KA-1280/IX

Heizungsmodernisierung in Pankower Bürodienstgebäuden und bezirklichen Liegenschaften – welche konkreten Pläne verfolgt das Bezirksamt?

In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 19/26338 zur Umstellung auf fossilfreie Wärmeversorgung und zur Reduktion von Heizkosten in den Liegenschaften des Bezirks Pankow wurden zu zahlreichen Pankow-spezifischen Fragen keine Angaben des Bezirksamtes übermittelt. Dies betrifft unter anderem Wärmeverbrauchs- und Heizkostenangaben, Wärmequellen, Energiekonzepte, Zuständigkeiten, Personalstellen, die Prüfung fossilfreier Alternativen, bestehende Wärmepumpen sowie konkrete Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Zugleich liegt eine standortbezogene Übersicht zu Heizungsmaßnahmen 2026/2027 vor. Diese enthält einzelne Maßnahmen und Begründungen, bleiben jedoch in mehreren Punkten unkonkret. Teilweise wird ausgeführt, dass Maßnahmen noch nicht in Bearbeitung seien, Prüfungen noch liefen, Fernwärme wegen geringer Abnahmemengen nicht tragfähig sei oder Wärmepumpen als nicht wirtschaftlich bewertet worden seien. Eine nachvollziehbare Darstellung von Art, Umfang, Kosten, Entscheidungsgrundlagen und Zeitplänen fehlt.

1. Welche Gebäude im Bezirk Pankow werden aktuell als Bürodienstgebäude des Bezirksamtes genutzt? Bitte vollständig auflisten nach Adresse, Nutzung, zuständigem Fachbereich, Eigentums- bzw. Mietverhältnis, Baujahr bzw. Sanierungsstand und aktueller Heizungsart.  

2. Welche Heizungsanlagen sind in diesen Bürodienstgebäuden derzeit verbaut? Bitte je Gebäude darstellen:

  • Energieträger,
  • Alter der Anlage,
  • Leistung der Anlage,
  • letzter größerer Austausch bzw. letzte Modernisierung,
  • aktueller technischer Zustand,
  • jährlicher Wärmeverbrauch 2024 und 2025,
  • Heizkosten 2024 und 2025. 

Die Energieverbräuche sind bis 2024 online unter www.berlin.de (Energiemanagement-Pankow) zu finden. Die Daten für 2025 liegen bereits vor und müssen noch ausgearbeitet werden.

Eine Veröffentlichung findet voraussichtlich im Juli 2026 statt. 

3. Für welche Bürodienstgebäude bestehen konkrete Planungen zur Erneuerung, Modernisierung oder Umstellung der Heizungsanlage? Bitte je Gebäude angeben: 

  • Art der geplanten Maßnahme,
  • Umfang der Maßnahme,
  • geplanter Zeitraum,
  • voraussichtliche Kosten,
  • Finanzierungsquelle,
  • aktueller Planungsstand,
  • vorgesehene künftige Wärmequelle,
  • Auswirkungen auf die Klimaziele des Landes Berlin und die Bewirtschaftungsausgaben des Bezirkes,
  • fachliche und wirtschaftliche Begründung.

Konkrete Planungen zur Erneuerung, Modernisierung oder Umstellung von Heizungsanlagen bestehen für die Bürodienstgebäude, die im öffentlich zugänglichen Investitionsprogramm des Landes Berlin mit entsprechenden Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen enthalten sind.

Die Art und der Umfang der jeweiligen Maßnahmen, die vorgesehenen Umsetzungszeiträume, der Planungsstand, die voraussichtlichen Kosten sowie die Finanzierungsquellen ergeben sich aus den jeweiligen Projektunterlagen und dem Investitionsprogramm des Landes Berlin. Die konkrete Ausgestaltung der künftigen Wärmeversorgung wird im Rahmen der jeweiligen Objektplanung unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen und fachlichen Vorgaben festgelegt.

Die Planung erfolgt insbesondere unter Beachtung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 7 Landes haushaltsordnung (LHO), des Leitfadens für die Sanierung von Gebäuden der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie der einschlägigen technischen Regelwerke. Darüber hinaus werden die Ziele des bezirklichen Klimaschutzkonzeptes berücksichtigt. Dieses verweist unter anderem auf die Wärmestrategie für Berlin, das Wärmeplanungsgesetz, den gesamtstädtischen Wärmeplan sowie den Maßnahmenkatalog des Klimaschutzkonzeptes, insbesondere die Maßnahme GE-2 „Nachhaltige Wärmeversorgung – Kommunale Wärmeplanung voranbringen“.

