KA-1213/IX

Auswirkungen des Stopps der Zulassung zu Integrationskursen für Pankow

Am 9. Februar hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Neuzulassungen für die freiwillige Teilnahme (§ 44 Abs. 4 AufenthG) an Integrationskursen gestoppt. In diesem Zusammenhang frage ich das Bezirksamt:

1. Wie viele Personen haben im vergangenen Jahr (oder falls keine Zahlen vorhanden im Jahr 2024) an der Volkhochschule Pankow freiwillig an einem Integrationskurs mit Zulassung nach § 44 Abs. 4 AufenthG teilgenommen? 

Die Volkshochschule Pankow erfasst den aufenthaltsrechtlichen Status der Teilnehmenden nicht sys-tematisch in ihrer Statistik. Eine belastbare Differenzierung nach freiwilliger Teilnahme gemäß § 44 Abs. 4 AufenthG ist daher nicht möglich. Auf Grundlage der Kursbelegungen und interner Auswertun-gen ist davon auszugehen, dass im Jahr 2024 rund 800 Personen an der Volkshochschule Pankow freiwillig an Integrationskursen teilgenommen haben. Präzisere statistische Angaben liegen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das für Zulassung und statistische Auswertung der Integrationskurse zuständig ist. 

2. Wie viele Personen haben an einem Integrationskurs im vergangenen Jahr (oder falls keine Zahlen vorhanden im Jahr 2024) teilgenommen, die dazu verpflichtet wurden? 

Im Jahr 2024 nahmen an der Volkshochschule Pankow ca. 280 Personen an Integrationskursen teil, für die eine Teilnahmeverpflichtung bestand. 

3. Falls Zahlen vorhanden: Wie viele Personen haben im vergangenen Jahr (oder 2024) bei anderen Trägern in Pankow freiwillig an einem Integrationskurs mit Zulassung nach § 44 Abs. 4 AufenthG teilgenommen? 

Hierzu liegen dem Bezirksamt bzw. der Volkshochschule Pankow keine eigenen Daten vor. Die entsprechenden statistischen Informationen werden zentral durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhoben.

Welche Personengruppe ist nach Einschätzung des Bezirksamts bzw. der Volkshochschule in welchem Umfang von dem Stopp betroffen auf Basis der Zahlen von 2025 bzw. 2024: 

  1. Wie hoch war der ungefähre Anteil der EU-Bürger*innen an den Zulassungen nach § 44 Abs. 4 AufenthG?
  2. Wie hoch war der ungefähre Anteil der Ukraine-Geflüchteten an den Zulassungen nach § 44 Abs. 4 AufenthG?
  3. Wie hoch war der ungefähre Anteil der Asylbewerber*innen im Verfahren an den Zulassungen nach § 44 Abs. 4 AufenthG?
  4. Wie hoch war der ungefähre Anteil der Geduldeten an den Zulassungen nach § 44 Abs. 4 AufenthG?
  5. Wie hoch war der ungefähre Anteil der bereits Erwerbstätigen an den Zulassungen nach § 44 Abs. 4 AufenthG? 

Die folgenden Angaben beruhen auf internen Auswertungen und Schätzungen der Volkshochschule Pankow:

• Anteil EU-Bürger*innen: ca. 24 %

• Anteil Geflüchtete aus der Ukraine: ca. 5 %

• Anteil Asylbewerber*innen im laufenden Verfahren: ca. 13 %

• Anteil Geduldete: ca. 0,4 %

Zum Anteil bereits erwerbstätiger Teilnehmender liegen keine gesonderten statistischen Auswertungen vor. Aus Sicht der Volkshochschule betrifft der Zulassungsstopp insbesondere Personen, die bereits länger in Deutschland leben, erwerbstätig sind oder über andere Aufenthaltsstatus verfügen, aber bislang über die freiwillige Teilnahme Zugang zu Integrationskursen erhalten konnten. 

6. Welche Kosten müssen Selbstzahlende für einen Integrationskurs aufbringen? 

Der Kostenbeitrag beträgt derzeit 235,00 Euro pro 100 Unterrichtseinheiten. 

7. Welche Ermäßigungen sind möglich? 

Die Entgelte für Selbstzahler:innen in Integrationskursen sind bereits nach den Regelungen der Ausführungsvorschriften über Entgelte der Berliner Volkshochschulen (AV Entgelte) festgelegt und liegen deutlich unter den Entgeltsätzen regulärer VHS-Kurse. Weitere individuelle Ermäßigungen durch die Volkshochschule können nicht gewährt werden und sind in diesem Rahmen daher nicht vorgesehen. 

8. Wie viele Personen haben im vergangenen Jahr (oder 2024) als Selbstzahlende an Integrationskursen teilgenommen? 

Im Jahr 2024 nahmen an der Volkshochschule Pankow ca. 50 Personen als Selbstzahlende an Integrationskursen teil. 

9. Wie viele Personen hatten davon eine Ermäßigung? 

Siehe Antwort zu Frage 7. 

10. Für wie viele zusätzliche Personen könnte die Volkshochschule Pankow im Rahmen ihres Budgets Ermäßigungen gewähren? 

Nach den geltenden AV Entgelten der Berliner Volkshochschulen besteht hierfür grundsätzlich kein finanzieller Spielraum. Personen mit Fluchtstatus können ggf. in entgeltfreie, durch das Land Berlin finanzierte Deutschkurse wechseln. Für andere Personengruppen mit abweichendem Aufenthaltsstatus besteht eine solche Möglichkeit jedoch nicht. 

11. In welchem Umfang rechnet die Volkshochschule Pankow damit, dass Interessierte, die keine Zulassung erhalten, als Selbstzahlende die Kurse besuchen werden? 

Eine belastbare Prognose ist derzeit nicht möglich. Erste Entwicklungen deuten jedoch darauf hin, dass der Anteil der Selbstzahlenden steigt. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass Integrationskurse in der derzeitigen Finanzierungsstruktur in der Regel nur dann wirtschaftlich durchgeführt werden können, wenn eine ausreichende Zahl verpflichteter Teilnehmender vorhanden ist. Fällt dieser Anteil weg, entstehen Finanzierungslücken, die durch Selbstzahlende allein kaum kompensiert werden können. Der Zulassungsstopp führt damit nicht nur zu einem erschwerten Zugang zu Integrationskursen für bestimmte Personengruppen, sondern kann mittelfristig auch Auswirkungen auf die Kursstruktur und Angebotsplanung haben. 

12. Mit welcher Reduktion der Kursangebote rechnet die Volkshochschule Pankow? 

Derzeit ist eine konkrete Reduktion noch nicht abschließend absehbar. Sollte sich die aktuelle Entwicklung fortsetzen, ist ab Sommer voraussichtlich mit dem Wegfall von zwei Kurssträngen zu rechnen. Dies entspricht zwei Integrationskursen mit jeweils acht Modulen (insgesamt rund 1.600 Unterrichtseinheiten). Besonders betroffen wäre voraussichtlich der Nachmittagsbereich, der bereits jetzt stärker von freiwilligen Teilnehmenden geprägt ist. 

13. Mit welcher Reduktion der Stellen (VZÄ) bzw. Wochenstunden von Honorarkräften rechnet die Volkshochschule Pankow? 

Nach aktueller Einschätzung könnte der Wegfall von Integrationskursen zunächst zu einer Reduktion von etwa vier Honorarstellen führen. Sollte sich die Kursnachfrage weiter verändern, können zusätzliche Auswirkungen auf den Einsatz von Lehrkräften nicht ausgeschlossen werden.