KA-1304/IX

Wann werden die verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Arnimkiez und im Komponistenviertel verkehrsrechtlich angeordnet?

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

Mit den Drucksachen IX-1388 und IX-1392 beschloss das Bezirksamt am 14.04.2026, dass die ausgearbeiteten Verkehrszeichenpläne für die verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Arnimkiez und die sogenannte 2. Stufe im Komponistenviertel durch die Straßenverkehrsbehörde (SVB) geprüft und angeordnet werden sollen.

1. Was hat die SVB seit dem 14.04.2026 zur Umsetzung des BA-Beschlusses bzgl. des Arnimkiezes getan?

Die SVB bearbeitet den vorliegenden Vorgang unter Berücksichtigung der aktuell personellen Kapazitäten sowie der bestehenden Antragsprioritäten schnellstmöglich. Die Bearbeitung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Ressourcen und nach Maßgabe der jeweiligen Dringlichkeit bzw. Eingangsreihenfolge der Anträge.

2. Was hat die SVB seit dem 14.04.2026 zur Umsetzung des BA-Beschlusses bzgl. des Komponistenviertels getan? 

Siehe Antwort zu Frage eins.

3. Wann ist mit der verkehrsrechtlichen Anordnung der verkehrsberuhigenden Maßnahmen bzgl. des Arnimkiezes zu rechnen?

Aufgrund der derzeitigen personellen Situation in der SVB sowie der Bearbeitung vorrangiger Vorgänge ist eine verlässliche Aussage zum weiteren zeitlichen Ablauf derzeit leider nicht möglich. Wir bitten um Verständnis, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt daher noch keine konkrete Terminschiene benannt werden kann.

4. Wann ist mit der verkehrsrechtlichen Anordnung der verkehrsberuhigenden Maßnahmen bzgl. der 2. Stufe des Komponistenviertels zu rechnen?

Siehe Antwort zu Frage drei.