Kleine Anfrage - KA-0852/IX Was ist zur Bepflanzung einer Baumscheibe in Pankow notwendig – Nachfrage 4. Juli 20244. Juli 2024 Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: Auf die schriftliche „kleine“ Anfrage KA-0578/IX [1] stellte das Bezirksamt dar, dass in Pan- kow [2] anders als z.B. in Mitte [3] jede Bepflanzung der Genehmigung durch das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) bedarf – das Bezirksamt allerdings keine Angaben darüber ma- chen kann, wie viele Genehmigungen erfolgt sind, oder ob Bäume durch eine Begrünung zu Schaden gekommen sind. 1. Wie viele Anträge bzw. Anfragen auf Bepflanzung einer Baumscheibe sind beim Bezirk- samt seit Anfang 2022 eingegangen, und wie viele Bepflanzungen wurden genehmigt (bitte Angabe nach Jahren, vgl. Frage 2 in KA-0578/IX – innerhalb des letzten Jahres hatte das Bezirksamt Zeit, eine Antwort vorzubereiten und die Antwort auf Frage 4 in KA- 0578/IX war: „Derzeit werden nicht so viele Anträge im SGA gestellt“)? Aufgrund der personellen Situation und der späten Stellenbesetzung des Sachbearbei- ters Grünunterhaltung und Pflege kann die Anfrage immer noch nicht konkret beantwortet werden. Aber trotzdem kann mitgeteilt werden, dass nur eine geringe Anzahl von Anträ- gen gestellt wurden. Perspektivisch kann davon ausgegangen werden, genaue Zahlen zu liefern. 2. Wie hoch war während dieses Zeitraums die durchschnittliche Zeit zwischen dem Ein- gang einer Anfrage bzw. eines Antrags auf Bepflanzung einer Baumscheibe und der Prü- fung des jeweiligen Baums bzw. der jeweiligen Baumscheibe (vgl. Frage 2 in KA- 0578/IX)? Hierrüber wird keine Statistik geführt, da die Aufgabe als Teilaufgabe der Sachbearbei- tung Grünunterhaltung und Pflege mit bearbeitet wird. 3. Wie viele illegale Begrünungen von Baumschreiben wurden seit 2022 vom Bezirksamt beräumt (bitte Angabe nach Jahren)? Hierrüber liegen keine Statistiken vor. 4. Wie viele ehemalige Baumstandorte „Baumschreiben“ wurden in Pankow seit 2022 ver- siegelt, d.h. stehen nicht mehr für eine Begrünung durch zivilgesellschaftliches Engage- ment zur Verfügung (bitte Angabe nach Jahren)? Hierrüber liegen keine Statistiken vor. 5. Wie ist ordnet sich die lt. Antwort auf die Anfrage KA-0578/IX akute Gefährdung von Bäumen durch Begrünung einer Baumscheibe nach Einschätzung des Bezirksamtes nach Anzahl der notwendigen Fällungen in die anderen Gefahren für Straßenbäume ein: Van- dalismus, Klimawandel, Umweltschäden, Anfahren (vgl. KA-0257/IX), weitere (bitte An- gabe der Gefährdung)? Zum Teil kann man sagen, dass auch eine nicht geeignete Bepflanzung zu Schäden am Baum führen kann. Zum Beispiel sind Jungbäume sehr anfällig für eine Baumscheibenbe- grünung aufgrund ihrer vielen Feinwurzeln im oberen Erdbereich. Auch kann eine fehler- hafte Bepflanzung zu Fäulnis am Stammfuß führen. Ausschließen kann man daher die Gefahr für den Baum nicht. Als Erstes dient die Baumscheibe dem Baum zur Wasserauf- nahme und eine Bepflanzung vorrangig daher vor allem in jungen Jahren des Baumes oftmals kontraproduktiv. 6. Wo macht das Bezirksamt Informationen zu nicht mit Bäumen bepflanzbaren Baumschei- ben zugänglich, die für eine Begrünung durch zivilgesellschaftliches Engagement zur Verfügung stehen (Bitte Angabe der Webseite bzw. anderer öffentlicher Quellen wie Pressemitteilungen)? Erst im Zuge einer Baumleitplanung kann geprüft werden, ob eine Baumscheibe noch bepflanzbar ist, sodass es hierüber keine Übersichten gibt, da immer erst mit einer Baumpflanzung der potentielle Baumstandort überprüft wird. 7. Werden im Rahmen der Baumleitplanung und Neupflanzung von Bäumen [4] nicht mehr mit Bäumen bepflanzbare Baumscheiben geprüft bzw. kartiert? Falls nein, wieso nicht, und falls ja, wie viele Baumscheiben wurden im Rahmen der Baumleitplanung bisher zu- gänglich gemacht? Nein, diese werden aus dem System des SGA gelöscht, sodass sie nicht mehr zur Verfü- gung stehen. Die weitere Teilfrage kann nicht beantwortet werden, da keine Statistik dar- über geführt wird. 8. Wie werden außerhalb der Bauleitplanung nicht mehr bepflanzbare Baumscheiben kar- tiert und zugänglich gemacht, z.B. im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen des SGA o- der beauftragter Firmen – und falls nein, wieso nicht? Da diese Baumstandorte aus der Begehung des SGA herausfallen, werden diese auch nicht mehr überprüft. [1] https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversamm- lung/online/ka020.asp?KALFDNR=4360 [2] https://www.berlin.de/ba-pankow/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und–gruen- flaechenamt/aktuelles/bgb_2018-04-13_flyer-baumscheiben.pdf [3] https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflae- chenamt/gruenflaechen/pdf/flyer_baumscheiben_2023.pdf [4] https://www.berlin.de/ba-pankow/aktuelles/pressemitteilungen/2024/pressemittei- lung.1444803.php