KA-1122/IX

Programm „Bäume für Pankow“ – Rahmenbedingungen

Über das Programm „Bäume für Pankow“ [1] werden durch die Ausgleichsabgabe aus der Baumschutzverordnung [2] finanzierte Bäume privaten Flächeneigentümern kostenlos zur Verfügung gestellt.

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1. Die Projektseite des Bezirksamts gibt an: „Die Ausgleichsabgabe muss zusätzlich zu anderen öffentlichen Ausgaben eingesetzt werden. Regelaufgaben wie die Nachpflanzung von Straßenbäumen oder Bäumen in öffentlichen Grünanlagen können daher nicht finanziert werden.“ – 

a) was sind bei Nachpflanzung von Straßenbäumen oder Bäumen in öffentlichen Grünanlagen „Regelaufgaben“ und wo ist dies festgelegt?

Mit „Regelaufgaben” sind Aufgaben gemeint, die über gesetzliche Regelungen (z.B. Berliner Straßengesetz, Grünanlagengesetz (GrünanlG)) als „Sowieso-Aufgaben“ der zuständigen Fachämter, in diesem Fall des Straßen- und Grünflächenamtes festgelegt sind. Dazu zählen beispielsweise der Schutz, die Entwicklung und Pflege von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (§ 4 und § 5 Abs. 1 GrünanlG). Im Einzelnen ist z.B. die Nachpflanzung auf Baumstandorten, Kontrolle des Baumbestands, Planung und Entscheidung, wo nachgepflanzt werden muss und die Pflanzung, Nachpflege der Jungbäume gemeint. Festgelegt sind diese Regelaufgaben auch in § 16 Berliner Straßengesetz, der Zielvereinbarung Straßenbäume, dem Handbuch Gute Pflege sowie den Haushalts- und Zuweisungsregelungen /Produktfinanzierung für Straßenbäume (Produkt 80988).

b) (wie) ist die Pflanzung von Straßenbäumen, Bäumen in öffentlichen Grünanlagen oder auf sonstigen öffentlichen Flächen via Ausgleichsabgabe möglich (vgl. § 6 Abs. 9 BaumSchVO), d.h. zusätzlich zu den „Regelaufgaben“?

Denkbar ist der Einsatz der Ausgleichsabgabe für Neupflanzungen von Bäumen im Straßenland oder in öffentlichen Grünanlagen nur, wenn damit natur- und/oder artenschutzrechtliche Zielsetzungen verbunden sind, die sich deutlich von den Standardpflanzungen abheben. Dies kann z.B. durch die Stärkung von Biotopverbünden sowie die Verwendung gebietsheimischer Arten erfolgen. Die Kosten für die Pflanzung und Pflege sowie den Personaleinsatz, wären allerdings deutlich höher, als beim Projekt „Bäume für Pankow“, da bei Pflanzungen insbesondere im Straßenland erheblich höhere Anforderungen als auf Privatgrundstücken bestehen. Die Herrichtung der Pflanzstandorte (z.B. Baumscheiben) und auch die Anwuchspflege müssen vom Bezirk getragen werden. Dadurch erhöht sich der Stückpreis für jeden gepflanzten Baum um ein Vielfaches.

2. Gibt es a) Straßenbäume, b) Bäume in öffentlichen Grünanlagen oder c) Bäume auf sonstigen Flächen in Pankow, die via Ausgleichsabgabe nach BaumSchVO vorgenommen wurden – und falls ja, wie viele Bäume sind dies jeweils?

Über die Ausgleichsabgabe wurden bisher keine Straßenbäume und Bäume in öffentlichen Grünanlagen finanziert. Mit dem Projekt „Bäume für Pankow“ wird die Ausgleichsabgabe erstmals für Neupflanzungen auf Privatflächen eingesetzt.

3. In § 6 Abs. 6 BaumSchVO ist festgelegt, dass „Ersatzpflanzungen auf Kosten des Verpflichteten auch auf öffentlichen Flächen vorgenommen werden“ können – unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?

Ersatzpflanzungen auf öffentlichen Flächen sind nur möglich, wenn auf dem Grundstück des Antragstellenden keine geeignete Fläche für eine Ersatzbaumpflanzung vorhanden ist. Zudem ist das Einvernehmen mit dem Fachvermögensträger der öffentlichen Fläche und dem Umwelt- und Naturschutzamt herzustellen. Es besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Ersatzpflanzungen im öffentlichen Raum.

4. Ersatzpflanzungen auf öffentlichen Flächen sind nur möglich, wenn das Vorhaben von besonderem öffentlichen Interesse ist. Gibt es a) Straßenbäume, b) Bäume in öffentlichen Grünanlagen oder c) Bäume auf sonstigen Flächen in Pankow, die als Ersatzpflanzungen nach BaumSchVO vorgenommen wurden – und falls ja, wie viele Bäume sind dies jeweils?

Im Rahmen von Baumaßnahmen des Landes Berlins, die von besonderem öffentlichen Interesse sind, werden immer wieder Ersatzpflanzungen nach der Berliner Baumschutzverordnung (BaumSchVO), z.B. in öffentlichen Grünanlagen und auf Schulgrundstücken, festgesetzt. 2024 wurden im Rahmen von Schulneubau- bzw. Ergänzungsbaumaßnahmen ca. 20 Ersatzbäume auf Schulgrundstücken oder sonstigen Flächen gepflanzt. Ersatzpflanzungen im Straßenland wurden bisher nicht durchgeführt. Da die Standorte von Straßenbäumen aufgrund von immer wieder erforderlichen Baumaßnahmen nicht dauerhaft gesichert werden können (z.B. wegen Leitungsbau), sind diese nicht geeignet.

5. Falls Bäume im öffentlichen Raum, die als Ersatzpflanzungen oder mit Ausgleichsoder Kompensationsmitteln gepflanzt wurden, und bei denen noch eine entsprechende Erhalts- bzw. Ersatzpflicht gilt – wie wie sind diese Bäume erkennbar

a) für Ämter,

Das Straßen- und Grünflächenamt und das Umwelt- und Naturschutzamt dokumentieren Ersatzpflanzungen nach der BaumSchVO in den Fachanwendungen UNIS und GRIS. Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen werden im Kompensationsflächenkataster dokumentiert.

b) für die Öffentlichkeit?

Für die Öffentlichkeit sind diese Informationen bisher nicht verfügbar. Mit den zur Verfügung stehenden Software-Lösungen kann dies aktuell auch nicht ermöglicht werden.

Manuela Anders-Granitzki

[1] https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/umwelt-und-naturschutzamt/naturschutz/b-ume-f-r-pankow-1513472.php
[2] https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-BaumSchVBEV5P6
[3] https://bvv-pankow.berlin.de/pi-r/vo020_r.asp?VOLFDNR=6418