Kleine Anfrage - KA-0851/IX

Umweltbüro Pankow – Ausschreibung und Finanzierung – Nachfrage

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Auf die schriftliche „kleine“ Anfrage KA-0607/IX antworte das Bezirksamt am 28.6.2023
auf die Frage nach einer Ausschreibung des Umweltbüros: „Zum Ende des Jahres 2023
ist ein Interessenbekundungsverfahren geplant. Darüber wird die Zuwendung für 2024/25
vergeben.“

1. Wenn ist die Ausschreibung Ende 2023 erfolgt, und in welchem genauen
Verfahren – und falls dies nicht erfolgt sein sollte, wieso nicht?

Das geplante Interessenbekundungsverfahren für das Umweltbüro konnte 2023
aufgrund des Weggangs der Sachgebietsleitung Natur- und Gewässerschutz nicht
mehr durchgeführt werden. Für 2024 ist die Durchführung eines
Interessenbekundungsverfahrens geplant.

2. Seit 2022, d.h. ab dem Haushaltsjahr, in dem der Titel 68406, Kapitel 4300
„Ausgaben für das Umweltbüro im Bezirk Pankow“ im Haushalt Pankow [1,2]
besteht:
a) wie oft wurden Zuwendungen an das Umweltbüro vergeben
b) welche Höhe hatten diese Zuwendungen jeweils
c) wie genau schlüsseln sich diese Zuwendungen jeweils auf, wenn es mehr als
der o.a. Titel war?

Die Zuwendungen für das Umweltbüro wurden an den aktuellen Träger Agrarbörse
Deutschland Ost e.V. jährlich vergeben (2022, 2023 und 2024). Die Zuwendungen
bezogen sich 2022 und 2023 auf die in Kapitel 4300 Titel 68406 hinterlegten 30.000 €.
In 2024 wurde eine Zuwendung über 51.600 € ausgereicht, die auch die 21.600 € aus
Kapitel 4300 Titel 53191 umfasst. Bis einschließlich 2023 wurde über den bestehenden
Kooperationsvertrag ein monatlicher Beitrag in Höhe von 1.800 € an den Träger des
Umweltbüros überwiesen.

3. Falls der Träger des Umweltbüros auch der Träger der Koordinierungsstelle
Umweltbildung sein sollte – welche Zuwendungen wurden seit 2022 jeweils für die
KS vergeben?

Der Träger Agrarbörse Deutschland Ost e.V. ist seit 2020 Zuwendungsempfänger für das
Projekt Koordinierungsstelle für Umweltbildung im Bezirk Pankow. In 2019/2020 fand
dazu ein Interessenbekundungsverfahren statt bei dem die Agrarbörse Deutschland Ost
e.V. als Träger ausgewählt wurde. In den Jahren 2022 und 2023 wurden jeweils 80.000 €
für die Arbeit der Koordinierungsstelle für Umweltbildung in Pankow zugewiesen. Für
2024 sind insgesamt 90.000 € als Zuwendung für diese Arbeit vorgesehen.

4. Nach welchem Verfahren, bzw. auf Basis welcher Verfahrensart des
Vergabeverfahrens wurde eine Zuwendung für das Umweltbüro jeweils vollzogen
(vgl. z.B. §§ 8 ff der Unterschwellenvergabeordnung (UVGO) [3] – bitte genaue
Begründung für die jeweilige Wahl der Verfahrensart mit Angabe §, Abs. und Nr.)?

