KA-1026/IX

Aktueller Planungsstände

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

29.04.2025

Da am 10.04.2025 die Investitionsplanung nicht im Ausschuss für Mobilität und Öffentli- che Ordnung aufgerufen wurde und daher voraussichtlich erst in der Ausschusssitzung am 15.05.2025 besprochen werden kann, wird das Bezirksamt bezüglich der Titel

  1. Kapitel 3800, Titel 73824, Neubau der Kastanienallee von Friedrich-Engels-Straße bis Dietzgenstraße

  2. Kapitel 3800, Titel 73835, Ausbau der Ferdinand-Buisson-Straße, OT Französisch Buchholz

um folgende Auskünfte gebeten:
1. Wie sind die derzeitigen Planungsstände?

zu 1. Kapitel 3800, Titel 73824

Für den 1. Teilabschnitt (TA) der Kastanienallee, von der Friedrich-Engels-Straße bis zur Eschenallee, erfolgt derzeit die Ausführungsplanung.

zu 2. Kapitel 3800, Titel 73835

Für den Ausbau der Ferdinand-Buisson-Straße erfolgt derzeit die Ausführungsplanung.

2. Welche Vorbereitungen wurden bereits für den Beginn der ausführenden Arbeiten getroffen?

zu 1. Kapitel 3800, Titel 73824
Es wurden bauvorbereitende Maßnahmen wie folgt beauftragt:

  • –  Regenentwässerungsplanung, Planung und Ausführung erfolgen durch die

    BWB

  • –  Straßenbeleuchtungsplanung

  • –  Baugrunduntersuchungen

  • –  Bauphasenplanung und Verkehrsführung während der Bauzeit

  • –  Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) einschl. Artenschutzrechtlichem

    Fachbeitrag und Faunauntersuchungen

    zu 2. Kapitel 3800, Titel 73835
    Es wurden bauvorbereitende Maßnahmen wie folgt beauftragt:

    • –  Regenentwässerungsplanung, Planung und Ausführung erfolgen durch die

      BWB

    • –  Straßenbeleuchtungsplanung

    • –  Baugrunduntersuchungen

    • –  Grunderwerb

3. Welche Auftragsarbeiten wurden bereits vergeben?

zu 1.und 2. Kapitel 3800, Titel 73824 und Titel 73835 Siehe hierzu Antwort zu 2.

4. Wann werden die Baumfällungen durchgeführt werden?

zu 1. und 2. Kapitel 3800, Titel 73824 und Titel 73835
Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Finanzierung werden die Baumfällungen in der möglichen Vegetationsfrist von Anfang Oktober bis Ende Februar durchgeführt.

5. Wann werden voraussichtlich die ausführenden Arbeiten am Straßenneubau bzw. der -sanierung beginnen?

Zu 1. Kapitel 3800, Titel 73824
Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Finanzierung und gemäß derzeitiger Termi- nierung ist ein Beginn des Offenen Vergabeverfahrens gemeinsam mit den BWB

 ab dem III. Quartal 2025 vorgesehen. Demnach wird voraussichtlich der Straßen- und Leitungsbau im I. Quartal 2026 beginnen.

Zu 2. Kapitel 3800, Titel 73835
Die Planungen der BWB sind noch nicht abgeschlossen, sodass die BPU der BWB noch nicht zur Prüfung eingereicht werden konnte. Zum voraussichtlichen Baube- ginn kann derzeit keine Aussage getroffen werden.

6. Wenn in der jeweiligen Projektzeitschiene auch Arbeiten der Berliner Wasserbe- triebe vorgesehen sind: In welchem gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis stehen die Arbeiten der BWB und der Neu- bzw. Ausbau der jeweiligen Straße?

Zu 1. Kapitel 3800, Titel 73824
Die Baudurchführung für den Straßen-, Leitungs-und Kanalbau wird in einer ge- meinsamen Ausschreibung mit den BWB vergaberechtlich geregelt. Für die Um- setzung der Maßnahmen wurde eine gemeinsame Bauphasenplanung mit entspre- chender Verkehrsführung erarbeitet, die bei gemeinsamer Anwendung eine deutli- che Zeitersparnis bei der Realisierung ergibt.
Ein besonderer technischer Zusammenhang besteht hinsichtlich der Straßenent- wässerung mit der Berücksichtigung des Mulden-Rigolen-Systems.
Die Herstellung der Einfassungen des Mulden-Rigolen-Systems (Bordkante, Plat- ten, Mosaik, einschließlich Fundament) erfolgen durch den Straßenbau. Hingegen erfolgt die Herstellung der Mulden–Rigolen (Rigole, Bankett, Erdarbeiten) durch die BWB. Die Gewerke Einfassungen (Straßenbau) und Mulden–Rigolen (BWB) werden aufgrund einer zwingenden unmittelbaren baulichen Verbindung zusam- mengefasst. Des Weiteren müssen bedingt durch die Mulden-Rigolen die Hausan- schlüsse lage- bzw. höhenmäßig umverlegt werden.

zu 2. Kapitel 3800, Titel 73835

Die Baudurchführung für den Straßen-, Leitungs-und Kanalbau wird einer gemein- samen Ausschreibung mit den BWB vergaberechtlich geregelt.

Ein besonderer technischer Zusammenhang besteht hinsichtlich der Straßenent- wässerung mit der Berücksichtigung des Mulden-Rigolen-Systems.
Die Herstellung der Einfassungen des Mulden-Rigolen-Systems (Bordkante, Plat- ten, Mosaik, einschließlich Fundament) erfolgen durch den Straßenbau. Hingegen erfolgt die Herstellung der Mulden–Rigolen (Rigole, Bankett, Erdarbeiten) durch die BWB. Die Gewerke Einfassungen (Straßenbau) und Mulden–Rigolen (BWB) werden aufgrund einer zwingenden unmittelbaren baulichen Verbindung zusam- mengefasst. Des Weiteren müssen bedingt durch die Mulden-Rigolen die Hausan- schlüsse lage- bzw. höhenmäßig umverlegt werden.

Manuela-Anders Granitzki