KA-1105/IX

Veränderung der Finanzierungsstruktur in den Eingliederungshilfen nach SGB IX

Die Senatsverwaltung plant ab dem kommenden Jahr eine rechnerische Umstellung der aktuellen Vergütungsstruktur sämtlicher Angebote der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Dazu wurden alle Leistungserbringenden aufgefordert eine rechnerische Umstellung vorzunehmen und der Senatsverwaltung vorzulegen. Durch diese Veränderungen ist eine Anpassung der Vertragsunterlagen erforderlich, die auch in den Bezirken vollzogen werden muss, da die Auszahlung über die Ämter für Soziales in den Bezirken erfolgt. Daraus ergeben sich Fragen, wie und in welcher Form die Bezirke an diesem Prozess beteiligt wurden bzw. deren Umstellungserfordernisse zu einer fristgerechten Umsetzung berücksichtigt worden sind.

1. Wie und in welcher Form wurden die Bezirke bei der Umstellung bisher beteiligt?

Die Bezirke wurden regelmäßig über den Sachstand z.B. in der AGTeilko informiert. Auch konnten die Bezirke sich an einzelnen Arbeitsgruppen beteiligen.

2. Gibt es bereits jetzt absehbare Herausforderungen bei der Umstellung und wie wurden diesen gegenüber dem Senat, den Leistungserbringenden und den Leistungsberechtigten kommuniziert?

Die Herausforderungen bestehen insbesondere in der engen zeitlichen Gestaltung. Alle Teilhabefachdienste Soziales und deren Amtsleitungen haben dies regelmäßig an die SenASGIVA zurückgespiegelt und um Terminverlegung gebeten. Diese wurde allerdings immer abgelehnt.

3. Welche konkreten Auswirkungen hat diese Umstellung auf die Teilhabeplanung und die Arbeit der Teilhabeplanenden?

Die Teilhabeplanenden ermitteln bereits jetzt den Bedarf mit dem TiB und der ZLP. Die bisher geplante Einführung der neuen Vergütungsstruktur nach einem komplett neuen System soll erst 2027 erfolgen. Die Auswirkungen sind daher noch nicht absehbar. Derzeit erfolgt eine rechnerische Umstellung.

4. Sind die Teilhabeplanenden trotz der zu erwartenden Mehrbelastung für die Leistungsberechtigten ansprechbar?

Da die Teilhabeplanenden in diesem Prozess derzeit nicht so stark eingebunden sind, ist die Ansprechbarkeit weiterhin gegeben.

5. Kann zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen werden, dass eine fristgerechte Umstellung vollzogen werden kann?

a)  Wenn nein, warum nicht?

Diese Frage kann derzeit noch nicht beantwortet werden, da noch nicht bekannt ist, ab wann die Bezirke mit der Umstellung beginnen können und wann dafür alle notwendigen Informationen den Bezirken übergeben werden. Es ist jedoch bereits jetzt ein sehr enges Zeitfenster und die Umstellung kann nur durch die Leistungskoordination erfolgen.

6. Welche konkreten Auswirkungen hätte eine Verzögerung der Umstellung auf die Leistungsberechtigten?

Auf die Leistungsberechtigten hat eine mögliche Verzögerung der Umstellung keine Auswirkungen.

7. Welche konkreten Auswirkungen hätte eine Verzögerung der Umstellung auf die Leistungserbringenden?

Siehe Antwort zu 5.a.