Das Bezirksamt wird ersucht, kurzfristige Maßnahmen für Geschwindigkeitsbegrenzungen in den Straßen Am Rollberg, Dammsmühler Straße und Kirchstraße zu prüfen und umzusetzen.
Dabei sollen u.a. auch folgende Maßnahmen in die Prüfung einbezogen werden:
- Schaffung von Fahrbahnverschränkungen durch Anordnung von wechselseitigen Parkständen
- Aufbringen des Tempo 30-Schildes auf der Fahrbahn
- Einrichtung von Aufpflasterungen an geeigneten Stellen
- Anbringung von optischen Verengungen durch Fahrbahnmarkierungen
gez. BV Almuth Tharan, BV Paul Schlüter, BV Jan Drewitz
Begründung:
In den genannten Nebenstraßen werden die bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzungen von Tempo 30 regelmäßig überschritten, was zu einer erhöhten Gefährdung aller Verkehrsteilnehmenden, insbesondere von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen führt. Kürzlich gab es einen Unfall, bei dem sich ein Auto überschlug.
Die BVV hatte bereits mit der Drucksache 0427-IX „Schleichverkehre in Rosenthaler Anwohnerstraßen verhindern“ das Bezirksamt ersucht, den Durchgangsverkehr in den Straßen Am Rollberg, Dammsmühler Straße, Kirchstraße und Straße 113 durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Die Ergebnisse von einer Verkehrszählung, die wegen Beeinflussungen der Zählergebnisse wiederholt wurden, ergaben nicht die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs. Der kürzliche Unfall zeigt aber, dass das Problem von erhöhter Geschwindigkeit in den genannten Straßen weiter besteht.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen würde nicht nur die Verkehrssicherheit erhöhen, sondern auch die Lärmbelastung für Anwohner*innen reduzieren.