IX-1334

Hitzeresiliente Stadtentwicklung durch blau-grüne Infrastruktur

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich eine Regelung für hitzeresiliente Stadtentwicklung durch angepasste Sondernutzungen in den Bereichen Niederschlagswassermanagement und Begrünung für öffentliche Flächen zu erarbeiten.

Für Regentonnen und (weitere) Sondernutzungen, die den Katastrophenschutz, die Umsetzung der Ziele des Hitzeaktionsplans [1] oder des Klimaschutzkonzepts [2] sowie die blau-grüne Infrastruktur befördern, soll das Bezirksamt prüfen, ob bei Sondernutzungen nur eine Verwaltungsgebühr erhoben und auf Sondernutzungsgebühren verzichtet werden kann.

Der Regelungsvorschlag ist in den Ausschüssen für Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur sowie Mobilität und öffentliche Ordnung vorzustellen. Es ist ein expliziter Verweis auf der Internet-Präsenz des Bezirksamtes, ggf. mit Verweis auf mögliche zu beantragende (Dritt)Mittel, vorzusehen. Darüber hinaus soll eine spätere Aufnahme in das Klimaanpassungskonzept geprüft werden.

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, sich gegenüber dem Senat bzw. den jeweils zuständigen Stellen für eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen (vor allem Einleitung von Niederschlagswasser auf benachbarten Grundstücken [3]) einzusetzen und so das Konzept der „Schwammstadt“ weitergehend umsetzbar zu machen.

Berlin, den 20. Januar 2026

Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

gez. BV Almuth Tharan, BV Paul Schlüter, BV Axel Lüssow

Begründung

Der vom Bezirksamt beschlossene Hitzeaktionsplan (HAP) [1] beschreibt die besondere Berücksichtigung von naturbasierten Maßnahmen „der blauen und grünen Infrastruktur“ und einer angepassten Stadtentwicklung als weiteren Schritt in Richtung einer klimaangepassten Entwicklung des Bezirks. Die Maßnahmen im ebenfalls vom Bezirksamt beschlossenen Klimaschutzkonzept [2] sind u. a. „hitzeresiliente Stadtentwicklung“ und „Regenwassermanagement neu denken“ – diese wurden ebenso wie ein flächengerechter und sozial- und klimaverträglicher Straßenraum bei der Öffentlichkeitsbeteiligung besonders hoch gewichtet. Daher ist es auch bei der Gestaltung des bestehenden öffentlichen Raums notwendig, weitere Potenziale auszuschöpfen.

Der Katastrophenschutz und die entsprechenden Ziele sowohl des Hitzeaktionsplans als auch des Klimaschutzkonzepts stellen ein öffentliches Interesse dar, nach dem entsprechend dem § 11 des Berliner Straßengesetz (BerlStrG) Sondernutzung eine Genehmigung in der Regel zu erteilen ist, wenn behinderte Menschen nicht erheblich beeinträchtigt werden und keine zwingenden Gründe der Verkehrssicherheit entgegenstehen. Eine Verkehrsbehinderung nach § 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll selbstverständlich nicht entstehen, diese soll jedoch möglichst gegenüber dem Hitzeschutz und der Schaffung mehr blau-grüner Infrastruktur auch auf öffentlichen Flächen abgewogen werden.

Die aktuellen Informationen und Antragsmodalitäten [4] für Sondernutzungen in Pankow enthalten noch keine Elemente, die die Umsetzung des Hitzeaktionsplans oder des Klimaschutzkonzepts befördern, z. B. mehr kühlendes Grünvolumen oder Regentonnen für die Bewässerung des Stadtgrüns. Andere Bezirke haben bereits Formulare z. B. für Regentonnen [5] und erlassen generell die Sondernutzungsgebühr nach § 11 Abs. 9 des Berliner Straßengesetzes.

[1] https://www.berlin.de/hitzeschutz/bezirksaktivitaeten/pankow/

[2] https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/beauftragte/klimaschutz/artikel.1511430.php

[3] https://regenwasseragentur.berlin/wassersensibel-planen/rechtsgrundlagen/

[4] https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/verwaltung/artikel.219595.php

[5] https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/oeffentlicher-raum/artikel.1481622.php