Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
16.05.2025
Seit 2023 erfolgt unter Federführung der Grün Berlin GmbH die Qualifizierung des Mauerparks in mehreren Bauabschnitten, die Arbeiten sollen 2027 abgeschlossen sein [1].
1. In welchen Bereichen des Mauerparks bestehen nach Einschätzung des Bezirksamts Konflikte zwischen dem Urheberrecht und den Regelungen des Grundgesetzes Artikel 20a, der Naturschutzgesetze Berlins und des Bundes, der Berliner Strategie für Biologische Vielfalt und anderen (welchen?) Konzepten des Natur- und Artenschutzes?
Es besteht im Betrachtungsgebiet der Qualifizierungsmaßnahme Mauerpark (Bestandspark) lediglich im Bereich des B-Plan IV 45 (Moritzhof) planungsrechtlich Außenbereich (Geltungsbereich § 35 Baugesetzbuch BauGB). Dieser Bereich ist nicht durch das Urheberrecht belegt. Das Urheberrecht von Prof. Lange bezieht sich auf die Parkbereiche Birkenhain, Rasenplateau und den Sonnenhügel (südlicher Bestandspark Mauerpark). Der Bestandspark südlich der Gleimstraße ist nicht als Außenbereich ausgewiesen. Für den Bereich Falkplatz besteht kein Urheberrecht für Prof. Lange. Keiner der Bereiche Mauerpark und Falkplatz sind als besonderes Schutzgebiet ausgewiesen (Landschaftsschutz, Naturschutz).
2. Welche Ergebnisse erbrachten bisherige Prüfungen zur Abwägung zwischen dem Urheberrecht und den o.g. Gesetzen und Regelungen bzw. zwischen den damit verbundenen Schutzgütern (kulturelles Erbe vs. Flora, Fauna, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima usw). im Mauerpark – bzw. wenn solche Prüfungen bisher nicht erfolgt sind, wieso nicht, und sind sie in Zukunft geplant?
In Abstimmung mit Umwelt- und Naturschutzamt wurden Teilflächen festgelegt, die naturschutzfachliche Entwicklungspotentiale aufweisen. Das größte Potential wurde im Falkplatz gesehen und in Teilflächen des Moritzhofs. In den vom Urheberrecht belegten Teilflächen (insbesondere am Rasenplateau) ist das Entwicklungspotential geringer.
Nur in den Entwicklungsflächen Falkplatz und des Moritzhofs wurde die Verwendung von gebietsheimischen Pflanzen festgelegt.
Aufgrund der sehr hohen Nutzungsdichte wurde im Bereich Moritzhof trotz der planungsrechtlichen Festlegung Außenbereich in Teilen (z.B. im Spielplatzbereich und im Senkgarten) von der Verwendung gebietsheimischer Gehölze abgewichen. Bei der Auswahl dieser Pflanzen wurde nicht nur das Kriterium gebietsheimisch herangezogen, sondern auch eine Reihe von anderen ökologischen Aspekten. Dies sind beispielsweise die Klimaresilienz, Anwuchswahrscheinlichkeit, Trittverträglichkeit und Insektenfreundlichkeit. Zusätzlich waren die vorhandenen und gewünschten Nutzungen zu berücksichtigen (z.B. Weidefläche für die Tiere der Jugendfarm, Obstgehölze entlang der Jugendfarm unter dem Aspekt „Essbare Stadt“).
3. Wie beurteilt das Bezirksamt mit Blick auf die o.g. natur- und umweltbezogenen Schutzgüter die im Rahmen der laufenden Qualifizierung an der großen Rasenfläche durchgeführten Maßnahmen (u.a. keine Bäume bzw. nur am Rand, Bewässerung aus Tiefbrunnen, Verlegung von Fertigrasen, Entfernung artenreicher Wildwiesen) [2]? Wären andere oder ergänzende Maßnahmen notwendig gewesen und/oder sind solche aktuell oder künftig notwendig?
