Kleine Anfrage KA-0768/IX Pflege- und Entwicklungsplan LSG Buch – Finanzierung 22. Februar 202427. März 2024 Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:Im Ausschuss für Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur wurden am 18.01.2024 mit einer Präsentation „geplante Gutachten/Konzepte im Umwelt- und Naturschutz-amt 2024“ vorgestellt. Beim PEP ist angegeben: Die „Beauftragung in 2023 mit Mitteln der obersten Naturschutzbehörde“, „weitere Bearbeitung in 2024/2025 geplant (Abschluss 2025)“. 1. Für die Faunakartierungen Brut- und Rastvögel sind Kosten von 96.200 € angegeben, die Finanzierung „teilweise“ über Stadterneuerung, SenMVKU. a) Welcher Kostenteil wird aus diesen beiden Quellen jeweils übernommen, und welche genauen Haushaltstitel bzw. Förderungen sind dies? b) Wie genau kommt es dazu, dass ein Anteil von 10.778,74€ verbleibt, den der Bezirk übernehmen soll? c) Welche Bemühungen hat das Bezirksamt bisher unternommen, um (Teile) diese(r) restliche(n) Finanzierung aus Mitteln außerhalb des Bezirkshaushalts zu erreichen, und welhe weiteren Anstrengungen sind geplant um dies zu erreichen? d) Können auf Basis dieser Kartierungen, die der Bezirk übernehmen soll (weitere) Kompensationspotenziale erschlossen werden, und/oder sind diese Kartierungen relevant für die Erreichung der Ziele des Landes Berlin beim Ausbau der Windenergie? e) Welche genauen Maßnahmen können auf Basis einer genau(er)en Artenkartierung vorgenommen werden, die mit generische(ere)n Maßnahmen für diese jeweiligen Arten- gruppen nicht zu erreichen sind? Zu a) Vom Bereich der Stadterneuerung (ISEK/Städtebauförderung Buch) wurden 73.564 € (1. Teilrechnung, 15.12.2022) übernommen. Die SenMVKU hat einen Anteil von 11.900 € (2. Teilrechnung, 05.12.2023; Kapitel: 0750, Titel 52141, Unterkonto 350) finanziert. Zu b) Die Leistungen wurden noch nicht vollumfänglich erbracht. Die bislang erhobenen Daten werden aktuell final ausgewertet und die Ergebnisse in einem Endbericht zusammengefasst, der voraussichtlich noch im 1. Quartal 2024 vorgelegt werden soll. Zu c) Das Umwelt- und Naturschutzamt hat bereits bei SenMVKU wegen einer weiteren finanziellen Beteiligung angefragt. Derzeit liegt bei der SenMVKU eine Haushaltssperre vor, so dass keine Aussage getroffen werden konnte. Ende Februar soll eine erneute Rücksprache erfolgen. Zu d) Die Kartierungen dienen u.a. der Abschätzung des Ausgangszustands, auf dessen Basis dann Aufwertungsmöglichkeiten i.S.v. Kompensationspotentialen festgestellt werden können. Aus den vorliegenden Daten können ebenfalls Rückschlüsse auf die artenschutzrechtlichen Belange im Rahmen der Prüfung von Windenergiestandorten gezogen werden. Zu e) Die Erfassung der Arten in den Landschaftsgebieten ist erforderlich, um das Vorkommen in diesen Landschaftsräumen zu kennen. Auf dieser Basis können Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die vorkommenden Arten (artspezifisch) abgeleitet werden. Für planungs- und kompensationsrelevante Arten können auf Grundlage der vorliegenden Daten Rückschlüsse auf mögliche artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen gezogen werden. Allgemeine Maßnahmen für ganze Artengruppen sind in der Regel nicht zulässig. Insbesondere die Identifizierung von artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen ist für die Umsetzung von Wohnungsbau- und weiteren Infrastrukturvorhaben von großer Relevanz. 