlankLSchV BE). a) Was genau umfasst die Prüfung nach Einschätzung des Bezirksamts mindestens, und auf und auf welchen Grundlagen basiert diese Einschätzung? b) Was genau umfasst die Erfolgskontrolle, auf der Erkenntnisse gewonnen werden nach Einschätzung des Bezirksamts mindestens, und auf welchen basiert diese Einschätzung? c) Wann wurden diese Prüfungen und Erfolgskontrollen zuletzt vorgenommen worden in den LSG Blankenfelde sowie LSG Mauerstreifen/Bürgerpark/Schönholzer Heide, wann sind diese Prüfungen dort jeweils notwendig – und wann wird diese Prüfung voraussichtlich für das LSG Buch notwendig werden? Zu a) Geprüft werden alle Entwicklungsziele und Schutzzwecke. Dies erfolgt aktuell unter Einsatz der Stadtnatur-Ranger, der Mitarbeiter der Landesbeauftragten für Naturschutz und in Kooperation mit der Stiftung Naturschutz Berlin, die Kartierungen je nach Zielsetzung der Unterschutzstellung durchführen, da derzeit keine weiteren Gutachtenmittel zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse werden von der uNB ausgewertet. Zu b) Die Wirksamkeit der Maßnahmen der PEP werden nach Umsetzung überprüft. Zu c) Im LSG Blankenfelde werden schrittweise Maßnahmen des PEP im Zuge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt. Die Erfolgskontrolle kann frühestens nach Beendigung der Entwicklungspflege (5 Jahre) durchgeführt werden. Für das LSG ehemaliger Mauerstreifen, Schönholzer Heide und Bürgerpark gibt es keinen PEP. Vielmehr wurde durch die Senatsverwaltung eine Pflege- und Entwicklungskonzeption beauftragt (2013). Den Bezirken ist es freigestellt dieses bei Bedarf zu konkretisieren. Für das LSG Buch ist der PEP derzeit in Bearbeitung. Nach Fertigstellung (voraussichtlich 2025) können Maßnahmen umgesetzt werden. Eine Erfolgskontrolle kann daher nicht vor Anfang 2030 erfolgen.