Das Bezirksamt wird ersucht, die kostenlose Mieterberatung des Bezirks Pankow für die Mieter*innen im Bezirk über die bisherigen Maßnahmen hinaus sichtbarer zu machen. Hierzu soll im Besonderen geprüft werden, wie eine stärkere Präsenz in digitalen und sozialen Medien erreicht werden kann.
Außerdem wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob eine längerfristige Vergabe der kostenlosen Mieterberatung über den Zeitraum von einem Haushaltsjahr hinaus erfolgen kann, um die Qualität des Beratungsangebots weiter zu entwickeln und zu verbessern.
gez. BV Almuth Tharan, gez. BV Christoph Göhring, gez. BV Silke Gänger
gez. BV Maria Bigos, gez. BV Maximilian Schirmer, gez. BV Fred Bordfeld
Begründung:
Pankow ist einer der in Berlin am stärksten durch Mietwucher, Verdrängung und Zweckentfremdung betroffene Bezirk. Die Situation für Mieter*innen verschärft sich stetig.
Der drohende Verlust der eigenen Wohnung ist existenziell und bedroht die komplette Lebenssituation der Menschen, da zu erwarten ist, dass im weiteren Umfeld keine Wohnung mehr gefunden werden kann und eine bezahlbare Wohnung in ganz Berlin kaum zu finden ist.
Die kostenlose bezirkliche Mieterberatung ist für viele Pankower*innen in so einer Situation eine wichtige Anlaufstelle. Leider ist vielen Betroffenen nicht bewusst, dass dieses Angebot in Pankow existiert.
Daher wollen wir die kostenlose Mieterberatung für alle Menschen im Bezirk bekannter machen.
Der Fokus sollte insbesondere auf digitale und soziale Medien gelegt werden, da sich viele Ratsuchende vorrangig online über Unterstützungsangebote informieren – insbesondere in akuten Krisensituationen, in denen schnelle und niedrigschwellige Informationen entscheidend sind.
Zurzeit wird der Auftrag für die kostenlose bezirkliche Mieterberatung jedes Jahr erneut ausgeschrieben und vergeben. Die Anbieter haben so keinerlei Planungssicherheit und es gibt für sie die jährliche Unsicherheit am Jahresende, ob es im Januar weiter geht.
Ein längerfristiger Zeitraum der Vergabe über ein Haushaltsjahr hinaus würde es für die Anbieter attraktiver machen und die Qualität des Beratungsangebots durch Fachanwälte für Mietrecht könnte verbessert und weiterentwickelt werden.
Auch die Kontinuität in der Beratung durch die Fachanwälte ist für Folgeberatungen der Mieter*innen auch über den Jahreswechsel hinweg entscheidend.