2. Für die Faunakartierung Fledermäuse sind Kosten von 129.500 € angegeben, die Finanzierung „teilweise“ über Stadterneuerung, SenMVKU. a) Welcher Kostenteil wird aus diesen beiden Quellen jeweils übernommen, und welche genauen Haushaltstitel bzw. Förderungen sind dies? b) Wie genau kommt es dazu, dass der Anteil von 17.892,85 € verbleibt, den der Bezirk übernehmen soll? c) Welche Bemühungen hat das Bezirksamt bisher unternommen, um (Teile) diese(r) restliche(n) Finanzierung aus Mitteln außerhalb des Bezirkshaushalts zu erreichen, und welche weiteren Anstrengungen sind geplant um dies zu erreichen? d) Können auf Basis dieser Kartierungen, die der Bezirk übernehmen soll (weitere) Kompensationspotenziale erschlossen werden, und/oder sind diese Kartierungen relevant für die Erreichung der Ziele des Landes Berlin beim Ausbau der Windenergie? e) Welche genauen Maßnahmen können auf Basis einer genau(er)en Artenkartierung vorgenommen werden, die mit generische(ere)n Maßnahmen für diese jeweiligen Arten- gruppen nicht zu erreichen sind? Zu a) Von der Stadterneuerung (ISEK/Städtebauförderung Buch) wurden 45.000 € (1. Teilrechnung Nachtrag, 13.12.2022) finanziert. SenMVKU hat sich mit 19.055,61 € (2. Teilrechnung Nachtrag, 04.12.2023), Kapitel: 0750, Titel 52141, Unterkonto 350) beteiligt. Zu b) Die Leistungen wurden noch nicht vollumfänglich erbracht. Die bislang erhobenen Daten werden aktuell final ausgewertet und die Ergebnisse in einem Endbericht zusammengefasst, der voraussichtlich Mitte April 2024 vorgelegt werden soll. Zu c) Siehe Antwort zu Frage 1. c). Zu d) Siehe Antwort zu Frage 1. d). Zu e) Die Erfassung der Arten in den Landschaftsgebieten ist erforderlich, um das Vorkommen in diesen Landschaftsräumen zu kennen. Auf dieser Basis können Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die vorkommenden Arten (artspezifisch) abgeleitet werden. Für planungs- und kompensationsrelevante Arten können auf Grundlage der vorliegenden Daten Rückschlüsse auf mögliche artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen gezogen werden. Allgemeine Maßnahmen für ganze Artengruppen sind in der Regel nicht zulässig. Insbesondere die Identifizierung von artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen ist für die Umsetzung von Wohnungsbau- und weiteren Infrastrukturvorhaben von großer Relevanz. Das Umwelt- und Naturschutzamt hatte zunächst eine Potentialabschätzung beauftragt, um das Fledermausvorkommen im LSG einschätzen zu können. Aufgrund der Ergebnisse (umfangreiches Vorkommen) wurde der weitere Untersuchungsumfang mit der obersten Naturschutzbehörde (oNB) abgestimmt (Netzfänge, bioakustische Erfassungen, Telemetrie). 3. Für die Faunakartierung Insekten wurden im Ausschuss am 18.1.2024 vom Bezirksamt Kosten von 15.000-20.000 angegeben. a) Welche Bemühungen hat das Bezirksamt bisher unternommen, um (Teile) diese(r) um die restliche Finanzierung aus Mitteln außerhalb des Bezirkshaushalts zu erreichen, und welche weiteren Anstrengungen sind geplant um dies zu erreichen? b) Können auf Basis dieser Kartierungen, die der Bezirk übernehmen soll (weitere) Kompensationspotenziale erschlossen werden? c) Welche genauen Maßnahmen können auf Basis einer genauen Artenkartierung vorgenommen werden, die mit genau(er)en Maßnahmen für diese jeweiligen Artengruppen nicht zu erreichen sind? Zu a) Siehe Antwort zu Frage 1. c). Zu b) Die Erfassung der Arten in den Landschaftsgebieten ist erforderlich, um das Vorkommen in diesem Landschaftsraum zu kennen. Auf dieser Basis können Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen für die vorkommenden Arten (artspezifisch) abgeleitet werden. Auf Grundlage der vorliegenden Daten können auch Rückschlüsse auf mögliche artenschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen für Insekten gezogen werden. Für Insekten werden in der Regel keine eigenständigen Kompensationsmaßnahmen realisiert, sondern der Ausgleich erfolgt mit anderen offenlandliebenden Arten kombiniert. Beispiele für in Pankow vorkommende schützenswerte Arten sind: Blauflügelige Ödlandschrecke und Italienische Schönschrecke. Zu c) Siehe Antwort zu Frage 3. b). 