Drucksache - IX-1010 Ermäßigungen und Hilfen beim Musikschulangebot transparent machen 16. September 202416. September 2024 Das Bezirksamt wird ersucht, Maßnahmen zu ergreifen, um das Musikschulangebot stärker für Menschen mit geringem Einkommen und Empfänger*innen von Transferleistungen zu öffnen. Dazu sollen u.a. folgende Maßnahmen ergriffen werden: Die möglichen Entgelt-Ermäßigungen sollen auf der Seite der Musikschule transparent dargestellt werden, damit Interessierte wissen, welche Ermäßigung sie erwarten können. Das Merkblatt „Voraussetzungen für die Gewährung von Entgeltermäßigungen“ sollte auf den neuesten Stand gebracht werden und die Höhe des zulässigen Einkommens konkreter benannt werden. Es soll unter dem Punkt Entgelte und Gebühren darauf hingewiesen werden, dass es zahlreiche kostenlose Angebote der Musikschule gibt. Es soll auf weitere Unterstützungsmöglichkeiten hingewiesen werden, u.a. auf die Möglichkeit beim Job-Center einen Zuschuss für den Musikschulunterricht zu bekommen und auf die Hilfeleistungen des Vereins Freunde der Musikschule. gez. BV Almuth Tharan, BV Christoph Göring, BV Hannah Wettig Begründung: Derzeit wird zwar auf der Seite der Musikschule des Bezirks Pankow deutlich darauf hingewiesen, dass man eine Entgelt-Ermäßigung erhalten kann. Allerdings ist nicht ersichtlich, wie hoch diese Ermäßigung ist. Der Kreis derer, die überhaupt eine Ermäßigung erhalten können, beschränkt sich hauptsächlich auf Transferleistungsempfänger*innen. Gerade für diese Gruppe ist es notwendig, genau zu wissen, mit wie viel Ermäßigung sie rechnen können, um überhaupt in Erwägung zu ziehen, das Angebot der Musikschule in Anspruch zu nehmen. Potenziell Berechtigte für Geschwisterermäßigungen haben die zusätzliche Hürde zu nehmen, dass sie erst einmal recherchieren müssen, ob es sich überhaupt lohnt, einen Antrag zu stellen. Denn laut Merkblatt können sie eine Ermäßigung erhalten, wenn ihr Einkommen „nicht den vom Statistischen Landesamt Berlin mitgeteilten Betrag für das mittlere Einkommen einer Familie (…)“ übersteigt. Die auf dem Merkblatt angegebene Einkommenshöhe von 3.075 € monatlich stammt allerdings von 2015. Der Kreis derer, die überhaupt eine Ermäßigung beantragen, liegt derzeit im einstelligen Prozentbereich. Das deutet darauf hin, dass die Intransparenz der Ermäßigung eine deutliche Hürde darstellt. Dass fast ausschließlich Anträge auf Geschwisterermäßigung bei der Musikschule gestellt werden, legt den Schluss nahe, dass Tranferleistungsempfänger*innen das Angebot der Musikschule bisher praktisch nicht in Anspruch nehmen. Das steht dem Zweck der hohen Subventionen und günstigen Entgelte deutlich entgegen. Die Subventionen sind gerade dadurch gerechtfertigt, dass auch Geringverdiener*innen und Transferleistungsempfänger*innen und deren Kinder, die sich private Angebote nicht leisten können, eine Musikschule besuchen können. Dafür müssen sie erkennen können, mit welcher Ermäßigung sie rechnen können. Zudem sollten sie auf weitere Unterstützungsmöglichkeiten hingewiesen werden sowie auf die zahlreichen kostenlosen Angebote wie Chor, Orchester etc.