Drucksache - IX-1110 Kostenlose Mieterberatung des Bezirks stärken und bekannter machen 29. Januar 2025 Das Bezirksamt wird ersucht, die kostenlose Mieterberatung des Bezirks Pankow für die Mieter*innen im Bezirk über die bisherigen Maßnahmen hinaus (Flyer, Webseite, Bürgeramtsfernsehen) sichtbarer zu machen. der BVV zu berichten, welche Tatbestände zur Verdrängung von Mieterinnen und Mietern in Pankow führen, gemeinsam mit der Mieterberatung Prenzlauer Berg GmbH/asum GmbH ein Konzept zu entwickeln, wie Mieterinnen und Mieter, die insbesondere von Eigenbedarf bzw. Mietüberhöhungen und Mietwucher betroffen sind, zielgruppengerecht informiert und beraten werden können. Außerdem wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob eine längerfristige Vergabe der kostenlosen Mieterberatung über den Zeitraum von einem Haushaltsjahr hinaus erfolgen kann, um die Qualität des Beratungsangebots durch Fachanwälte für Mietrecht weiter zu entwickeln und zu verbessern. gez. BV Almuth Tharan, BV Christoph Göhring, BV Silke Gänger Begründung: Pankow ist einer der in Berlin am stärksten durch Mietwucher, Verdrängung und Zweckentfremdung betroffenen Bezirke. Die Situation für Mieter*innen verschärft sich stetig. Der drohende Verlust der eigenen Wohnung ist existenziell und bedroht die komplette Lebenssituation der Menschen, da zu erwarten ist, dass im weiteren Umfeld keine Wohnung mehr gefunden werden kann und eine bezahlbare Wohnung in ganz Berlin kaum zu finden ist. Die kostenlose bezirkliche Mieterberatung ist für viele Pankower*innen in so einer Situation eine wichtige Anlaufstelle. Leider ist vielen Betroffenen nicht bewusst, dass dieses Angebot in Pankow existiert. Daher wollen wir die kostenlose Mieterberatung für alle Menschen im Bezirk bekannter machen. Außerdem sollen Konzepte entwickelt werden, wie den Mieter*innen bei Eigenbedarfskündigungen bzw. Mietüberhöhungen und Mietwucher besser geholfen werden kann. Zurzeit wird der Auftrag für die kostenlose bezirkliche Mieterberatung jedes Jahr erneut ausgeschrieben und vergeben. Die Anbieter haben so keinerlei Planungssicherheit und es gibt für sie die jährliche Unsicherheit am Jahresende, ob es im Januar weiter geht. Ein längerfristiger Zeitraum der Vergabe über ein Haushaltsjahr hinaus, würde es für die Anbieter attraktiver machen und die Qualität des Beratungsangebots durch Fachanwälte für Mietrecht könnte verbessert und weiter entwickelt werden. Auch die Kontinuität in der Beratung durch die Fachanwälte ist für Folgeberatungen der Mieter*innen auch über den Jahreswechsel hinweg entscheidend.