Die Auswirkungen auf die Klimaziele des Landes Berlin sowie auf die Bewirtschaftungsausgaben des Bezirks werden im Rahmen der jeweiligen Objektplanung und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung objektspezifisch bewertet. Pauschale Aussagen hierzu sind aufgrund der unterschiedlichen technischen und baulichen Voraussetzungen der einzelnen Gebäude nicht möglich.

4. Für welche Bürodienstgebäude bestehen derzeit keine Planungen zur Heizungsmodernisierung? Wie begründet das Bezirksamt dies jeweils, insbesondere vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele des Landes Berlin und steigender Heizkosten? 

Aufgrund der unterschiedlichen Gebäudestrukturen und der häufig sehr alten, unsanierten Gebäude muss in jedem Einzelfall individuell geprüft werden, ob ein Gebäude für die Ausstattung mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien geeignet ist.

Eine konkrete Auflistung der Gebäude ist derzeit aufgrund fehlender personeller Kapazitäten sowie nicht ausreichender Haushaltsmittel für die erforderlichen Prüfungen und Planungen nicht möglich.

5. Für die in der Übersicht genannten Maßnahmen 2026 und 2027 bitte je Standort tabellarisch darstellen:

  • genaue Art der Maßnahme,
  • Umfang der Maßnahme,
  • bisherige Heizungsart,
  • geplante künftige Heizungsart,
  • geprüfte Alternativen,
  • Ergebnis der Alternativenprüfung,
  • Kostenrahmen,
  • Zeitplan,
  • zuständiger Fachbereich,
  • beauftragte Planungsbüros,
  • Auswirkungen auf die Klimaziele des landes Berlin und die Bewirtschaftungsausgaben des Bezirkes,
  • aktuelle nächste Schritte. 

Die im Investitionsprogramm 2026 und 2027 enthaltenen Maßnahmen befinden sich in unterschiedlichen Planungs- und Umsetzungsphasen. Art und Umfang der Maßnahmen, der Kostenrahmen, der Zeitplan, die beauftragten Planungsbüros sowie die künftige Wärmeversorgung werden jeweils objektspezifisch im Rahmen der Projektplanung festgelegt und fortgeschrieben.

Die Prüfung möglicher Heizsysteme erfolgt für jedes Gebäude einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen und fachlichen Vorgaben, insbesondere des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 7 Landeshaushaltsordnung (LHO), des Leitfadens für die Sanierung von Gebäuden der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie der energetischen Berechnungen nach DIN V 18599. Hierbei werden auch fossilfreie Alternativen untersucht und bewertet.

Eine tabellarische Zusammenstellung sämtlicher abgefragter Einzelinformationen für alle Maßnahmen der Jahre 2026 und 2027 liegt derzeit nicht vor. Die erforderlichen Angaben befinden sich in den jeweiligen projektbezogenen Planungsunterlagen und werden entsprechend des jeweiligen Planungsfortschritts fortgeschrieben. Eine zentrale Zusammenführung aller Daten ist aufgrund des Umfangs der Maßnahmen sowie der derzeitigen personellen, finanziellen und technischen Rahmenbedingungen, insbesondere der fehlenden zentralen Softwarelösung für ein flächendeckendes Energiemanagement, derzeit nicht möglich.

6. Bei mehreren Standorten wird Fernwärme wegen „geringer Abnahmemenge“ als nicht tragfähige Option bewertet. Welche konkrete Abnahmemenge wurde jeweils zugrunde gelegt, welche Mindestabnahmemengen oder Wirtschaftlichkeitskriterien wurden angewendet und durch wen wurde diese Bewertung vorgenommen? 