Für den Bestandspark Mauerpark wurde eine Förderung im Rahmen der Städtebauförderung für eine Bestands-Qualifizierung beantragt und bewilligt. Dadurch wird am bestehenden Grundkonzept der Planungsidee von Prof. Lange festgehalten. (Anderenfalls hätte grundsätzlich ein neuer Ideen-/ Planungswettbewerb ausgelobt werden müssen.) Der Mauerpark hat sich in seinen Kernbereichen als sehr intensiv genutzte Parkanlage von stadtweiter Bedeutung entwickelt, die eine intensive gärtnerische Pflege erforderlich macht, um überhaupt den Charakter eine Grünfläche mit echter Vegetation zu erreichen. Vergleichbar intensiv genutzte Sportflächen werden daher grundsätzlich als Kunstrasenflächen angelegt – oder können nur zu ganz wenigen Einzelspielen im Jahr zur Nutzung frei gegeben werden.
Grundgedanke der Gestaltung des Rasenplateaus ist die Sichtbarmachung des ehemaligen Todesstreifens mit der dazugehörigen Leere. Am Rasenplateau sind die im Rahmen des Urheberrechts möglichen Maßnahmen mit Baumpflanzungen entlang der Ränder und Anlage von Blütensäumen entlang der Schwedter Straße ausgeschöpft worden.
Das Rasenplateaus war vor der Qualifizierung eine intensiv genutzte Fläche und wird dies auch in Zukunft wieder sein. Das schließt eine ökologische Wiesenansaat aus, da diese dem extrem starken Betritt und der intensiven Bespielung nicht standhält. Um weiterhin die Nutzung zu gewährleisten ist eine strapazierfähige geschlossene Rasendecke erforderlich. Es bestand zudem die Forderung, die Fläche schnellstmöglich wieder für die Nutzung freizugeben, was nur mit der Verwendung von Fertigrasen möglich war. Eine Ansaat hätte eine Schließung der Fläche von mindestens einem Jahr bedeutet statt 6 Monaten mit Fertigrasen.
Um die wiederhergestellte, geschlossene Rasenfläche zu erhalten, ist eine Bewässerung notwendig – unabhängig davon, ob es sich um Fertigrasen oder eine Ansaat handelt.
4. Bzgl. Genehmigungen im Rahmen der laufenden Qualifizierung im Bereich Natur-, und Umweltschutz (z.B. bzgl. der Ausbringung nicht gebietsheimischer Pflanzen im planungsrechtlichen Außenbereich) –
a) welche Genehmigungen wurden beim Bezirksamt (oder nach Kenntnis des Bezirksamtes bei anderen Behörden) durch die Grün Berlin GmbH oder andere Akteure beantragt und wie wurde jeweils entschieden
Genehmigungspflichtig sind nur Abweichungen der gebietsheimischen Pflanzenverwendung im Außenbereich (Bereich Moritzhof). Die Pflanzenauswahl für den Moritzhof wurden intensiv mit UmNat und SGA abgestimmt und einvernehmlich als Protokoll festgelegt.
b) wären in Anbetracht der bislang durchgeführten Maßnahmen nach Einschätzung des Bezirksamts (weitere) Anträge bzw. Genehmigungen notwendig gewesen,
Nein, es besteht auch keine weitere Antragspflicht, da alle anderen Planungsbereiche planungsrechtlich nicht als Außenbereich ausgewiesen sind.
c) sind solche Genehmigungen aufgrund geplanter, aber noch nicht durchgeführter Maßnahmen künftig (ggf. auch bei anderen Behörden) notwendig?
Nein, es besteht auch keine weitere Antragspflicht, da alle anderen Planungsbereiche planungsrechtlich nicht als Außenbereich ausgewiesen sind.
5. Wie und mit welchem Ergebnis (im Plan und in Zahlen) wurde im Rahmen der laufenden Qualifizierung im nördlichen Teil des Mauerparks (Flurstück 30) bzgl. des Biotopverbundkonzepts das Handlungserfordernis geprüft, „ob durch Schaffung von Verbindungsstrukturen die Minderung der Isolation der Kernflächen und somit eine Förderung der Migration der Zielarten erreicht werden kann“ [3]?
