KA-1207/IX

Grüne Grellstraße – Umsetzung der Drs. IX-0360

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

1. Sind die im Schlussbericht zu Drs. IX-0360 angekündigten genauen Baumuntersuchungen zur Standfestigkeit inzwischen abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 

Die Bäume wurden mehrfach kontrolliert und untersucht. Auf Grund der jahrelangen Beparkung des Mittelstreifens ist dieser Bereich sehr verdichtet, wodurch der Luftaustausch und die Wasseraufnahme der Wurzeln negativ beeinflusst wurden. Neben vielen Wurzelverletzungen entwickelte sich teilweise eine ungewöhnliche Wurzelstruktur mit relativ vielen oberflächennahen Wurzeln, die auch eine statische Relevanz haben. Diese ungünstigen Standortbedingungen haben sich auch negativ auf die Vitalität der Bäume ausgewirkt. Akute Bedenken, bezüglich der Standfestigkeit, bestehen im Allgemeinen aber derzeit noch nicht. 

2. Wurde untersucht, ob die Lücken mit neuen Straßenbäumen zu schließen sind? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 

Der Bereich wurde oberflächlich untersucht, aber relativ schnell als ungeeignet verworfen. Für eine erfolgreiche Pflanzung von neuen Straßenbäumen müsste großflächig Boden ausgetauscht oder nachhaltig aufgelockert werden, da es sonst zu einem „Blumentopfeffekt“ kommt und die Jungbäume sich nicht richtig entwickeln und langfristig auf dem Standort etablieren können. Ein solcher Eingriff würde aber die bereits vorhandenen Bäume weiter schädigen, bzw. weitere Wurzelverletzungen verursachen, die sich stark auf die Gesundheit und Verkehrssicherheit der Bestandsbäume auswirken würden. Eine Neupflanzung macht erst Sinn, wenn ein größerer Bereich neu bepflanzt werden soll und ausreichend Mittel vorhanden sind, um den Boden in diesem Bereich auszutauschen bzw. zu bearbeiten. 

3. Welche Maßnahmen außer dem Aufbringen von Mutterboden sind aus Sicht des Bezirksamts nötig, um anschließend Blumensamen ausbringen zu können? 

Da nur eine geringe Menge Mutterboden aufgetragen werden dürfte, um weitere Beeinträchtigungen der Bäume zu verhindern, wäre eine zusätzliche Auflockerung des Unterbodens notwendig, aber wie in der vorangegangenen Frage bereits geschildert, ist dies für die umliegenden Bäume kontraproduktiv. 

4. Was ist die im Schlussbericht zur Drs. IX-0360 angesprochene Begründung der Deutschen Wildtierstiftung, dass diese Fläche als nicht geeignet für Begrünungsmaßnahmen angesehen wird? Warum erfolgte diese Stellungnahme vor der Durchführung der oben genannten Untersuchungen? 

Der Grund für die Ablehnung durch die Deutsche Wildtierstiftung ist nicht mehr nachzuvollziehen. Allerdings hat die Stiftung bei der Auswahl der Flächen auch immer auf eine Sichtbarkeit und das Aufstellen von Informationsschildern Wert gelegt. Da es sich bei dieser Fläche um einen Mittelstreifen ohne Weg o. ä. handelt, war die Maßnahme auf der Fläche ggf. zu leicht zu übersehen. 

5. Welche Flächen wurden für das im Schlussbericht zu Drs. IX-0360 erwähnte Pilotprojekt ausgewählt? Welche Kindergruppen pflegen sie? Ist dieses Projekt verstetigt worden? Wenn nein, warum nicht? 

Zum Beispiel ist hier die Wildblumenwiese auf dem Andreas-Hofer-Berg und am Wilhelmsruher See zu benennen. Eine Aufstellung, welche Kindergruppen hier pflegen, kann leider nicht vorgelegt werden. Derzeit gibt es auch keine weiteren Projekte, da diese durch fehlendes Personal nicht organisiert werden können.