Das Bezirksamt wird ersucht, Mensch und Umwelt wirksam gegen das Abrennen von Feuerwerk insbesondere in und in der Nähe von Kleingartenanlagen und Grünanlagen zu schützen.
Hierfür soll das Bezirksamt Kleingartenvereine auffordern, präventiv über die geltenden Regeln und die schädlichen Auswirkungen im Sinne des Wildtier-, Haustier-, Lärm- und Brandschutzes zu informieren. Diese Informationen sollen ebenso Antragsstellenden zugehen, die eine Ausnahmegenehmigung erhalten möchten. Das Bezirksamt soll zudem prüfen, ob Genehmigungen nur noch in einem ausreichenden Abstand von Kleingartenanlagen sowie geschützten Grünanlagen erteilt werden.
gez. BV Almuth Tharan, BV Christoph Göring, BV Katharina Koufen, BV Axel Lüssow
Begründung:
Nach geltender Rechtslage des Bundes [1] dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 – also Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Schallpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind – in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis, eines Befähigungsscheines oder einer Ausnahmebewilligung verwendet (abgebrannt) werden. Der Petitionsausschuss des Bundestages [2] gibt an, diese zeitliche Einschränkung stelle neben allgemeinen Sicherheitsaspekten auch einen Ausgleich zum Tier-, Lärm-, Umwelt- und Brandschutz dar [vgl. 3]. Zu Gründen für eine Ausnahmebewilligung zählt das Bezirksamt aktuell [4] „Geburtstage, Jubiläen, Hochzeiten u.ä.“.
Das Feuerwerk muss spätestens um 22:00 Uhr, im Mai, Juni und Juli spätestens um 22:30 Uhr beendet sein. Während der Sommerzeit muss das Feuerwerk spätestens um 22:30 Uhr, im Mai, Juni und Juli spätestens um 23:00Uhr beendet sein. Um Tiere und Natur zu schützen, werden generell keine Ausnahmegenehmigungen für den Bereich gewidmeter Grünanlagen erteilt, weil dies mit der Zweckbestimmung öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen nicht vereinbar ist (Antwort des Bezirksamts auf die Kleine Anfrage KA-0986/IX).
Ungeachtet dieser Vorgaben wird in Pankow im Sommer häufig an Wochenenden, manchmal auch unter der Woche, Feuerwerk um Mitternacht oder später abgebrannt. Ein erheblicher Teil dieser Feuerwerke wird nicht nur zu einer verspäteten Uhrzeit abgebrannt, sondern ist überhaupt nicht genehmigt: In der Antwort auf die KA-0986/IX gab das Bezirksamt an, dass „im Zeitraum vom 02.01.2024 bis zum 30.12.2024 insgesamt 39 Meldungen aus der Bevölkerung über die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände eingegangen“ seien. Nur „in einem Fall davon war das Abbrennen des Feuerwerks genehmigt.“
[1] https://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__23.html
[2] https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-952926
[3] https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/silvesterfeuerwerk-einfluss-auf-mensch-umwelt[4] https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/ordnungsamt/service/artikel.243453.php