4. Für die „Beauftragung des PEP“ sind für 2024 Kosten von 47.205,39 € angegeben, davon verbliebene 21.540,19 € für die restliche „Auswertung vorhandener Daten“. Als weiter offene Ausgaben sind die „Vorläufige Fassung“ und „Abgestimmte Fassung“ angegeben. a) Für welche dieser Punkte genau soll die Differenz von 25.665,20 € verwendet werden, b) Welche darüber hinaus gehenden Kosten sind nach Einschätzung des Bezirksamts für 2024 oder 2025 wünschenswert bzw. notwendig, c) Welche Bemühungen hat das Bezirksamt bisher unternommen, um (Teile) diese(r) restliche(n) Finanzierung aus Mitteln außerhalb des Bezirkshaushalts zu erreichen, und welche weiteren Anstrengungen sind geplant um dies zu erreichen? d) Können auf Basis dieser Auswertungen, die der Bezirk übernehmen soll (weitere) Kompensationspotenziale erschlossen werden, und/oder sind diese Auswertungen relevant für die Erreichung der Ziele des Landes Berlin beim Ausbau der Windenergie? Zu a) Die Kosten für den PEP setzen sich folgendermaßen zusammen (Leistungsphase, LP): Leistungsphase 1 (Klärung Aufgabenstellung, Ermittlung Leistungsumfang): 1.556,76 € Leistungsphase 2 (Ermitteln der Planungsgrundlagen): 19.200,07 € Leistungsphase 3 (Vorläufige Fassung): 25.946,05 € Leistungsphase 4 (Abgestimmte Fassung): 5.189,21 € Gesamt: 68,745,58 € Bereits bezahlt wurden: 100% von LP1 und 80% von LP2 = 21.540,19 € Noch offen sind folglich: 47.205,39 € (für 20% LP2 und je 100% LP3 und LP4) Die in der Frage angesprochene Differenz existiert in diesem Sinne nicht. Zu b) siehe Antwort zu Frage 4. a). Wenn der PEP in 2024 nicht abgeschlossen werden kann, ist es möglich, dass Teile der LP 3 und 4 in 2025 finanziert werden müssen. Zu c) Siehe Antwort zu Frage 1. c). Zu d) Der Pflege- und Entwicklungsplan enthält als Ergebnis vielfältige Maßnahmen im Gebiet des Landschaftsschutzgebietes, die der qualitativen Sicherung und Entwicklung des Schutzgebietes, entsprechend der Verordnung, dienen. Einige der Maßnahmen werden voraussichtlich als Kompensationsmaßnahmen im Sinne des Vollzugs der Eingriffsregelung für Vorhaben des Wohnungsbaus und der weiteren Infrastrukturen geeignet sein. Ohne die abschließende Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplans sind Aussagen hierzu und zur naturschutz- und artenschutzrechtlichen Betroffenheit im Zuge der Windkraftplanung nur begrenzt möglich. 5. In der Präsentation ist angegeben: „weitere Beauftragung Pflege- und Entwicklungsplan Landschaftsschutzgebiet Buch“: „Zustimmung des Ausschusses für Klimaschutz, ca. 75.000 € für die Beauftragung in 2024/2025 erforderlich“. In der „Zusammenfassung: geplante Gutachten in 2024“ sind darüber hinaus angegeben: 40.000 € für „Klimaanpassung/Entsiegelung“, 28.000 € für „Spielplatzplanung“, 16.209 € für “Bodenschutz/Altlasten“. a) Wie hoch sind in der Summe und unter Einbeziehung aller oben genannten (Fragen 1- 4) und weiterer Kosten die Gesamtkosten für die Erstellung des PEP, und wie viel davon muss aktuell der Bezirk übernehmen? b) Aus welchen Haushaltstiteln bzw. Fördertöpfen genau plant das Bezirksamt diese Kosten zu finanzieren, für