Stellenbewertungsverfahren sind eine zentrale Grundlage für transparente Eingruppierungen, Personalbindung und eine verlässliche Personalplanung. Verzögerungen führen häufig zu Unklarheiten in den Fachbereichen, längeren Stellenbesetzungsverfahren, zu Unzufriedenheit bei Beschäftigten und im Einzelfall zu rechtlichen Auseinandersetzungen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um Auskunft zum Arbeitsaufkommen, Bearbeitungsstand, Verzögerungsgründen, Verfahrensdauer, Rechtsstreitigkeiten sowie zur Priorisierungspraxis der Bewertungsstelle innerhalb der Serviceeinheit Personal.
Fragen:
1. Wie viele Anträge auf Stellenbewertung sind in den vergangenen drei Kalenderjahren (01.01.2023 bis 31.12.2025) insgesamt eingegangen? Bitte nach Jahr und Fachbereich/Amt aufschlüsseln.
Eine komplette Auflistung nach Eingangsdatum und Abschluss der Bearbeitung ist durch die aktuell unzulässige IT-Anwendung Access nicht mehr möglich. Anbei finden Sie die noch offenen Bewertungsvorgänge aus den jeweiligen Jahren.


2. Wie viele dieser Anträge bezogen sich auf die Neubewertung einer besetzten Stelle und wie viele Anträge wurden für neue Stellen gestellt? Bitte nach Jahr und Fachbereich/Amt aufschlüsseln.
Zu dieser Unterscheidung gibt es keine statistischen Daten.
3. Wie viele der unter Frage 1 genannten Verfahren konnten bis zum Stichtag 31.12.2025 abschließend bearbeitet werden? Bitte nach Jahr und Fachbereich/Amt aufschlüsseln.
Aufgrund der vorliegenden Angaben unserer Datenbanken (siehe auch die Begründung der Abweichung aus Antwort zur Frage 1) wird an dieser Stelle auf die abgeschlossenen Bewertungsvorgänge, geordnet nach Fachbereich / Amt, eingegangen.



4. Welche Stellenbewertungsverfahren konnten bis zum Stichtag 31.12.2025 nicht abschließend bearbeitet werden und warum nicht?
Bei den meisten Verfahren dauerte es sehr lange, bis bewertungsfähige und vollständige sowie plausible Unterlagen vom Fachbereich vorgelegt wurden. Grundsätzlich geht die Bewertungsbearbeitung mit einem hohen Klärungs- und damit Rücksprachebedarf in den Fachbereichen einher. Das gehört zu einem regulären Bearbeitungsablauf dazu, um rechtssichere und dauerhafte Bewertungen vornehmen zu können.
Des Weiteren führt das zahlreiche Ausscheiden von Stelleninhabenden aus Altersgründen und der enorme Bedarf an neuen Fachkräften dazu, dass hier prioritär Bewertungen vorgenommen werden, um zeitnah ohne Bewertungsvermutung ausschreiben und rechtssicher eingruppieren zu können. Weitere Gründe für das prioritäre Bewerten können gegeben sein, sodass sich reguläre Vorgänge in der Bearbeitung verzögern (siehe hierzu Antwort zu Frage 10). Auch Fluktuation sowie eine insgesamt zu geringe Stellenausstattung in der Gruppe Stellenbewertung haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass eine zeitnahe Bearbeitung von Bewertungsvorgängen nicht möglich war. Das Bezirksamt hat darauf mit der Einrichtung zusätzlicher Sachbearbeiterstellen reagiert, so dass inzwischen eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten erreicht werden konnte.
An dieser Stelle ist anzumerken, dass zu einem abschließend bearbeiteten Stellenbewertungsvorgang auch die vollständige Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen gehört und somit noch nicht alle in 2025 bearbeiteten Bewertungen mitgezählt werden konnten.
5. Welche Stellenbewertungen konnten ohne Rückfragen an die Fachbereiche bzw. Büroleitungen bearbeitet werden?
Der Prozess einer Stellenbewertung beinhaltet nicht nur einen umfassenden Blick auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Beschreibung des Aufgabenkreises (BAK), sondern auch auf angrenzende Aufgabengebiete, ähnliche Aufgaben im Fachbereich, Aufgaben im Bezirksamt allgemein sowie in anderen Bezirksämtern. Daher findet in der Regel ein Stelleninterview mit den Stelleninhabenden oder dem/der Fachvorgesetzten statt. Nur so ist gewährleistet, dass die Auf gaben und Fachkenntnisse richtig dargestellt und nachvollzogen werden können und anschließend die Stellenwertigkeit anhand der Bewertungsmerkmale des TV-L sowie der Bewertungskriterien nach dem KGSt®- Verfahren 01/2009 rechtssicher festgestellt werden kann. Zudem ist zu berücksichtigen, dass es an dieser Stelle auch um die Klärung und Transparenz der unterschiedlichen Bewertungssystematiken (Tarifbeschäftigte und Beamte) für die Führungskräfte und ihrer Beschäftigten geht. Es muss von den Kolleginnen der Stellenbewertung für Verständnis zum Bewertungsergebnis geworben werden. Andererseits werden aufgrund von Unklarheiten und subjektiver Unzufriedenheit weitere (neue) BAKs für schon aktuell bewertete Aufgabengebiete eingereicht.