Das Thema Mauerpark als Teil des bezirklichen Biotopverbundkonzepts wurde mit SenMVKU und SGA und UmNat im Rahmen des 2. Mediationstermins zur Erhöhung der Biodiversität im Mauerpark diskutiert. Es wurde dargelegt, dass das Qualifizierungsprojekt die grundlegenden Strukturen des Mauerparks beibehält und naturschutzfachliche Interventionen in den gemeinsam festgelegten Entwicklungsbereichen vornimmt. Als Entwicklungsbereiche für die Biotopverbundfunktion wurde der Falkplatz und der Salbeiwiesenhang im Mauerpark definiert. Die konkreten Maßnahmen in diesen Bereichen wurden im Rahmen der Naturschutz AG abgestimmt und festgelegt.
6. Bzgl. der Kompensationsmaßnahme im nördlichen Teil des Mauerparks (Flurstück 30) –
a) sind die ursprünglichen Ziele der erreicht bzw. wieder hergestellt worden [3],
Die ursprünglichen Kompensationsziele waren u.a. die Sicherstellung von Freiräumen zur Erholungsnutzung sowie der stadtklimatischen und ökologischen Funktion. Die Ziele wurden erreicht, es erfolgte keine grundsätzliche Änderung der Funktionen und Bereiche. Zusätzlich wurden ökologische Entwicklungspotentiale des Bereichs bestimmt und entwickelt.
b) wie stellen sich die zur Kompensation vorgesehenen Gehölzflächen, Staudensäume, Staudenflächen, Wiesen, Bäume (Gruppen, Reihen, Einzelbaum) und Bäume in Gehölzflächen aktuell im Einzelnen (im Plan und in Zahlen) dar,
Auf dem Flurstück 30 waren zur Sicherung der ursprünglichen Kompensationsziele vor allem Baumquartiere, Hecken bzw. Gehölzflächen und Rasenflächen sowie im Senkgarten Schmuckbeete angelegt worden. Im Zuge der Qualifizierung wurde der grundsätzliche Entwurf für den Moritzhof beibehalten. Ausgenommen davon ist
der Teilbereich am Spielplatz, der vergrößert und damit zusätzlich entsiegelt und mit Bepflanzung versehen wurde.
Die vorhandenen, der Kompensation dienenden Pflanzungen waren in Teilen überaltert, sodass diese Strukturen wiederhergestellt werden mussten. Die Gehölzflächen entlang des Lichtburgrings und des Bärbel-Bohley-Rings wurden gepflegt, verjüngt und mit einheimischen Sträuchern ergänzt.
In der Vergangenheit gefällte und abgängige Bäume im Apfel- und Birnenhain wurden entnommen und durch Neupflanzungen ersetzt.
Im südlichen Teil des Moritzhofs entlang der Tierweide hat sich aus der ursprünglichen niedrigen Buchenhecke eine hohe Baumreihe entwickelt, die im Zuge der Qualifizierung unangetastet geblieben ist.
Die aus baulichen Gründen erforderliche Fällung von sieben Pappeln wurde mit 18 Neupflanzungen verschiedener Baumarten kompensiert.
Im Senkgarten sind die Schmuckbeete mit neuen Blühstauden wieder hergestellt worden.
Es wurden um die Tierweide und entlang des Moritzhofs neue Gehölzstreifen aus Weiden und Obststräuchern angelegt. Im Bereich zwischen der Tierweide und dem Senkgarten ist die vorhandene Pflanzung um gebietsheimische Sträucher ergänzt worden, darüber hinaus wurde die Fläche durch einen Zaunbau vor dem Zutritt durch Hunde geschützt.
Es wurden zusätzliche Schattenstauden im Bereich südlichen Teilbereichs ergänzt.
In Saumbereichen (entlang des Weges am Kletterfelsen sowie im Bereich der ehemaligen Rasenfläche entlang der Gehölzflächen des Apfelhains) wurden Bienen- und Schmetterlingswiesensäume angesät.
c) bestehen Diskrepanzen bestehen zwischen Soll- und Ist-Zustand und falls ja, warum?
Nach Einschätzung des Bezirks besteht keine Diskrepanzen zwischen Ist- und SollZustand.
[1] https://gruen-berlin.de/projekte/parks/mauerpark/projekt-ticker
[2] https://www.mauerpark.info/2024/08/qualifizierung-naturschutz/
[3] https://bvv-pankow.berlin.de/pi-r/ka020_r.asp?KALFDNR=4192
Manuela Anders-Granitzki