die die Zustimmung des Ausschusses ersucht wurde (bitte tabellarische Auflistung PEP, Entsiegelung, Spielplatzplanung, Bodenschutz für jeweils 2024 und 2025)? Zu a) Die Gesamtkosten für die Erstellung des PEP LSG Buch belaufen sich auf 352.034,77 € (Brutto). Davon wurden 64.044 € vom Umwelt- und Naturschutzamt Pankow, 118.564 € von der Stadterneuerung Pankow, 68.550,20 € von SenMVKU (oNB) und 25.000 € von der Wohnbauleitstelle übernommen. Nicht eingerechnet in die Gesamtkosten, da noch nicht beauftragt, sind die Kosten für die Insektenkartierung. Zu b) Das Umwelt- und Naturschutzamt hat unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und der aktuellen Personalsituation, die in der Frage genannten Gutachtenvorschläge im Ausschuss Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur am 18.01.2024 vorgestellt. Zu Grunde gelegt wurden die verfügbaren Mittel aus Kapitel 4300 Titel 52610 (Gutachten) und 54010 (Dienstleistungen). Auf dem Titel 52610 sind 60.000 € pro Jahr (2024/25) für die Durchführung von Gutachten und Konzepten vorgesehen, deren Ziele und Inhalte vorab mit dem Ausschuss für Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur abzustimmen sind. Auf dem Titel 54010 sind 100.000 € pro Jahr (2024/25) eingestellt. 98.000 € sind für die Fortschreibung der bezirklichen Biotopverbundplanung vorgesehen. Gutachten/Konzept: Fertigstellung Pflege- und Entwicklungsplan Landschaftsschutzgebiet Buch (beinhaltet auch Aussagen zur Biotopverbundplanung) Erforderliche Mittel: 75.876,98 € Finanzierung aus: 4300/ 54010 Gutachten/Konzept: Klimaanpassungskonzept (Verknüpfung mit Maßnahmen zur Verbesserung des Biotopverbunds) Erforderliche Mittel: 40.000 € Finanzierung aus: 4300/52610 Gutachten/Konzept: Spielplatzplanung (Auftragsumfang kann entsprechend der zur Verfügung stehenden Mittel angepasst werden) Erforderliche Mittel: 235.000 € Finanzierung aus: 4300/52610, 54010 Gutachten/Konzept: Bodenschutz Erforderliche Mittel: 16.209 € Finanzierung aus: 4300/ 52610, 54010 Gutachten/Konzept: Klimaanpassungskonzept Bezirk Pankow (Förderantrag), Verknüpfung mit Maßnahmen zur Verbesserung des Biotopverbunds Erforderliche Mittel: 57.000 € Finanzierung aus: 4300/ 52610 Im Ausschuss am 18.01.2024 wurde die Antragstellung (Klimaanpassungskonzept Bezirk Pankow) und die damit erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 57.000 € befürwortet. 6. Der vom Abgeordnetenhaus beschlossene Haushalt 2024/2025, der auch den Bezirkshaushalt Pankow enthält, ist ein Gesetz. Wie beabsichtigt das Bezirksamt sich zu den Kostenrahmen im Kapitel 4300 zu verhalten bei den Titel 52610 „Gutachten“ und 54010 „Dienstleistungen“, und wofür plant bzw. schlägt das Bezirksamt (vor) die Mittel des Titels „Dienstleistungen“ zu verwenden? Das Umwelt- und Naturschutzamt schlägt vor die Mittel aus dem Dienstleistungstitel für die in der Tabelle (Frage 5) aufgeführten Gutachten/Konzepte zu verwenden. Die gewünschte Aktualisierung der Biotopverbundplanung kann im Rahmen der Erstellung des PEP LSG Buch für einen Teilraum und bei der Erstellung des Klimaanpassungskonzeptes für einen ausgewählten urbanen Raum bzw. beim Klimaanpassungskonzept für den gesamten Bezirk (Förderantrag) berücksichtigt werden, indem Klimaanpassungsmaßnahmen mit Maßnahmen zur Verbesserung des Biotopverbundes und Fragen der Klimaresilienz verknüpft werden. Eine vollständige Aktualisierung der Biotopverbundplanung für den Bezirk Pankow ist aufgrund der derzeitigen Stellensituation im Umwelt- und Naturschutzamt/Sachgebiet Landschaftsplanung nicht möglich.