Drucksache - IX-1081 Transparenz bei städtebaulichen Verträgen 11. Dezember 202411. Dezember 2024 Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat für eine transparente Stadtentwicklung für eine zukünftige Veröffentlichung der Verträge im Zusammenhang mit der verbindlichen Bauleitplanung oder sonstigen Bauvorhaben einzusetzen. Hierzu zählen – städtebauliche Verträge (nicht abschließende Liste in §11 BauGB), – Durchführungsverträge (§12 BauGB) – und sonstige Verträge mit Vorhabenträgern oder Grundstückseigentümern im Zusammenhang mit Baumaßnahmen (z.B. §34 BauGB), die die soziale, grüne oder verkehrliche Infrastruktur, Schutzgüter (biologische Vielfalt, Erholung oder Naturhaushalt inklusive Klima (§7 BNatSchG)) oder die allgemeine Daseinsvorsorge betreffen. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht zu prüfen, ob bis zu einer Schaffung von verbindlicher Transparenz in ganz Berlin im Einvernehmen mit den Vertragspartnern des Bezirksamts – so Vorhabenträger, Grundstückseigentümer oder Senat – eine Veröffentlichung für Bauvorhaben in Pankow bereits selbst vorgenommen werden kann. Fraktion Bü90/Grüne: BV Almuth Tharan, BV Christoph Göring, BV Axel Lüssow Linke: BV Fred Bordfeld, BV Maria Bigos, BV Maximilian Schirmer Begründung: Städtebauliche Verträge sind ein wichtiges Instrument der Stadtplanung. Bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Durchführung nach §12 BauGB vertraglich geregelt. Weitere Arten städtebaulicher Verträge sind in §11 des Baugesetzbuchs (BauGB) in einer nicht abschließenden Liste aufgeführt – die Zulässigkeit anderer städtebaulicher Verträge bleibt unberührt. Die Inhalte erstrecken sich von der Baureifmachung eines Vorhabens über die Kostenentlastung der öffentlichen Hand bei sozialer, grüner oder verkehrlicher Infrastruktur, die ergänzende Konfliktbewältigung bei Bebauungsplänen bis zu generelleren Zielen der sozialen, verkehrlichen oder grünen Infrastruktur (vgl. „Städtebauliche Verträge – ein Handbuch“ [1]). In Berlin werden so z.B. Vereinbarungen zum Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung geschlossen (vgl. „Leitlinie für den Abschluss städtebaulicher Verträge in Berlin“ [2]), die Durchführung bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen festgelegt (vgl. „Berliner Leitfaden vorhabenbezogener Bebauungsplan“ [3]), ergänzende Vereinbarungen zum Klimaschutz angestrebt (vgl. „Berliner Leitfaden Klimaschutz und Bebauungsplanung“ [3]), oder zur Vermeidung und Verringerung von Umweltauswirkungen wie z.B. durch Baumpflanzungen, über Maßnahmen zur Niederschlagsversickerung („Schwammstadt“) bis zu über die gesetzliche Kompensation hinaus gehenden Artenschutz (vgl. „Handbuch der verbindlichen Bauleitplanung“ [3]). Die Gestaltungsmöglichkeiten über städtebauliche Verträge sind u.U. erheblich flexibler oder können deutlich über das hinausgehen, was durch Festsetzung in einem Bebauungsplan verlangt werden kann. Zudem können städtebauliche Verträge auch begleitend zu Bauvorhaben geschlossen werden, die überhaupt keinen Bebauungsplan erfordern. Eine formelle Bekanntmachung z.B. durch Veröffentlichung im Amtsblatt oder über die Internetpräsenz der öffentlichen Hand (z.B. Bezirksamt, Senat, Transparenz- bzw. Open-Data-Portal) ist aktuell nicht zwingend erforderlich. Oft sind somit wesentliche Vereinbarungen und auch Verpflichtungen der Öffentlichkeit nicht zugänglich, was auch ein Transparenzproblem darstellt. Andere Metropolen wie z.B. Hamburg [5,6] sind hierbei wesentlich fortschrittlicher als Berlin – mit gutem Grund: Verträge der öffentlichen Hand, die die Daseinsvorsorge betreffen, oder bei denen ein anderes öffentliches Interesse besteht, sollten der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden um die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und um eine breitere Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen. Je größer die politische oder finanzielle Tragweite der Inhalte dieser Verträge, und je mehr die Daseinsvorsorge betroffen ist, desto dringlicher ist die Notwendigkeit für mehr Transparenz. [1] https://difu.de/projekte/staedtebauliche-vertraege [2] https://www.berlin.de/sen/bauen/neubau/berliner-modell/ [3] https://www.berlin.de/sen/stadtentwicklung/planung/bebauungsplanverfahren/arbeitshilfen/ [5] https://suche.transparenz.hamburg.de/?q=St%C3%A4dtebaulicher+Vertrag [6] https://suche.transparenz.hamburg.de/?q=Durchf%C3%BChrungsvertrag