Die Beurteilung, ob ein Anschluss an das Fernwärmenetz technisch und wirtschaftlich möglich ist, erfolgt durch den jeweiligen Fernwärmeversorger. Die Festlegung von Mindestabnahmemengen, Anschlussbedingungen sowie die wirtschaftliche Bewertung liegen im Verantwortungsbereich der Berliner Energie und Wärme GmbH (BEW). Dem Bezirksamt liegen keine eigenen Vorgaben oder Schwellenwerte zu Mindestabnahmemengen vor. Die Entscheidung über die Realisierbarkeit eines Fernwärmeanschlusses erfolgt auf Grundlage der durch die BEW durchgeführten technischen und wirtschaftlichen Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.

7. Bei der Jeanne-Barez-Schule, Hauptstraße 66, wurde der Einsatz einer Wärmepumpe als nicht wirtschaftlich bewertet. Auf welcher Wirtschaftlichkeitsberechnung beruht diese Einschätzung? Bitte die Annahmen zu Investitionskosten, Betriebskosten, Energiepreisen, CO₂-Kosten, Lebenszykluskosten und Fördermitteln offenlegen. 

Die Einschätzung beruht auf einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, in der Investitions-, Betriebs- und Lebenszykluskosten sowie die gebäudespezifischen technischen Rahmenbedingungen berücksichtigt wurden. Ausschlaggebend waren insbesondere die hohe erforderliche Vorlauftemperatur, der notwendige Austausch der Heizkörper, bauliche Anpassungen des Heizraums, hohe Erschließungskosten sowie eine geringe zu erwartende Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe.

Angesetzt wurden Investitionskosten von 45.000 € für einen Gasbrennwertkessel gegenüber 930.000 € für eine Wärmepumpe einschließlich der erforderlichen Zusatzinvestitionen.

Zudem wurden Betriebskosten von 75.000 € (Gas) bzw. 83.000 € (Wärmepumpe), jährliche Wartungs- und Instandhaltungskosten von 1.500 € bzw. 10.000 € sowie eine Lebensdauer von 30 Jahren (Gas) bzw. 15 Jahren (Wärmepumpe) zugrunde gelegt. Fördermittel standen nicht zur Verfügung.

8. Bei der JFE Maxim wurde ein Fernwärmeanschluss durch die BEW wegen zu geringer Abnahmemenge abgelehnt und eine Wärmepumpe mit Tiefenbohrung geprüft. Warum wurde eine Anbindung an benachbarte Gebäude durch den Fachbereich Hochbau abgelehnt, obwohl dadurch möglicherweise eine gemeinsame klimafreundlichere Versorgungslösung möglich wäre? 

Die Prüfung ergab, dass eine Anbindung an benachbarte Gebäude bzw. an das Sekundär- Fernwärmenetz über eine Nachbarliegenschaft aus technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar ist. Ausschlaggebend waren insbesondere eigentumsrechtliche Hindernisse, da die erforderliche Trassenführung über ein Grundstück außerhalb der Rechtsträgerschaft des Bezirksamtes Pankow verlaufen müsste und die notwendigen Leitungsrechte nicht gesichert werden können. Zudem wäre die Versorgungssicherheit im Störungsfall nicht gewährleistet, die erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen Dritter lagen nicht vor und die kalkulierten Erschließungskosten wären mit den Investitionskosten einer autarken Erdwärmepumpenanlage vergleichbar gewesen, sodass kein wirtschaftlicher Vorteil bestanden hätte.

9. Bei welchen Standorten wurde bisher lediglich festgestellt, dass Fernwärme nicht tragfähig sei, ohne dass eine konkrete alternative fossilfreie Wärmeversorgung festgelegt wurde? Wann soll an diesen Standorten entschieden werden, welche Wärmeversorgung künftig umgesetzt wird? 

In der Liegenschaft VHS Prenzlauer Allee 227. Es wurde bei BEW bezüglich Fernwärme angefragt, in den nächsten 10 Jahren ist dort bezüglich Fernwärme nichts geplant.

Aufgrund der innerstädtischen Gegebenheiten an diesem Standort, ist keine regenerative Energiequelle möglich.

10. Wie bewertet das Bezirksamt den Umstand, dass einzelne in der Übersicht aufgeführte Maßnahmen zugleich als „nicht in Planung“ oder „noch nicht in Bearbeitung“ beschrieben werden? Handelt es sich hierbei um verbindliche Maßnahmen, Prüfaufträge oder lediglich um mögliche künftige Vorhaben? 

Diese Fragestellung ist nicht nachvollziehbar.

