Kleine Anfrage - KA-0899/IX

Zusätzliche Querungsmöglichkeit auf der Ostseestraße

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
Bereits seit einigen Jahren wünschen sich Bürgerinnen auf der Ostseestraße im Abschnitt zwischen Prenzlauer Allee und Hosemannstraße mehr sichere Querungsmöglichkeiten, um die mehrspurige Straße überqueren zu können. 2021 wurde hierzu in der BVV bereits ein Be- schluss gefasst, der in der Ostseestraße Höhe Gubitzstraße die Errichtung eines Fußgän- gerinnenüberwegs oder einer Anforderungsampel fordert (DS VIII-1419).
Das Bezirksamt wird Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

  1. Die VzK vom 16.06.2021 zur DS VIII-1419 informiert, dass das Antragsanliegen in der
    AG „Förderung des Fußgängerverkehrs“ weiter beraten werden soll.
    Hat eine Beratung in der AG dazu bereits stattgefunden? Wenn ja, zu welchem Ergebnis
    ist die AG gekommen? Wenn nein, wann wird das Anliegen in der AG besprochen?

    In der AG „Förderung des Fußgängerverkehrs“ wurde über die DS VIII-1419 nicht beraten.
    Der Antrag wurde seitens der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Um-
    welt Abt. IV – Mobilität zur Vorprüfung an die Abt. VI – Verkehrsmanagement geleitet. Die
    Vorprüfung ergab, dass die Errichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) nicht möglich ist,
    da die Ostseestraße zweispurig verläuft. Zudem ist am betroffenen Standort bereits eine
    bauliche Mittelinsel als gesicherte Querungsmöglichkeit vorhanden. Weitere bauliche Maß-
    nahmen wurden daher als nicht notwendig gesehen. Die Unfallauswertung war unauffällig.
  2. Aus Sicht engagierter Anwohner*innen ist eine Querungsmöglichkeit nahe der Sült-
    straße/Goethestraße sinnvoller, da sich die örtlichen Einkaufsmöglichkeiten auf dieser
    Höhe befinden, die einen vorrangigen Querungsgrund darstellen.
    Wurde geprüft, ob eine Querungsmöglichkeit in Höhe der Sültstraße/Goethestraße einer
    Querungsmöglichkeit in Höhe der Gubitzstraße vorzuziehen ist (siehe Karte)? Wenn ja,
    mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

    Die Ostseestraße verläuft auch in diesem Bereich zweispurig, weshalb die Errichtung eines
    FGÜ nicht möglich ist. An der Kreuzung Ostseestraße/Sültstraße/Goethestraße ist ebenfalls
    eine Querungsmöglichkeit vorhanden.
  3. Wann ist die Einrichtung einer zusätzlichen Querungsmöglichkeit auf der Ostseestraße
    geplant?
    Derzeit sind keine zusätzlichen Querungsmöglichkeiten geplant.