Nach § 23 Landeshaushaltsordnung Berlin (LHO) sind Zuwendungen Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen für Leistungen an Stellen außerhalb der Verwaltung
Berlins zur Erfüllung bestimmter Zwecke (Zuwendungen) dürfen nur veranschlagt werden,
wenn Berlin an der Erfüllung durch solche Stellen ein erhebliches Interesse hat, das ohne
die Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann. Dies
trifft auf die Durchführung von Umweltbildungsmaßnahmen zu. Zum Begriff der
Zuwendung gehört, dass der Adressat der Leistung eine Stelle außerhalb der eigenen
Verwaltung des Zuwendungsgebers ist. Innerhalb der eigenen Verwaltung werden
Finanzmittel im Rahmen des jeweiligen Haushaltsplans zugewiesen. Auch dies trifft auf
die Agrarbörse Deutschland Ost e.V. zu. Bei einer Zuwendung handelt es sich nicht um
einen öffentlichen Vertrag. Der Vertrag ist im Gegensatz zu Zuwendungen auf die
Beschaffung von Leistungen gegen entsprechendes Entgelt gerichtet. Zuwendungen
werden nach Antragstellung durch den potentiellen Zuwendungsempfänger durch den
Zuwendungsgeber (hier: Umwelt- und Naturschutzamt) bewilligt oder nicht bewilligt. Es
kann ein Interessenbekundungsverfahren vorgeschaltet werden. Dies muss aber nicht
zwingend erfolgen. Die Agrarbörse Deutschland Ost e.V. hat jeweils Anträge für die
Arbeit des Umweltbüros gestellt, die für zuwendungsfähig gehalten wurden.
Entsprechende Zuwendungsbescheide sind ergangen.
Die Unterschwellenvergabeverordnung gilt hier nicht. Sie muss vom Auftraggeber
angewendet werden, wenn öffentliche Liefer- und Dienstleistungen vergeben werden
(sollen), deren Netto-Auftragswert den maßgeblichen EU-Schwellenwert nicht erreicht.

5. Wie viele Angebote von Teilnehmenden/Bietenden wurden jeweils vor diesen
Zuwendungen eingeholt bzw. wie viele Teilnehmende/Bietende haben sich an den
jeweiligen Ausschreibungen bzw. Interessenbekundungen für das Umweltbüro
beteiligt?

Es wurden keine Ausschreibungen und Interessenbekundungen durchgeführt. Es erfolgte
eine Zuwendung (siehe Frage 4).

6. Falls seit 2022 Zuwendungen für das Umweltbüro
a) auf Basis einer „Verhandlungsvergabe“ vergeben sein sollten – welche genaue
Begründung gibt es für diesen konkreten Fall (vgl. § 8 Abs. 4 UVGO)
b) auf Basis einer „Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb“
vergeben sein sollten – welche genaue Begründung gibt es für diesen
konkreten Fall (vgl. § 8 Abs. 3 UVGO)?

Siehe Antwort zu Frage 4 und 5.

7. Plant das Bezirksamt die Unterstützung auch von Citizen Science-Ansätzen im
Rahmen der Umweltbildung? Falls nein, wieso nicht, und falls ja – welche Citizen
Science Projekte laufen über das Bezirksamt aktuell bzw. werden durch dieses
finanziert, und welche weiteren sind geplant?

Die Naturwacht im Bezirk Pankow ist ein Citizen Science Projekt, welches bereits seit
Jahrzehnten läuft. Aktuell sind 3 Naturwächter für das Umwelt- und Naturschutzamt in
verschiedenen Teilen der Landschaftsschutzgebiete tätig, beobachten die Arten und die
Landschaft und verfassen regelmäßig Berichte. Weitere Citizen Science Projekte laufen
nicht. Eine Begleitung von weiteren Projekten ist derzeit aufgrund der Personalsituation
nicht möglich.

8. Plant das Bezirksamt die Arbeit des Pankower Umweltbüros und der
Koordinierungsstelle Umweltbildung zu analysieren und anzupassen, u.a. bzgl. der
Unterstützung von Citizen Science? Falls nein, wieso nicht, falls ja – was ist der
derzeitige Stand der Analyse und Anpassung bzw. wann wird diese in welchem
Verfahren erfolgen?

Die Arbeit des Pankower Umweltbüros und der Koordinierungsstelle für Umweltbildung
werden regelmäßig besprochen und evaluiert. Weitere Aufgaben, wie z.B. Citizen
Science Projekte, können aufgrund der begrenzten Ressourcen/Finanzierung nicht an den
Zuwendungsempfänger gegeben werden. Mit den aktuellen Aufgaben sind die
Mitarbeitenden ausgelastet, die eine sehr gute Arbeit leisten.

[1] https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/downloads/haushaltsplaene-der-
bezirke/33_ba-pankow_2024_2025.pdf
[2] https://www.berlin.de/sen/finanzen/haushalt/downloads/haushaltsplaene-der-
bezirke/33_ba-pankow.pdf
[3] https://www.vergabevorschriften.de/uvgo/8
Manuela Anders-Granitzki