11. Welche Vorgaben des bezirklichen Klimaschutzkonzeptes, des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms und des Gebäudeenergiegesetzes werden bei der Entscheidung über neue Heizungsanlagen in bezirklichen Liegenschaften angewendet? 

Die Entscheidung über neue Heizungsanlagen erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen und fachlichen Vorgaben. Maßgeblich sind insbesondere das Gebäudeenergiegesetz (GEG), die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie der Leitfaden für die Sanierung von Gebäuden der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Die Ziele des bezirklichen Klimaschutzkonzeptes und des Berliner Energie und Klimaschutzprogramms werden dabei im Rahmen der geltenden gesetzlichen und fachlichen Vorgaben berücksichtigt.

12. Werden bei allen geplanten Heizungsmaßnahmen fossilfreie Alternativen, insbesondere Wärmepumpen, Geothermie, Abwasserwärme, Solarthermie, Quartierslösungen oder erneuerbare Fernwärme, systematisch geprüft? Wenn nein, warum nicht? 

Ja. Im Rahmen geplanter Heizungsmaßnahmen werden fossilfreie Alternativen grundsätzlich und objektspezifisch geprüft. Grundlage hierfür sind insbesondere die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 7 Landeshaushaltsordnung (LHO), der Leitfaden für die Sanierung von Gebäuden der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie die energetischen Berechnungen nach DIN V 18599. Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen baulichen, technischen, wirtschaftlichen und standortbezogenen Rahmenbedingungen.

13. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um künftig sicherzustellen, dass Informationen zu Wärmeverbrauch, Heizkosten, Wärmequellen, Energieausweisen, Energiekonzepten und Heizungsplanungen vollständig, gebäudescharf und nachvollziehbar vorliegen? 

Das Bezirksamt arbeitet die gebäudebezogenen Energiedaten sukzessive auf und führt diese fortlaufend zusammen. Bereits verfügbare Informationen werden im Rahmen des bezirklichen Energiemanagements veröffentlicht und auf der Internetseite berlin.de/energiemanagement-pankow bereitgestellt. Ziel ist es, die Datenbasis zu Wärmeverbrauch, Heizkosten, Wärmequellen, Energieausweisen, Energiekonzepten und Heizungsplanungen kontinuierlich zu erweitern und zu aktualisieren.

Die vollständige gebäudescharfe Erfassung und fortlaufende Pflege aller Daten ist jedoch aufgrund der derzeitigen personellen und finanziellen Ressourcen nur schrittweise möglich. Der Umfang des bezirklichen Gebäudebestandes und die Vielzahl der zu erfassenden Daten führen zu einem erheblichen Bearbeitungsaufwand.

Zudem erfolgt die Datenerfassung derzeit überwiegend manuell, da keine zentrale Softwarelösung für ein flächendeckendes Energiemanagement zur Verfügung steht.

Dies erschwert eine zeitnahe und vollständige gebäudescharfe Auswertung zusätzlich.

14. Wann wird das Bezirksamt der BVV eine vollständige, gebäudescharfe Übersicht über die Wärmeversorgung aller bezirklich genutzten Gebäude vorlegen, einschließlich der Bürodienstgebäude, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Kulturstandorte, Sportanlagen, Friedhofsverwaltungen und sonstigen bezirklichen Einrichtungen? 

Die Energieverbrauchsdaten der bezirklich genutzten Gebäude sind derzeit bis einschließlich 2024 auf der Internetseite www.berlin.de/energiemanagement-pankow veröffentlicht. Die Daten für das Jahr 2025 liegen bereits vor und werden derzeit ausgewertet und aufbereitet. Die Veröffentlichung ist voraussichtlich im Juli 2026 vorgesehen.

Eine vollständige, gebäudescharfe Übersicht über die Wärmeversorgung sämtlicher bezirklich genutzter Gebäude liegt derzeit nicht vor. Die hierfür erforderlichen Daten werden sukzessive erhoben und aufbereitet. Aufgrund des Umfangs des Gebäudebestandes sowie der derzeitigen personellen, finanziellen und technischen Rahmenbedingungen, insbesondere der fehlenden zentralen Softwarelösung für ein flächendeckendes Energiemanagement, kann derzeit kein konkreter Zeitpunkt für die vollständige Vorlage benannt werden.