Drucksache - IX-1108 Mehr Sicherheit für unsere Kinder – Bahnhofstraße in Karow entschleunigen 29. Januar 202529. Januar 2025 Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei SenMVKU dafür einzusetzen, dass in der Karower Bahnhofstraße zwei kurze streckenbezogene Geschwindigkeits-beschränkungen von 30 km/h gemäß § 45 Abs. 9 S. 4 Ziff. 4 StVO zwischen den dort bestehenden Tempo-30-Abschnitten angeordnet werden. gez. BV Almuth Tharan, BV Christoph Göhring Begründung: Die Reduzierung der Geschwindigkeit des Straßenverkehrs in der Bahnhofstraße ist für die Schulwegsicherheit unserer Kinder erforderlich und geboten. An der Bahnhofstraße liegen die Grundschule Alt-Karow (Bahnhofstraße 32) und die Kindertagesstätte Karower Knirpse (Bahnhofstraße 53, der Abstand zwischen beiden Einrichtungen beträgt ca. 450 Meter). In der Bahnhofstraße sind viele Kinder auf dem Weg zur Grundschule und zur Kita unterwegs. Dabei müssen viele von ihnen die Bahnhofstraße auch überqueren, und zwar immer dann, wenn sie aus den Wohngebieten auf der jeweils anderen Straßenseite kommen bzw. dahin wollen. Die ca. ein Kilometer lange Bahnhofstraße in Berlin-Karow zwischen dem S-Bahnhof Karow und der Straßenkreuzung Bahnhofstraße / Alt-Karow gehört zum übergeordneten Straßennetz. Sie ist eine örtliche Straßenverbindung der Stufe III. In der Bahnhofstraße gilt eine Geschwindigkeit von 50 km/h. Im Bereich des S-Bahnhofs sowie unmittelbar vor der Kita und vor der Grundschule bestehen bereits kurze Abschnitte mit Tempo-30; dort mit der Einschränkung „Mo – Fr 6 – 18 h“. Im Einzelnen weist die Bahnhofstraße zwischen dem S-Bahnhof Karow und der Straßenkreuzung Bahnhofstraße / Alt-Karow folgende Geschwindigkeitsregelungen auf: 30 km/h, ab Kreuzung Liebenstraße Ecke Bahnhofstraße (Abb. 3) 50 km/h, ab Hausnummer 2-3 (Abb. 4) 30 km/h, ab Hausnummer 12a (Abb. 6) 30 km/h (weiterhin), ab Spinolastraße Ecke Bahnhofstraße (Abb. 7) 50 km/h, ab Hausnummer 14a (Abb. 8) 30 km/h, ab Kreuzung Schräger Weg Ecke Bahnhofstraße (Abb. 10) 50 km/h, ab Kreuzung Alt-Karow Ecke Bahnhofstraße (Abb. 11) Die Gegenrichtung der Straße verfügt über entsprechende Regelungen. Die bestehenden Tempo-30-Abschnitte genügen nicht, um die Kita- und Schulkinder wirksam vor den Gefahren des Straßenverkehrs in der Bahnhofstraße zu schützen. Das belegt die Aufstellung von zwei separaten Gefahrzeichen „Kinder“ (Zeichen 136 StVO, vgl. Abb. 5 und 9) im Tempo-50-Bereich. Es ist in keiner Weise nachvollziehbar, warum der Straßenverkehr zwar auf die Gefahr für Kinder hingewiesen wird, die Fahrt aber zunächst mit unverminderter Geschwindigkeit fortgesetzt werden kann. Die Gefahrenzeichen (Abb. 5 und 9) stehen vor den Tempo-30-Anschnitten, weil die Kinder die Bahnhofstraße auf ihrer gesamten Länge überqueren. Dabei sind sie besonders gefährdet, weil sie die Gefährlichkeit des Straßenverkehrs – anders als Erwachsene – altersbedingt noch nicht gut einschätzen können. Diesem Umstand müssen die verkehrlichen Anordnungen Rechnung tragen. Die Anordnung der beiden Tempo-30-Strecken kann hier gemäß § 45 Abs. 9 S. 4 Ziff. 4 StVO ohne das Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage erfolgen, da der Abstand zwischen den Tempo-30-Abschnitten weniger als 500 Meter beträgt. Die Abstände betragen 250 Meter (zw. Abb. 4 und 6) und 450 Meter (zw. Abb. 8 und 10). Die beiden kurzen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Bahnhofstraße in Karow sind aus Gründen der Schul- und Kitawegsicherheit erforderlich. Sie führen überdies auch zu einer erheblichen Vereinfachung für den Straßenverkehr, da eine erhebliche Anzahl an Verkehrsschildern eingespart wird.