Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Im Entwurf des Pankower Haushalts 2026/2027 (Drucksache IX-1234) findet sich im Kapitel 3700 der Titel „52110 (neu)“ als „Unterhaltung der Grünanlagen“ mit einem Ansatz von je 1000 €. Erst in der Stellungnahme des Ausschusses für Schule und Sport findet sich die Beschreibung „Für die Beseitigung von Gefahrenstellen und Erhaltung der Schulhöfe“ via auftragsweise Bewirtschaftung.
a) Aus welcher Quelle erfolgte diese Finanzierung bisher, z.B. aus Titel 52110 im Kapitel 3810 (Grün- und Freiflächen),
Die Finanzierung erfolgte aus dem Kapitel 3810 / Titel 52110.
b) Wie hoch war diese Finanzierung, d.h. die tatsächlichen Ausgaben in der Haushaltswirtschaft inklusive Verstärkung, jeweils den Jahren 2021 bis 2024 (bitte jeweils jährliche Angabe) und 2025 (bitte monatliche Angabe), und welches Unterkonto ist dies in der Haushaltsüberwachung?
Es erfolgte im Rahmen der Haushaltswirtschaft in den Jahren 2021-2023 keine nachvollziehbare Unterteilung von Ausgaben für welchen Bereich (z.B. öffentliche 2 Grünfläche oder Grünfläche auf Schulhöfen) Unterhaltungsmaßnahmen vorgenommen werden.
Ab dem Doppelhaushalt 2024/2025 sind die Ausgaben im Titel 3810 / Kapitel 52110 im Unterkonto 232 mit folgenden Angaben abgebildet:
2024 = 338.892,30 €
2025 -01 = 0 €
2025 -02 = 5.783,40 €
2025 -03 = 9.399,93 €
2025 -04 = 0 €
2025 -05 = 11.566,80 €
2025 -06 = 5.891,59 €
2025 -07 = 11.215,75 €
2025 -08 = 41.850,48 €
2025 -09 = 5.646,55 €
Hier sind nur die Sachkosten erfasst. Die Kosten des personellen Einsatzes des SGA sind hier nicht erfasst.
2. Im Entwurf des Pankower Haushalts 2026/2027 (Drucksache IX-1234) findet sich im Kapitel 3715 der Titel 52109 als „Unterhaltung von Sportanlagen“ via auftragsweise Bewirtschaftung mit demselben Ansatz wie im vorherigen Doppelhaushalt Kapitel 3810, Titel 52109.
a) Wie hoch war diese Finanzierung, d.h. die tatsächlichen Ausgaben in der Haushaltswirtschaft inklusive Verstärkung, jeweils den Jahren seit 2021 bis 2024 (bitte jeweils jährliche Angabe) und 2025 (bitte monatliche Angabe)?
Die Mittel im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 stammen aus dem Kapitel 3810 / Titel 52109 und aus zusätzlichen Mitteln, die im Rahmen des BVV-Beschlusses IX1234 zugewiesen wurden.
Die Ausgaben im Kapitel 3810 / Titel 52110 stellen sich wie folgt dar:
2021 = 115.204,55 €
2022 = 119.991,88 €
2023 = 119.878,93 €
2024 = 111.679,97 €
2025 -01 = 0 €
2025 -02 = 2.946,32 €
2025 -03 = 2.881,40 €
2025 -04 = 15.287,21 €
2025 -05 = 1.926,37 €
2025 -06 = 6.804,28 €
2025 -07 = 19.864,14 €
2025 -08 = 26.358,86 €
2025 -09 = 15.105,79 €
3. Aus welchen Quellen können die neuen im Rahmen der Haushaltswirtschaft verstärkt werden, und mit welchen Titeln sind diese beiden Titel deckungsfähig?
a) Kapitel 3715 Titel 52109,
b) Kapitel 3700 Titel 52110?
Antwort zu a) und b): Gemäß § 20 Landeshaushaltsordnung (LHO) sind die konsumtiven Sachausgaben (Titel der Hauptgruppe 5) gegenseitig deckungsfähig. Das heißt die beiden genannten Titel können im Wege der Deckungsfähigkeit grundsätzlich verstärkt werden. Eine gegenseitige Deckungsfähigkeit zwischen den beiden Titel besteht allerdings nur, wenn ein verwaltungsmäßiger oder sachlicher Zusammenhang besteht. (siehe auch Antwort zu Frage 4.)
4. Gibt es eine Deckungsfähigkeit oder sonstigen Zusammenhang (z.B. Verstärkung via Haushaltswirtschaft) zwischen den Flächen (Schule Kapitel 3700, Titel 52110 sowie Sport Kapitel 3715, Titel 52109) und den Gebäuden (Kapitel 3306, Titel 51900) – und falls ja, wie werden Gebäude und Flächen integriert?
Die Deckungsfähigkeit unter den konsumtiven Sachausgaben ist grundsätzlich innerhalb eines Kapitels möglich. Nur wenn ein verwaltungsmäßiger oder sachlicher Zusammenhang besteht, besteht die Möglichkeit, die Deckungsfähigkeit auch innerhalb eines Einzelplans oder eines Bezirkshaushaltsplans vorzunehmen. Bei einem Titel, für den Mehrausgaben erforderlich sind, können überplanmäßige Ausgaben nach § 37 LHO beantragt werden. Für diese muss jedoch ein Ausgleich bei einem anderen Titel vorhanden sein.
Ein direkter haushaltsmäßiger Zusammenhang zwischen der Bewirtschaftung der Gebäude und Flächen in den genannten unterschiedlichen Kapiteln besteht ansonsten nicht.
Jörn Pasternack