KA-1073/IX

Nachfragen zur Beantwortung der KA-1059/IX

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

16.06.2025

Ich frage das Bezirksamt:

1. Bis wann ist die Prüfung der Umbenennung der Robert-Rössle-Straße in Cécile-VogtStraße beim Rechtsamt abgeschlossen? Wenn kein Termin benannt werden kann, warum nicht?

Aufgrund anhaltender personeller Engpässe und vordringlich zu bearbeitender Terminsachen, war eine anschließende Bearbeitung bislang nicht möglich. Infolge kürzlich erfolgter, sowie zeitnah zu erwartender personeller Unterstützung, wird die Prüfung wiederaufgenommen werden.

2. Was ist die in der Antwort auf KA-1059/IX erwähnte „Kenntnisnahme ohne Einwände“ durch die BVV? Existiert analog dazu eine „Kenntnisnahme mit Einwänden“? Wo sind „Kenntnisnahmen mit Einwänden“ und „Kenntnisnahmen ohne Einwände“ rechtlich geregelt? Was ist der Unterschied zu

– der in § 12 Abs. 3 sowie § 13 Abs. 2 BzVerwG geregelten Aufhebung von Entscheidungen des BA durch die BVV bei Verwaltungshandeln, das nicht voll der Anregung der BVV entspricht;

– der in § 13 BzVerwG geregelten Kenntnisnahme durch die BVV;

– sowie der in § 15 BzVerwG geregelten Unterrichtung der BVV?

Bitte bei der Antwort insbesondere die einschlägige Rechtsprechung, das Bezirksverwaltungsgesetz und das Verwaltungsverfahrensgesetz berücksichtigen.

Die in der Antwort auf KA-1059/IX verwendeten Formulierungen „Kenntnisnahme mit bzw ohne Einwände“ stellen keine im Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) oder im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) bestimmten Rechtsbegriffe dar. Die Wortwahl diente allein der informellen Umschreibung des mit Schlussbericht zur Drucksache VI-1032 festgelegten „Verfahren für Neu-bzw. Umbenennungen für Pankower Straßen, Plätze und Orte“. Die Unterrichtung über die Absicht der Umbenennung wird gemäß § 15 BezVG informiert. Zur Vermeidung von Missverständnissen werden diese Formulierungen künftig nicht mehr verwendet.

3. Warum ist das Bezirksamt seiner Berichtspflicht zur Drucksache IX-0070 seit über einem Jahr nicht nachgekommen?

Wir werden unserer Berichtspflicht gegenüber der BVV umgehend nachkommen und bedauern, dass dies bisher nicht geschehen ist.

Manuela Anders-Granitzki