Rückfragen spielen im Bearbeitungsprozess der Stellenbewertung somit stets eine wichtige Rolle und sind für eine rechtssichere Stellenbewertung unumgänglich.
6. Bei welchen Stellenbewertungsverfahren mussten Rückfragen an die Fachbereiche bzw. Büroleitungen gestellt werden und wie lang hat die Beantwortung dieser Fragen gedauert?
Siehe die Antwort auf Frage 5.
Die Dauer der Beantwortung von Rückfragen variiert von Fall zu Fall. Um mehr Transparenz und Wissen zu den Bewertungssystemen zu geben, wurden in den letzten Jahren mehrere verschiedene Maßnahmen eingesetzt. Diese beinhalten u.a. Hinweise zum Ausfüllen von BAKs (im “Werkzeugkoffer Führung“ im Intranet) oder auch interne BAK-Schulungen bzw. VAK-Schulungen.
Aktuell gibt es aus diesem Erfordernis heraus eine neue Stelle bei der AG Stellenbewertung, die sich insbesondere mit der Beratung der Führungskräfte zur Erstellung einer rechtssicheren BAK unter Beachtung der Eingliederung in die Organisationsstruktur befasst. Der Bedarf ist für alle sechs Geschäftsbereiche sehr groß.
7. Wie viele Stellen wurden im betreffenden Zeitraum niedriger und welche höher bewertet? Bitte nach Jahr und Fachbereich/Amt aufschlüsseln.
Es gibt in der Regel nur Bewertungsergebnisse, die gleichbleibend oder höher ausfallen, als die letzte Bewertung bzw. die bisherige Bewertungsvermutung. Dies beruht darauf, dass die Bewertungsvermutung schon im Vorfeld der Ausschreibung (ohne vorhandene Bewertung) festgestellt wird. Zudem werden oftmals vor Einreichung der BAK bereits Beratungen zur Organisation bzw. zu den Auswirkungen bestimmter Änderungen der Arbeitsaufgaben auf die Eingruppierung der Beschäftigten durchgeführt. Die erfragte Unterscheidung nach der Anzahl der Stellen kann der Ergebnisdatenbank nicht entnommen werden.
8. Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer einer Stellenbewertung (vom vollständigen Antragseingang bis zum abschließenden Bescheid/Ergebnis) in den vergangenen drei Jahren?
Vom Zeitpunkt der Vorlage bewertungsfähiger Antragsunterlagen bis zur schriftlichen Mitteilung des Bewertungsergebnisses an den Fachbereich ist aktuell mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von ca. 2 – 2,5 Monaten zu rechnen. Das setzt eine Bearbeitung ohne Unterbrechung und zeitnahe Rücksprachen zwischen Fachbereich, Büroleitung und Stellenbewertung voraus. Je nach Sachverhalt, ob z.B. Stellungnahmen von Amts- bzw. Fachbereichsleitungen oder Stelleninterviews mit der Stelleninhabenden Person im Rahmen des Bearbeitungsprozesses erforderlich sind, kann die Bearbeitung eventuell einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen.
In diesem zeitlichen Umfang ist neben der eigentlichen Stellenbewertung auch die Beteiligung der Frauenvertretung und des Personalrats enthalten.
9. Wie viele Klagen bzw. Klageandrohungen im Zusammenhang mit Stellenbewertungsverfahren hat es in den vergangenen drei Jahren gegeben? Bitte nach Jahr aufschlüsseln und – soweit datenschutzrechtlich zulässig – den jeweiligen Verfahrensauslöser (z. B. Verfahrensdauer, Ergebnis der Bewertung, Verfahrensfehler) benennen.
- 1 Klageverfahren aus dem Jahre 2021 betraf E 11, die letzte Entscheidung des Arbeitsgerichts im Jahr 2025 folgte der Argumentation des Bezirksamts Pankow, bisher noch nicht rechtskräftig;
- 3 Klageverfahren aus dem Jahre 2023 betrafen E 9b, inzwischen rechtskräftig zu Gunsten des Bezirksamts abgeschlossen;
- 1 Klageverfahren aus dem Jahre 2025 betrifft E 11, noch rechtshängig
10. Nach welchen konkreten Prioritäten und Kriterien werden Stellenbewertungsverfahren in der Bewertungsstelle bearbeitet?
Folgende Prioritäten werden berücksichtigt:
- Geplantes altersbedingtes Ausscheiden von Stelleninhabenden (zur Vorbereitung von Stellenbesetzungsverfahren)
- Änderungen des Tarifvertrages für bestimmte Berufsgruppen und Wegfall der bisherigen
- Bewertungen (Bsp. Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Büchereien und Museen).
- Dienstpostenbewertungen (zur Vermeidung von Nachteilen verbeamteter Dienstkräfte, da keine Rückwirkung von Neubewertungen möglich)
- bei anhängigen Klageverfahren