IX-1254

Sichere Überquerung in der Triftstraße Französisch-Buchholz

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob und wie in der Triftstraße in Französisch-Buchholz die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifens) auf Höhe des Vienwegs erfolgen kann. Dabei ist sowohl das jetzige Herantreten an die zuständige Senatsverwaltung als auch die Umsetzung im Rahmen der geplanten Umbaumaßnahmen der Triftstraße zu prüfen.

gez. BV Almuth Tharan, BV Paul Schlüter, BV Jan Drewitz

Begründung:

Die Triftstraße in Französisch-Buchholz ist eine stark befahrene Straße, die insbesondere für Fußgänger*innen eine erhebliche Barriere darstellt. Auf Höhe des Vienwegs befinden sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite sowohl ein Supermarkt als auch eine Kindertagesstätte. Die aktuelle Verkehrssituation erschwert eine sichere Überquerung der Straße erheblich, was besonders für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ein Sicherheitsrisiko darstellt. Der Fußweg von der Einmündung des Vienweges zu einer Querung mit Ampel sind in beide Richtungen jeweils 210m. Das heißt, dass Menschen für eine sichere Querung an dieser Stelle mehr als 400m Umweg machen müssten, um über die Straße zu gelangen.

Die geplante Sanierung der Triftstraße bietet die ideale Gelegenheit, die Verkehrssicherheit an dieser Stelle nachhaltig zu verbessern, ist jedoch laut Investitionsplanung erst 2030 vorgesehen, weshalb eine vorgezogene Einrichtung geprüft werden sollte. Gemäß dem Berliner Mobilitätsgesetz (§ 50 MobG BE) hat die Förderung des Fußverkehrs und die Erhöhung der Verkehrssicherheit für zu Fuß Gehende Priorität. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an dieser Stelle würde nicht nur die Verkehrssicherheit erhöhen, sondern auch die Erreichbarkeit wichtiger Infrastruktureinrichtungen verbessern und damit die Lebensqualität im Kiez steigern.