Kleine Anfrage KA-0843/IX

Heinz-Brandt-Schule

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1. Wurde oder wird eine Entwidmung der Streustraße zur Erweiterung der Schulhoffläche
in Betracht gezogen? (Vergleiche Drucksache VIII-1587 vom 24.11.21: Einziehung
von öffentlichem Straßenland und Flächenübertragung zur Erweiterung des
Schulstandortes Rosa-Luxemburg-Gymnasium, Teilfläche des Grundstückes
Borkumstraße (Flur 164, Flurstück 85))
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Das Schul- und Sportamt hat im letzten Jahr beim Straßen- und Grünflächenamt
angefragt, Teile der Streustraße für die Schülerschaft nutzbar zu machen. Mit Erfolg!
Der Verlegung der Fahrradabstellplätze ins öffentliche Straßenland wurde nun
zugestimmt. Ob darüber hinaus weitere Maßnahmen möglich sind, um den
Nutzungsdruck auf dem Schulgelände und in dessen Umfeld zu mindern ist dem
Schul- und Sportamt nicht bekannt. Eine Rückmeldung, ob zusätzlich eine
Umwandlung in eine Fahrradstraße oder eine verkehrsberuhigte Straße umsetzbar ist,
steht noch aus. Eine Einziehung von öffentlichem Straßenland gilt jedem Fall als
höchst unwahrscheinlich. Schließlich wird die Streustraße auch weiterhin für den
öffentlichen Verkehr benötigt. Unabhängig davon wäre eine notwendige Umsetzung
dieser Maßnahme vor dem Bau des Modularen Ergänzungsbaus zeitlich nicht mehr
möglich. Die Finanzierung für die Schulbaumaßnahme ist zudem bereits durch das
Land Berlin gesichert.

2. Wurde der Eigentümer des Grundstücks, auf dem sich der Lidl-Parkplatz befindet,
kontaktiert?
a) Wenn ja, von wem und in welcher Form (Brief, mündlich)?
b) Wurde der Eigentümer bzw. die Eigentümerin gefragt, ob er oder sie zum
Verkauf der Fläche bereit wäre? Wie hat der Eigentümer bzw. die Eigentümerin
reagiert?
c) Hat das BA versucht, der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer zu erläutern,
warum der Verkauf dieser Fläche die Kinder und Jugendlichen der Schule sehr
wichtig wäre? Wie war die Reaktion?
d) Handelt es sich beim Eigentümer bzw. der Eigentümerin um eine Privatperson?
Eine Erbengemeinschaft? Ein Unternehmen?
Ja. Ein Verkauf des Grundstücks wurde von der LIDL Dienstleistung GmbH&Co.KG,
trotz der vorgetragenen Hinweise zur Schulplatznot im Bezirk und des berlinweiten
Defizit an Schulplätzen, abgelehnt. Ein Enteignungsverfahren ist höchst ungewiss und
kann bis zu 20 Jahre in Anspruch nehmen. Auch baurechtliche Gründe
(Abstandsflächen zum Wohnungsbau etc.) sprechen dagegen.
Mit LIDL werden durch den Fachbereich Stadterneuerung Gespräche zu einer
möglichen gemeinsamen Planung von Lebensmittelmarkt und Sporthalle auf der
Fläche (Mixed-Use-Konzept) geführt. Ein Ergebnis wurde noch nicht erzielt. Eine
Einigung mit LIDL ist derzeitig unwahrscheinlich. LIDL ist für eine jedwede Neuordnung
des Grundstücks nur bereit, wenn ein neuer Markt sich entsprechend stark von der
Verkaufsfläche vergrößern kann (bis zu 1.500 m²). Eine gerade abgeschlossene
Untersuchung zur Verträglichkeit großflächiger Einzelhandel-Betriebe in der
Langhansstraße sieht dieses Potential für den Standort nicht. Des Weiteren besteht
LIDL auf 80 (oberirdische) Stellplätze. Ein Verkauf der LIDL Stellplatzfläche an den
Bezirk ist daher unwahrscheinlich.

3. Hat das BA geprüft, ob sich in der Nähe der Schule ein freies Grundstück befindet,
das entweder dem Bezirk gehört oder erworben werden könnte?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Angesichts der fehlenden Schulplätze in Pankow wurden seit 2016 sämtliche
Flächenpotentiale für Schulneu- und erweiterungsbauten geprüft. Dazu wurden auch
zu zahlreichen Schulstandorten im Bezirk jeweils Machbarkeitsstudien (MBS) erstellt.
Ebenso wurde eine intensive Flächensuche im Umkreis der Heinz-Brandt-Schule
durchgeführt, es konnten aber keine geeigneten Flächen im Landesvermögen
gefunden werden, die für den Bau des MEB´s zur Verfügung standen. Derzeit wird
geprüft, ob die Streustr. 94 vom Bezirk erworben werden kann. Das Verfahren erfolgt
über das Büro Stattbau, welches als Treuhänder im Auftrag von SenStadt agiert.
Der Eigentümer der Streustraße 94 hat signalisiert, dass das Grundstück nur
abgegeben werden könnte, wenn ein Tauschgrundstück in gleicher adäquater Lage
angeboten wird. Solch ein Grundstück steht nach Abfrage der Fachämter nicht zur
Verfügung. Alternativ muss die finanzielle Kompensation in der Höhe sein, dass der
Eigentümer anderweitig ein Grundstück in passender Lage erwerben kann, um ein
Holzbauprojekt durchzuführen. Unabhängig davon, ob der Ankauf doch irgendwann
gelingt, hat bereits eine im Jahr 2022 vorgenommene Einpassplanung ergeben, dass
das Grundstück für einen MEB oder wahlweise eine Sporthalle zu klein bzw. die
notwendigen Abstandsflächen nicht eingehalten werden können. Ein solcher Bau wäre
demnach baurechtlich nicht genehmigungsfähig.